RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF. Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Ge- schäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so ist der Käufer berechtigt, seine Kauferklä- rung schriftlich und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Das Wider- rufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Beleh- rung über das Widerrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der Widerruf ist schriftlich unter Anga- be der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Der Widerruf ist zu richten an First Private Investment Management KAG mbH Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx FAX: +00 (00) 00 00 00-000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxx@Xxxxx-xxxxxxx.xx Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben, aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312c des Bürger- lichen Gesetzbuchs, so ist bei Verträgen, die die Erbringung einer Finanzdienstleistung zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB), ein Widerruf ebenfalls ausgeschlossen.
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RECHT DES KÄUFERS ZUM WIDERRUF. Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Investmentvermögen aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Ge- schäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so ist der Käufer berechtigt, seine Kauferklä- rung schriftlich und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Das Wider- rufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Beleh- rung über das Widerrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der Widerruf ist schriftlich unter Anga- be der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Der Widerruf ist zu richten an First Private Investment Management KAG mbH Xxxxxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx FAX: +00 (00) 00 00 00000000-000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxx@Xxxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx-xxxxxxx.xx Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben, aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i.S.d. § 312c des Bürger- lichen Gesetzbuchs, so ist bei Verträgen, die die Erbringung einer Finanzdienstleistung zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB), ein Widerruf ebenfalls ausgeschlossen.
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