Common use of Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung Clause in Contracts

Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter - dem Vermieter auf Nachfrage nicht den Einsatzort des Mietgegenstandes mitteilt, - mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist, - den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder nicht ordnungsgemäß wartet, - in Vermögensverfall gerät, - oder ein Dritter Insolvenzantrag gestellt hat. Hiervon bleiben weitere gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters unberührt.

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Samples: Vermietungsvertrag, Vermietungsvertrag, Vermietungsvertrag

Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter - dem Vermieter auf Nachfrage nicht den Einsatzort des Mietgegenstandes mitteilt, - mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist, - den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder nicht ordnungsgemäß wartet, - in Vermögensverfall gerät, - oder ein Dritter Insolvenzantrag gestellt hat. wartet Hiervon bleiben weitere gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters unberührt.

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Samples: Vermietungsvertrag

Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter - dem Vermieter auf Nachfrage nicht den Einsatzort des Mietgegenstandes mitteilt, - mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist, - den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder nicht ordnungsgemäß wartet, - in Vermögensverfall gerät, - oder ein Dritter Insolvenzantrag gestellt hat. Hiervon bleiben weitere gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters unberührt.

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Samples: Vermietungsvertrag

Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung. Der Vermieter kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter - dem Vermieter auf Nachfrage nicht den Einsatzort des Mietgegenstandes mitteilt, - mit der Zahlung von mehr als zwei Mietraten ganz oder teilweise in Verzug ist; in diesem Fall hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters, nach vorheriger Ankündigung, abzuholen, und solange zurückzuhalten, bis der Mieter die aus- stehenden Rechnungen beglichen hat; - den Mietgegenstand nicht vor Überbeanspruchung schützt oder nicht ordnungsgemäß wartet, - in Vermögensverfall gerät, - oder ein Dritter Insolvenzantrag gestellt hat. Hiervon bleiben weitere gesetzliche Kündigungsgründe des Vermieters unberührt.

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