Rechte betroffener Personen Musterklauseln

Rechte betroffener Personen. 6.1 Erhält Avaya eine Anfrage einer betroffenen Person auf Ausübung ihrer Betroffenenrechte (etwa des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung („Recht auf Verges- senwerden“), Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung, des Rechts nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden etc.), hat Avaya den Kunden hierüber im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung hat Avaya den Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung der Anfrage der betroffenen Person nach den gesetzlichen Bestim- mungennachzukommen. Soweit es für den Kunden unmöglich ist, die Anfrage der betroffenen Person im Rahmen der Nutzung der von Avaya erbrachten Leistungen zu beantworten, hat Avaya den Kunden darüber hinaus auf Anfrage bei der Beantwortung der Anfrage des Betroffenen zu unterstützen, soweit dies Avaya gesetzlich gestattet und die Beantwortung der Anfrage der betroffenen Person durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist. Soweit zulässig, trägt der Kunde die Kosten, die Avaya durch diese Unterstützung entstehen.
Rechte betroffener Personen. Jede betroffene Person hat gegenüber der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 15-18, 20-21 DSGVO. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen nationales oder europäisches Datenschutzrecht verstoßen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Sie haben selbstverständlich auch das Recht sich an die für die VAV Versicherungs- Aktiengesellschaft zuständige Aufsichtsbehörde, die Österreichische Datenschutzbehörde, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx, zu wenden. VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G. VHV Holding AG VHV Allgemeine Versicherung AG Hannoversche Lebensversicherung AG VHV solutions GmbH VHV Dienstleistungen GmbH VHV Vermögensanlage AG Pensionskasse der VHV Versicherungen Hannoversche Direktvertriebs-GmbH HANNO-CONSULT Beratungs- und Vermittlungs-GmbH HANNO-PENSION-Versorgungs-Management e.V. Rhein-Ruhr-Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft, Wien
Rechte betroffener Personen. Jede betroffene Person hat auf Antrag die folgenden Rechte bezüglich der verarbeiteten personenbezogenen Daten, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind: - Auskunft über die Verarbeitung (Art. 15 DSGVO) - Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO) - Löschung nicht mehr benötigter Daten (Art. 17 DSGVO) - Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) - Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) - Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) Bei der Verwaltung der AMIF-Fördergelder stellt die AMIF-Verwaltungsbehörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) den Datenschutz sicher. Sie ist wie folgt zu erreichen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge AMIF-Verwaltungsbehörde (Referat 92E) Xxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxxxx E-Mail: XXXX0000-0000@xxxx.xxxx.xx Für konkrete Fragen zum Datenschutz steht der behördliche Datenschutzbeauftragte zur Verfügung: E-Mail: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xxxx.xx
Rechte betroffener Personen. (a) Der Datenverantwortliche dieses AVV ist in erster Linie für die Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen betroffener Personen verantwortlich.
Rechte betroffener Personen. Betroffene Personen des Anschlussnehmers haben gemäß EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder der Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerrufsrecht und gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Macht der Anschluss- nehmer von dem Recht auf Widerspruch Gebrauch, kann der Netzbetreiber XXX jedoch seine Leistungen nicht mehr erbringen. Auch auf das Beschwer- derecht bei zuständigen Aufsichtsbehörden wird hiermit hingewiesen. ………………………………………………………………………………………… Ort, Datum ………………………………………………………………………………………… Anschlussnutzer Anlage 1: Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mittelspannung (ABAAN-MD)
Rechte betroffener Personen. Betroffenen Personen im Sinne der DGSVO stehen die folgenden Rechte zu: • Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO). • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO). • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO). • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, falls die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e oder Buchstabe f DSGVO erfolgt (Art. 21 DSGVO); siehe hierzu auch den unter Ziffer 3 stehenden Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO. • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). • Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird, wenn die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a DSGVO beruht. • Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO); siehe hierzu auch die Kontaktdaten, der für » lexdejur® « zuständigen Aufsichtsbehörde aus Ziffer 1.5.
Rechte betroffener Personen. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht in Kapitel III umfangreiche Rechte für betroffene Personen vor, die wir Ihnen in Bezug auf die Datenverarbeitung nachfolgend entsprechend erläutern:
Rechte betroffener Personen. Angesichts der Art der Verarbeitung hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO (Art 12 bis 23 DSGVO) genannten Rechte betroffener Personen nachzukommen. Ersatzansprüche des Auftragsverarbeiters für derartige Unterstützungsleistungen richten sich nach den Regelungen des Hauptvertrags oder nach einer im Anlassfall abzuschließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Erhält der Auftragsverarbeiter Anträge betroffener Personen, die erkennen lassen, dass sie den Auftragsverarbeiter irrtümlich für den Verantwortlichen gehalten haben, hat der Auftragsverarbeiter diese Anfragen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und die betroffenen Personen hierüber zu informieren. Zweifelsfälle, in denen nicht klar ist, ob eine betroffene Person sich an den Auftragsverarbeiter oder den Verantwortlichen wenden wollte, hat der Auftragsverarbeiter durch Rücksprache mit den betroffenen Personen aufzuklären.
Rechte betroffener Personen. 4.1 Wenn der Administrator im Rahmen seiner Nutzung oder Inanspruchnahme der Services keine Möglichkeit zur Berichtigung, Korrektur, Einschränkung oder Löschung personenbezogener Daten, wie in den Datenschutzvorschriften festgelegt, hat, ist Bitrix24 (unter Berücksichtigung der Verarbeitungsart personenbezogener Daten und gegebenenfalls gemäß Artikel 11 der DSGVO) verpflichtet, durch die Bereitstellung entsprechender Funktionen im Rahmen der Services des Auftragsverarbeiters den Administrator dabei zu unterstützen, dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nachzukommen. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Pflicht des Administrators zur Beantwortung von Anträgen im Rahmen der Wahrnehmung von in Kapitel III der DSGVO festgelegten Rechten oder anderen Datenschutzgesetzen durch betroffene Personen.
Rechte betroffener Personen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den für die Verarbeitung Verantwortlichen auf dessen Ersuchen in angemessener Weise und soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, bei der Gewährung von Auskünften an die betroffene Person und bei der Beantwortung von Anfragen, Beschwerden oder anderen Mitteilungen einer betroffenen Person, einschließlich Anfragen von betroffenen Personen, die ihre Rechte gemäß den Datenschutzgesetzen ausüben wollen. Wenn ein solches Ersuchen, eine solche Beschwerde oder eine solche Mitteilung beim Auftragsverarbeiter eingeht oder anderweitig an ihn herangetragen wird, informiert der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, sofern er die betroffene Person mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in Verbindung bringen kann.