Rechte betroffener Personen. 6.1 Erhält Avaya eine Anfrage einer betroffenen Person auf Ausübung ihrer Betroffenenrechte (etwa des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung („Recht auf Verges- senwerden“), Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung, des Rechts nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden etc.), hat Avaya den Kunden hierüber im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung hat Avaya den Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung der Anfrage der betroffenen Person nach den gesetzlichen Bestim- mungennachzukommen. Soweit es für den Kunden unmöglich ist, die Anfrage der betroffenen Person im Rahmen der Nutzung der von Avaya erbrachten Leistungen zu beantworten, hat Avaya den Kunden darüber hinaus auf Anfrage bei der Beantwortung der Anfrage des Betroffenen zu unterstützen, soweit dies Avaya gesetzlich gestattet und die Beantwortung der Anfrage der betroffenen Person durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist. Soweit zulässig, trägt der Kunde die Kosten, die Avaya durch diese Unterstützung entstehen.
Rechte betroffener Personen. Jede betroffene Person hat gegenüber der VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 15-18, 20-21 DSGVO.
Rechte betroffener Personen. Jede betroffene Person hat auf Antrag die folgenden Rechte bezüglich der verarbeiteten personenbezogenen Daten, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind: - Auskunft über die Verarbeitung (Art. 15 DSGVO) - Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO) - Löschung nicht mehr benötigter Daten (Art. 17 DSGVO) - Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) - Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) - Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
Rechte betroffener Personen. (a) Der Datenverantwortliche dieses AVV ist in erster Linie für die Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen betroffener Personen verantwortlich.
(b) Der Auftragsverarbeiter setzt wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ein, um den Datenverantwortlichen dieses AVV bei sämtlichen angemessenen und möglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte von betroffenen Personen zu unterstützen, die in Kapitel III der DSGVO festgelegt sind, wobei der Datenverantwortliche dieses AVV bestätigt, dass er die in Anlage 2 aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen für ausreichend hält.
(c) Der Datenverantwortliche dieses AVV ist verpflichtet, festzulegen, ob eine betroffene Person Anspruch auf Ausübung der Rechte einer betroffenen Person laut Abschnitt 6 hat und dem Auftragsverarbeiter Anweisungen zu erteilen, in welchem Umfang die unter Abschnitt 6 (b) beschriebene Unterstützung erforderlich ist.
Rechte betroffener Personen. (a) Der Verantwortliche ist in erster Linie für die Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen betroffener Personen verantwortlich.
(b) Der Auftragsverarbeiter setzt wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ein, um den Verantwortlichen bei sämtlichen angemessenen und möglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte von betroffenen Personen zu unterstützen, die in Kapitel III der DSGVO festgelegt sind, wobei Verantwortliche bestätigt, dass er die in Anlage 2 aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen für ausreichend hält.
(c) Der Verantwortliche ist verpflichtet, festzulegen, ob eine betroffene Person Anspruch auf Ausübung der Rechte einer betroffenen Person laut Xxxx. 6 hat und ob dem Auftragsverarbeiter Anweisungen zu erteilen sind, in welchem Umfang die unter Ziff. 6 (b) beschriebene Unterstützung erforderlich ist.
Rechte betroffener Personen. 1. Eurojust und die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs konsultieren einander, bevor über einen Antrag einer Person auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung personenbezogener Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitetwurden, entschieden wird, um sicherzustellen, dass die von der anderen Vertragspartei oder gegebenenfalls von den nationalen Behörden, die die personenbezogenen Daten ursprünglich übermittelthaben, vorgebrachten Gründe für die Einschränkungen nach Artikel 525 Absatz 2 Buchstabe d des Abkommens gebührend berücksichtigt werden.
2. Diese Konsultation erfolgt über den Verbindungsstaatsanwalt.
Rechte betroffener Personen. 1. Macht eine betroffene Person beim Auftragsverarbeiter eins ihrer aufgrund von Artikel 22 bis 36 DSGVO zustehenden Rechte geltend, so wird diese Anfrage vom Auftragsverarbeiter un- verzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
2. Bei der Pflicht des Verantwortlichen auf Beantwortung von Anfragen bzgl. der Ausübung der in Absatz 1 genannten Rechte erteilt der Auftragsverarbeiter seine vollumfängliche und rechtzeitige Mitwirkung.
Rechte betroffener Personen. 4.1 Wenn der Administrator im Rahmen seiner Nutzung oder Inanspruchnahme der Services keine Möglichkeit zur Berichtigung, Korrektur, Einschränkung oder Löschung personenbezogener Daten, wie in den Datenschutzvorschriften festgelegt, hat, ist Bitrix24 (unter Berücksichtigung der Verarbeitungsart personenbezogener Daten und gegebenenfalls gemäß Artikel 11 der DSGVO) verpflichtet, durch die Bereitstellung entsprechender Funktionen im Rahmen der Services des Auftragsverarbeiters den Administrator dabei zu unterstützen, dessen Pflicht zur Beantwortung von Anträgen betroffener Personen nachzukommen. Dies umfasst gegebenenfalls auch die Pflicht des Administrators zur Beantwortung von Anträgen im Rahmen der Wahrnehmung von in Kapitel III der DSGVO festgelegten Rechten oder anderen Datenschutzgesetzen durch betroffene Personen.
4.2 Bitrix24 ist verpflichtet, den Administrator in dem gesetzlich zulässigen Umfang über die von betroffenen Personen gestellten Anträge auf Zugang zu, Berichtigung, Korrektur, Einschränkung und Löschung personenbezogener Daten dieser Personen beziehungsweise auf Wahrnehmung sonstiger in der DSGVO oder in den anderen Datenschutzgesetzen vorgesehenen Rechte umgehend zu informieren. Bitrix24 ist nicht berechtigt, Anträge betroffener Personen ohne eine schriftliche Einwilligung des Administrators zu beantworten. Dies gilt nicht für eine Bestätigung, dass der Antrag den Administrator betrifft. Bitrix24 kooperiert mit dem Administrator und unterstützt ihn bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Zugang zu deren personenbezogenen Daten beziehungsweise auf Wahrnehmung sonstiger Rechte gemäß der DSGVO oder den anderen Datenschutzgesetzen, sofern dies rechtlich zulässig ist und sofern der Administrator im Rahmen seiner Nutzung oder Inanspruchnahme der Services keinen Zugang zu diesen personenbezogenen Daten hat.
Rechte betroffener Personen. 6.1 Erhält Savecall eine Anfrage einer betroffenen Person auf Ausübung ihrer Betroffenenrechte (etwa des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung, des Rechts nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden etc.), hat Savecall den Kunden hierüber im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung hat Savecall den Kunden nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung der Anfrage der betroffenen Person nach den gesetzlichen Bestimmungennachzukommen. Soweit der Kunde nicht in der Lage ist, die Anfrage der betroffenen Person im Rahmen der Nutzung der von Savecall erbrachten Leistungen und/oder Produkte und/oder anderen Technologielösungen zu beantworten, hat Savecall den Kunden darüber hinaus auf Anfrage bei der Beantwortung der Anfrage des Betroffenen zu unterstützen, soweit dies Savecall gesetzlich gestattet und die Beantwortung der Anfrage der betroffenen Person durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist. Soweit zulässig, trägt der Kunde die Kosten, die Savecall durch diese Unterstützung entstehen.
Rechte betroffener Personen. Angesichts der Art der Verarbeitung hat der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei zu unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO (Art 12 bis 23 DSGVO) genannten Rechte betroffener Personen nachzukommen. Ersatzansprüche des Auftragsverarbeiters für derartige Unterstützungsleistungen richten sich nach den Regelungen des Hauptvertrags oder nach einer im Anlassfall abzuschließenden schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter. Erhält der Auftragsverarbeiter Anträge betroffener Personen, die erkennen lassen, dass sie den Auftragsverarbeiter irrtümlich für den Verantwortlichen gehalten haben, hat der Auftragsverarbeiter diese Anfragen unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und die betroffenen Personen hierüber zu informieren. Zweifelsfälle, in denen nicht klar ist, ob eine betroffene Person sich an den Auftragsverarbeiter oder den Verantwortlichen wenden wollte, hat der Auftragsverarbeiter durch Rücksprache mit den betroffenen Personen aufzuklären.