Recht auf Auskunft Musterklauseln

Recht auf Auskunft. Sie können nach Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
Recht auf Auskunft. Der Versicherungsnehmer und die versicherte Person haben das Recht, jederzeit Auskunft über die von elipsLife bearbeiteten Daten zu verlangen und die Bearbeitung dieser Daten durch elipsLife ganz oder teilweise zu untersagen. Vorbehalten bleibt die im Gesetz vorgesehene Bekanntgabe von Daten.
Recht auf Auskunft. Sie haben das Recht, jederzeit von uns unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber Ihnen zugestanden: • das Recht auf Auskunft umfasst: • Verarbeitungszwecke • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden • die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen. • die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, sofern diese Auskunft zum Zeitpunkt der Anfrage konkret beantwortet werden kann • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie • falls die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden: • Auskunft zu allen verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten Ferner steht Ihnen ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht Ihnen im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchten Sie dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Recht auf Auskunft. (Art. 15 DSGVO).
Recht auf Auskunft. Sie haben das Recht, Informationen darüber zu erhalten, ob zu Ihrer Person personenbezogene Daten verarbeitet werden sowie nähere Informationen zu diesen Daten. Diese näheren Informationen beziehen sich unter anderem auf die Verarbeitungszwecke, Kategorien der Daten, potentielle Empfänger oder die Speicherdauer.
Recht auf Auskunft. Gemäß § 34 BDSG besteht die Möglichkeit, über die bei STARFACE gespeicherten personenbezogenen Da- ten unentgeltlich Auskunft zu verlangen. Das Auskunftsverlangen ist entweder per E-Mail an daten- xxxxxx@xxxxxxxx.xx oder schriftlich an die unter Ziffer 10 bezeichnete Anschrift zu richten.
Recht auf Auskunft. Mit dem Recht auf Auskunft erhält der Betroffene eine umfassende Einsicht in die ihn betreffenden Daten und einige andere wichtige Kriterien, wie beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung. Es gelten die in § 34 BDSG geregelten Ausnahmen.
Recht auf Auskunft. Nach Art. 15 DSGVO bist du berechtigt, Auskunft über deine von uns verarbeiteten per- sonenbezogenen Daten zu verlangen ( z.B. über den Verarbeitungszweck oder die Empfänger, gegenüber denen deine Daten offen gelegt worden sind ).
Recht auf Auskunft. (1) Jede Person hat das Recht, frei und ungehindert und ohne unzumutbare Verzögerung auf Antrag in angemessenen Abstän- den über ihre Datenschutzbehörde in der Europäischen Union zumindest eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass alle erfor- derlichen Überprüfungen durchgeführt wurden, um sicherzustel- len, dass ihre Datenschutzrechte gemäß diesem Abkommen ge- achtet wurden und dass insbesondere keine gegen dieses Ab- kommen verstoßende Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten stattgefunden hat. (2) Die Offenlegung der auf der Grundlage dieses Abkom- mens verarbeiteten personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person kann angemessenen rechtlichen Beschrän- kungen unterworfen werden, die nach Maßgabe des einzelstaat- lichen Rechts im Interesse der Verhütung, Aufdeckung, Ermitt- lung oder Verfolgung von Straftaten und zum Schutz der öf- fentlichen oder nationalen Sicherheit unter gebührender Beach- tung des berechtigten Interesses der betroffenen Person anwend- bar sind. (3) Der Antrag nach Absatz 1 wird von der betroffenen Person an ihre nationale Aufsichtsbehörde in Europa gerichtet, die den Antrag an den Datenschutzbeauftragten des US-Finanz- ministeriums weiterleitet, der alle nach Maßgabe des Antrags notwendigen Überprüfungen vornimmt. Der Datenschutzbeauf- tragte des US-Finanzministeriums teilt der zuständigen nationa- len Aufsichtsbehörde in Europa ohne unangemessene Verzöge- rung mit, ob der betroffenen Person Einblick in ihre personen- bezogenen Daten gewährt werden kann und ob die Rechte dieser Person ordnungsgemäß gewahrt wurden. Wird die Aus- kunft über personenbezogene Daten nach Maßgabe der Be- schränkungen in Absatz 2 verweigert oder eingeschränkt, ist diese Verweigerung oder Beschränkung schriftlich zu erläutern und mit einer Belehrung über die in den Vereinigten Staaten verfügbaren administrativen und gerichtlichen Rechtsbehelfe zu versehen.