Anfragen betroffener Personen Musterklauseln

Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an Celonis SE, wird Xxxxxxx SE die betroffene Person an den Anwender verweisen, sofern eine Zuordnung an den Anwender nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Xxxxxxx SE leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Anwender weiter. Xxxxxxx SE unterstützt den Anwender im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Xxxxxxx SE haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Anwender nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. 9.1. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung, Löschung seiner Daten oder Auskunft wenden sollte, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer wird das Ersuchen des Betroffenen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
Anfragen betroffener Personen. 4.1.1 Ist der Auftraggeber aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber den betroffenen Personen verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten dieser Person zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftrag- geber dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Auskunft über die personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffenen Personen an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach den Angaben der betroffenen Person möglich ist.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich ein Dritter oder eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Anbieter, wird der Anbieter den Dritten oder die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber möglich ist. Der Anbieter leitet den Antrag des Dritten oder der betroffenen Person innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Stunden an den Auftraggeber weiter. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Der Anbieter haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. Im Falle der Anfrage oder Forderung einer betroffenen Person zur Auskunft über, Berichtigung oder Löschung von Daten an DHV wird DHV die betroffene Person unverzüglich an den Auftraggeber verweisen, soweit dieser aus der Anfrage oder Forderung ersichtlich ist. DHV unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung dieser Anfrage oder Forderung im Rahmen seiner Möglichkeiten und im Rahmen der im Hauptvertrag oder der Beauftragung zur Datenverarbeitung vereinbarten Leistung. DHV haftet nicht, wenn die Anfrage oder Forderung nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht bearbeitet und beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird Postserver die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Postserver leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Postserver unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Postserver haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat Postserver sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. Sollte der durch den Auftraggeber beauftragte Xxxxxx in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Aufragnehmer stehen, hat Postserver gegen dieses ein Einspruchsrecht. Für die Unterstützung bei der Durchführung einer Inspektion verlangt Postserver eine eine Vergütung von € 100,00 zzgl. 20% USt. je angefangener Arbeitsstunde verlangen. Der Aufwand einer Inspektion ist für den Auftragnehmer grundsätzlich auf einen Tag pro Kalenderjahr begrenzt.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Auskunft über die personenbezogenen Daten an den Provider, wird er dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten, sofern eine Zuordnung an den Kunden nach den Angaben der betroffenen Person möglich ist.
Anfragen betroffener Personen. 4.1. Im Falle der Inanspruchnahme einer der Parteien durch eine betroffene Person wegen etwaiger An- sprüche nach Art. 82 DS-GVO sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichtet sich gegen- seitig bei der Abwehr des Anspruchs im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu unterstützen.