Anfragen betroffener Personen Musterklauseln

Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an Celonis SE, wird Xxxxxxx SE die betroffene Person an den Anwender verweisen, sofern eine Zuordnung an den Anwender nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Xxxxxxx SE leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Anwender weiter. Xxxxxxx SE unterstützt den Anwender im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Xxxxxxx SE haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Anwender nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. 4.1.1 Ist der Auftraggeber aufgrund geltender Datenschutzgesetze gegenüber den betroffenen Personen verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten dieser Person zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftrag- geber dabei unterstützen, diese Informationen bereit zu stellen. 4.1.2 Der Auftragnehmer hat nur nach Weisung des Auftraggebers die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu berichtigen, zu löschen oder einzuschränken. Soweit eine be- troffene Person sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung, Einschrän- kung, Löschung oder Auskunftserteilung wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Die Beantwortung der Auskunftsersuchen erfolgt dabei ausschließlich durch den Auftraggeber. 4.1.3 Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftrag- gebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Auskunft über die personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffenen Personen an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach den Angaben der betroffenen Person möglich ist.
Anfragen betroffener Personen. 4.1. Im Falle der Inanspruchnahme einer der Parteien durch eine betroffene Person wegen etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DSGVO sind der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichtet sich gegenseitig bei der Abwehr des Anspruchs im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten zu unter- stützen. 4.2. Wendet sich eine betroffene Person mit einer Aufforderung zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auf- traggeber verweisen bzw. den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber auf Basis der Angaben der betroffe- nen Person möglich ist. Der Auftragnehmer ist nur nach vorheriger Zustimmung oder Weisung des Auftraggebers berechtigt, betroffenen Personen oder anderen Dritten Auskünfte über Da- ten, deren Verarbeitung oder das Auftragsverhältnis zu geben.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich ein Dritter oder eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Anbieter, wird der Anbieter den Dritten oder die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber möglich ist. Der Anbieter leitet den Antrag des Dritten oder der betroffenen Person innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Stunden an den Auftraggeber weiter. Der Anbieter unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, eine Aufwandsentschädigung zu verlangen. Der Anbieter haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
Anfragen betroffener Personen. 1. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird. 2. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftraggebers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr des Anspruches im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen. Für Unterstützungsleistungen, die nicht im Hauptvertrag (und/oder in der Leistungsbeschreibung) enthalten oder auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung verlangen. 3. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DS-GVO gilt Nr. 2 entsprechend.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird Postserver die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Postserver leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Postserver unterstützt den Auftraggeber im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Weisung soweit vereinbart. Postserver haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat Postserver sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. (1) Postserver weist dem Auftraggeber die Einhaltung der in diesem Vertrag niedergelegten Pflichten mit geeigneten Mitteln nach. (2) Sollten im Einzelfall Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Prüfer erforderlich sein, werden diese zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt. Postserver darf diese von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen. (3) Sollte eine Datenschutzaufsichtsbehörde oder eine sonstige hoheitliche Aufsichtsbehörde des Auftraggebers eine Inspektion vornehmen, gilt grundsätzlich Absatz 2 entsprechend. Die Unterzeichnung einer Verschwiegenheits- verpflichtung ist nicht erforderlich, wenn diese Aufsichtsbehörde einer berufsrechtlichen oder gesetzlichen Verschwiegenheit unterliegt, bei der ein Ver...
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Lö- schung, Einschränkung der Verarbeitung Sitz: Stuttgart, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 23118 Aufsichtsratsvorsitzender: Xxxxxxxxx Xxxxxxx; Geschäftsführung: Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxx XXXXX und die Bildmarke sind registrierte Marken der Xxxxxx Xxxxx GmbH, Stuttgart oder Auskunft über die personenbezoge- nen Daten an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer die betroffenen Per- sonen an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftragge- ber nach den Angaben der betroffenen Person möglich ist.
Anfragen betroffener Personen. Wendet sich eine betroffene Person mit Forderungen zur Berichtigung, Löschung oder Auskunft an Canon, wird Canon die betroffene Person an den Vertragspartner verweisen, sofern eine Zuordnung an den Vertragspartner nach Angaben der betroffenen Person möglich ist. Canon leitet den Antrag der betroffenen Person unverzüglich an den Vertragspartner weiter. Canon unterstützt den Vertragspartner im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf Weisung, soweit vereinbart. Canon haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.