Rechte des Vermieters. 1. während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz zu.
Rechte des Vermieters. 8.1. Der Vermieter ist zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen mit zweitätiger Kündigungsfrist berechtigt, die ver- mieteten Geräte wieder in Besitz zu nehmen. Die Kosten für den Abtransport werden in diesem Falle vom Vermieter getra- gen.
Rechte des Vermieters. 11.1 Rückholrecht: Wird die geschuldete Miete nicht vereinbarungsgemäß durch den Mieter gezahlt oder kommt der Mieter aus anderen zwischen ihm und dem Vermieter bestehenden Geschäften in Zahlungsverzug oder ergeben sich andere wichtige Gründe, durch die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter nicht mehr zumutbar ist, so ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich den Mietgegenstand wieder an sich zu nehmen. Der Mieter ermächtigt den Vermieter ausdrücklich zur Rücknahme ohne notwendige Mitteilung an den Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zugang zu dem Mietgegenstand und dessen Abtransport zu ermöglichen. Die Kosten für etwaige Demontage sowie den Transport des Mietgegenstandes gehen zu Lasten des Mieters. Entstehen dem Vermieter aus der vorzeitigen Beendigung der vereinbarten Mietdauer ein nachweisbarer Schaden, so hat der Mieter hierfür Ersatz zu leisten.
Rechte des Vermieters. Der Mieter räumt dem Vermieter ein Besichtigungsrecht ein, welches nach vorherigen Anmeldung dem Vermieter den Zugang zur den gebuchten Räumlichkeiten der Villa Wickenberg ermöglicht. In der Regel erfolgt der Zugang nur zur Beseitigung von Mängeln, Behebung technischer Probleme, Pflege der Innen- und Außenanlagen und / oder der Erbringung von gebuchten Dienstleistungen o.ä. Für die Fälle, dass Gefahr im Verzug ist, der Mieter sich unangemessen verhält und / oder der Mieter sich nicht an die von ihm bei Vertragsabschluss akzeptierten Bedingungen zur Nutzung der Villa Wickenberg Ferienhaus & Wellness hält, hat der Vermieter das Recht jederzeit und ohne vorherige Anmeldung die gebuchten Räumlichkeiten zu betreten. Die Garage ist für den Vermieter frei zugänglich, um z.B. Mülltonnen zu den festen Abholungsterminen zu befüllen und herauszustellen, Geräte und Materialien zur Pflege des Anwesens einzulagern bzw. zu nutzen.
Rechte des Vermieters. Der Vermieter, seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder sonstige, durch ihn beauftragten Personen, sind berechtigt: ▪ die AES nach eigenem Ermessen jederzeit zu betreten; ▪ die Vorlage der Eintrittskarten fur sumtliche, wuhrend der Veranstaltung in der AES befindlichen Personen vom Ansprechpartner des Mieters zu verlangen; ▪ solchen Personen den Zutritt zur AES zu untersagen, deren Erscheinungsbild oder Verhalten den Ablauf der Veranstaltung stören; ▪ den Mieter zum Verlassen der AES und ggf. der ARENA aufzufordern, falls dies aus Grunden der Sicherheit oder des geordneten Ablaufs der Veranstaltung erforderlich ist. Der Vermieter wird beim Betreten der AES den Ansprechpartner des Mieters kontaktieren, um o.g. Punkte durchzufuhren.
Rechte des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeuge vorübergehend oder dauernd an anderen Stellen zu platzieren, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Stellt der Mieter sein Kfz entgegen der vorgenannten Bestimmungen außerhalb der Stellplatzmarkierung ab, ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters umzustellen bzw. abzuschleppen. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verstößen gegen die Allgemeinen Einstell- und Geschäftsbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro je Tag fällig, bei Überschreitung der Höchstparkdauer von 30 Kalendertagen gilt für jeden begonnenen weiteren Tag eine Vertragsstrafe von 50 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro. Als Verstoß gegen die Allgemeinen Einstell- und Geschäftsbedingungen gilt es insbesondere, wenn der Mieter den Parkpreis nicht oder nicht vollständig entrichtet hat oder das Fahrzeug außerhalb gekennzeichneter Stellplätze bzw. unberechtigt auf einem Sonderstellplatz abgestellt wird. Die Vereinbarung der Vertragsstrafe gilt nur, wenn der Verstoß vom Mieter zu vertreten ist. Zur Durchsetzung der Vertragsstrafe bei unberechtigter Benutzung ist der Vermieter berechtigt, das abgestellte Fahrzeug zurückzubehalten (Pfandrecht). Erfolgt die Verteilung von Werbemitteln in der Parkeinrichtung ohne vorherige Genehmigung, behält sich der Vermieter vor, neben der Vertragsstrafe die entstandenen Kosten aus der Reinigung einzufordern. Gleiches gilt im Fall von Verunreinigungen, die vom Mieter nachweislich zu vertreten sind. Das Personal / die Beauftragten des Vermieters übt/üben gegenüber den Mietern das Hausrecht aus. Den Anordnungen des Personals / der Beauftragtender Parkeinrichtung ist Folge zu leisten. Das Personal / die Beauftragten des Vermieters ist/sind berechtigt, Mieter und sonstige Personen, die die Ordnung und Sicherheit gefährden, andere Mieter belästigen oder gegen die Allgemeinen Einstell- und Geschäftsbedingungen verstoßen, von der weiteren Nutzung der Parkierungsanlage auszus...
Rechte des Vermieters. Der Vermieter ist auch wahrend der Mietzeit dazu berechtigt, sämtliche ihm zur Sicherung des Mietgegenstandes erforderlich erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen Schadensersatzansprüche wegen dieser Maßnahmen können vom Mieter nicht geltend gemacht werden.
Rechte des Vermieters. Der Vermieter ist zu jeder Zeit zur Inspektion des Schulschließfachschrankes bei begründetem Verdacht des Missbrauchs berechtigt. Wenn der Mieter in schwerwiegenden Fällen die Beschädigung oder den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache nicht unterlässt, kann der Vermieter den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Rechte des Vermieters. 5.1 Der Vermieter kann die/das gebuchte Ferienwohnung/Zimmer anderen Interessenten zur Vermietung anbieten, wenn der Xxxx kein schlüssiges Verhalten zeigt und die fälligen Forderungen, wie die Anzahlung und Zahlung des Restbetrages der Buchungsbestätigung/Rechnung nicht fristgerecht erfüllt. Der Vermieter kann in diesem Fall ohne weitere Rücksprache mit dem Xxxx die/das ursprünglich gebuchte Ferienwohnung/Zimmer anderweitig vermieten und ist damit von seiner Zusage auf der Buchungsbestätigung entbunden.
Rechte des Vermieters. 1. Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeuge vorübergehend oder dauernd anders zu platzieren oder innerhalb der Parkeinrichtung umzustellen, wenn dies aus betrieblichen Gründen oder zur Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben erforderlich ist. Insbesondere im Falle drohenden Hochwassers kann es aus betrieblichen Gründen sowie aufgrund behördlich angewiesener, baustatischer Maßnahmen nötig sein, Fahrzeuge insgesamt aus einem Parkdeck zu entfernen. Soweit dann ein Umstellen innerhalb der Parkeinrichtung nicht möglich sein sollte, wird der Vermieter das Fahrzeug aus der Parkeinrichtung entfernen und außerhalb dieser abstellen. Dazu ist der Vermieter in einem solchen Fall höherer Gewalt berechtigt.