Ablauf der Veranstaltung Musterklauseln
Ablauf der Veranstaltung. 6.1 Der Veranstalter hat grundsätzlich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung den gesamten Ablauf mit der Betreiberin abzusprechen und das Programm bekanntzugeben, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Beabsichtigte Änderungen sind der Betreiberin sofort mitzuteilen.
6.2 Die Entscheidung, ob und inwieweit eine Veranstaltung für die Betreiberin geeignet ist und zugelassen wird, trifft allein die Betreiberin.
6.3 Sämtliche Fluchtwege- und türen, Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt nach den gesetzlichen Vorgaben frei zugänglich und unverstellt bleiben. Beauftragten der Betreiberin sowie der Aufsichtsbehörde muss jederzeit Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
6.4 Der Veranstalter ist nicht berechtigt, in den Mieträumen Veranstaltungen durchzuführen, auf denen rassistisches, rechtsextremes, antidemokratisches, antisemitisches oder ähnliches Gedankengut verbreitet oder dargestellt wird. Mit Abgabe seines Angebots versichert der Veranstalter, dass die Veranstaltung keine der oben genannten Inhalten haben wird.
Ablauf der Veranstaltung. Am Veranstaltungstag soll frühzeitig morgens begonnen werden, und zwar in der Reihen- folge Fährte, Gehorsam, Schutzdienst. Handelt es sich um eine Zweitagesveranstaltung, so kann samstags auch nachmittags begonnen werden. Vom Veranstalter ist ein Zeitplan zu erstellen, der darauf ausgerichtet ist, die Prüfung flüssig ablaufen zu lassen. Die Sie- gerehrung sollte sich unmittelbar an die Beendigung des Schutzdienstes und die schriftli- che Abwicklung der Veranstaltung anschließen, um so den LR und den Teilnehmern ein rechtzeitiges Nachhausekommen zu ermöglichen. Bei Punktegleichheit in allen 3 Abteilungen entscheidet die höhere Stufe. Bei Punk- tegleichheit nur im Endergebnis entscheidet der höhere Schutzdienst. Ist auch dieser punktgleich, so entscheidet die höhere Bewertung der Unterordnung. Wiederholer der Stufe I und II und zurückgestufte Hunde sind in der Wertung hinten anzustellen. § 4 Ordnungs- und Disziplinarrecht bei Veranstaltungen Der Veranstaltungsleiter ist für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. In entsprechenden Fällen ist der LR berechtigt, die Ver- anstaltung zu unterbrechen oder abzubrechen. Grobe Verstöße des HF gegen diese Rahmen- bestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzes und gegen die guten Sitten (zu hoher Alkoholgenuss, Aufhetzen des Publikums oder der HF u.ä.) können zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen. Der LR hat hier an den HAW eine Meldung abzugeben, der dann von den Beteiligten (Verein, HF, Veranstaltungsleitung, Zeugen) eine Stellungnahme anfordert, die dann zum Beschluss über eine evtl. Disziplinarstufe (Verweis, Sperre, Aus- schluss) verwendet wird. Ausschlüsse müssen in den Vorstandsgremien der Verbände beschlossen werden. Das Urteil des LR ist unanfechtbar. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen, sondern auf Regelverstöße oder Fehlverhalten des LR bezie- hen, ist eine Beschwerde möglich. Diese Beschwerde ist in schriftlicher Form beim HAW einzureichen. § 5 Veranstaltungssperren Für das jeweilige Prüfungsjahr gelten die jeweils gültigen VDH-Regelungen. An folgenden Hauptveranstaltungen des ADRK wird kein Fristschutz erteilt: − Beiratshauptsitzung − Frühjahrs-/Herbstkörung − Klubsieger-Zuchtschau − Deutsche Meisterschaft IGP ADRK-Richtlinien über die Abhaltung von Leistungsveranstaltungen § 1 Richtlinien für die Abhaltung von Leistungsveranstaltungen § 2 Leistungsvergleiche mit Vergabe von Ausbildungskennzeichen §...
Ablauf der Veranstaltung. Die geplanten Einbauten, mittels beigefügtem Aufbauplans, und eventuelle Änderungen zur vorgesehenen Möblierung sind umgehend, der genaue Veranstaltungsablauf bis spätestens Der Mieter ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Er stellt, falls erforderlich, Kassenpersonal, Kartenkontrolleure und Platzanweiser in ausreichender Anzahl, wobei eventuell notwendige Ordnungskräfte mit Bewachungscharakter § 34a der Gewerbeordnung unterliegen. Für dieses Personal hat der Mieter die Kosten zu tragen und den vollen Versicherungsschutz zu übernehmen. Dies gilt neben den für die Veranstaltung genutzten Räumlichkeiten insbesondere auch für den gesamten Außenbereich der Heidmark-Halle. Auf die Einhaltung der bestehenden verkehrsbehördlichen Anordnungen wird hiermit besonders hingewiesen. Plakatanschläge an Litfasssäulen und Werbung auf öffentlichem Grund und Boden sind über die Firma Lifa Städtewerbung GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon 0421/0000000, Fax 0421/0000000 zu beantragen. Plakate für Werbezwecke dürfen nicht an Gebäuden, Einfriedungen, Masten, Bäumen, Schaltschränken von Versorgungsbetrieben usw. angeheftet oder angeklebt werden.
Ablauf der Veranstaltung. 1. Kurzfristig gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden, so weit wie möglich, umgesetzt, können aber nicht zugesichert werden. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
2. Der Vertragspartner ist, falls er Unternehmer ist, verpflichtet, Rügen bezüglich erkennbarer Mängel unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der EINSTEIN GRUPPE und / oder der zuständigen Leitungsperson vor Ort mitzuteilen, so dass die XXXXXXXX GRUPPE die Möglichkeit hat, berechtigte Mängel zu beheben. Bei nicht rechtzeitiger Rüge, gelten die Leistungen der EINSTEIN GRUPPE in Ansehung des Mangels als genehmigt.
Ablauf der Veranstaltung. Die Veranstaltung erstreckt sich über zwei Tage. Die Öffnungszeiten können von Stadt zu Stadt variieren. Die Veranstalter:innen informieren die Aussteller:innen rechtzeitig darüber. Weitere konkrete Informationen zum jeweiligen Ablauf sowie zum Auf- und Abbau der Veranstaltungen senden die Veranstalter:innen allen Teilnehmer:innen 10 bis 14 Tage vor Veranstaltung per E-mail zu.
5.1. Standaufbau und -gestaltung, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung Die Stände müssen vor Beginn der Veranstaltung aufgebaut werden und dürfen nicht vor Beendigung der Veranstaltung bzw. nicht ohne Absprache mit den Veranstalter:innen teilweise oder ganz geräumt werden. Bei Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe von 200 Euro fällig. Die vorgegebenen Standmaße müssen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Außerdem darf die zulässige Standbauhöhe von 2,5m nicht überschritten werden. Der Aussteller:innen verpflichten sich, einen Stand mit den angemeldeten Produkten zu bestücken und diesen während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt zu halten. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit den Veranstalter:innen erlaubt und muss schon im Anmeldeformular angegeben werden. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 39 Euro netto an. Eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet. Ebenso ist Aussteller:innen der Verkauf von Speisen und Getränken nicht gestattet (Ausnahme: explizit gebuchte Gastronomiestände).
Ablauf der Veranstaltung. Der/die Nutzer/in ist während der Nutzungszeit für den geregelten Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Der/die jeweilige Nutzer/in der Räume kann dem/der Verwalter/in eine verantwortliche Person in der Nutzungsvereinbarung nennen, die organisatorische Dinge übernimmt und das Einhalten der Bestimmungen von NuGO, Nutzungsvereinbarung, Hausordnung, Reinigungsplan gewährleistet. Die verantwortliche Person übernimmt die Schlüsselgewalt, die termingerechte, pünktliche Schüsselübergabe / -übernahme und vereinbart diese mit dem/der Verwalter/in. Der/die jeweilige Nutzer/in ist alleinige/r Vertragspartner der SV+V und für die Einhaltung von NuGo, Nutzungsvereinbarung, Hausordnung, Reinigungsplan verantwortlich. Der /die Nutzer/in ist zum ordnungsgemäßen Abschließen der Räume und des HdB verpflichtet. Dem/der Nutzer/in obliegt die Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschiften, u. a. des Rauchverbotes in öffentlichen Räumen, der Unfallverhütungsvorschriften, des Jugendschutzgesetzes, der TA-Lärm für Kern- Dorf- und Mischgebiete, der brandschutztechnischen, baurechtlichen und sonstigen relevanten Sicherheitsbestim- mungen. Der/die Nutzer/in sorgt dafür, dass die Ein-/Ausgänge und Notausgänge nicht durch Gegenstände, Dekoration o. ä. teilweise oder vollständig blockiert werden.
Ablauf der Veranstaltung. Das zur Abwicklung der Veranstaltung erforderliche Einlaß- und Aufsichtspersonal stellt der Veranstalter.
Ablauf der Veranstaltung. 7.1 Der Ablauf der Veranstaltung wird im Programm exemplarisch dargestellt. TAB behält sich vor, den Programmablauf den Witterungsverhältnissen oder aus Sicherheitserwägungen anzupassen.
7.2 Im Falle einer erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten der Veranstaltung ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder eine andere gleichwertige Veranstaltung auszuwählen, sofern eine Ersatzveranstaltung angeboten werden kann.
7.3 Der Teilnehmer erklärt seine Einwilligung dazu,
(a) dass Aufnahmen seiner Person durch die Sicherheitsüberwachungskamera unterstützt und gespeichert, verarbeitet und im Anlassfall zur Aufklärung von strafbarem Verhalten, Unfällen, Beschädigungen und/oder sonstigen vergleichbaren Vorfällen verwendet werden, sowie
(b) dass Film- und/oder Fotoaufnahmen, auf denen der Teilnehmer abgebildet ist, angefertigt sowie Statement-Interviews mit dem Teilnehmer und ähnliches auf Ton- und/oder Bildträger aufgenommen werden. TAB, die Mercedes- Benz AG und Mercedes-Benz G GmbH sind frei, diese zu verwenden. TAB, die Mercedes- Benz AG und Mercedes-Benz G GmbH haben hierbei insbesondere das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht, die Film- und Fotoaufnahmen sowie sonstige Bild- und Tonaufnahmen zu archivieren, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich wiederzugeben. Das Recht der öffentlichen Wiedergabe umfasst das Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht zur Wiedergabe von Funksendungen. Die vorgenannten Verwertungsrechte werden unabhängig von den Übertragungs- und Wiedergabewegen eingeräumt. Sie umfassen insbesondere das Recht zur Verwertung mittels elektronischer Medien, insbesondere des Internets.
7.4 Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen,
(a) dass das Entfernen von der Gruppe auf dem Eventgelände untersagt ist,
(b) dass ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zum Zaun eingehalten werden muss,
(c) dass zur eigenen Sicherheit die Teststrecken nicht zu Fuß zu begehen sind,
(d) dass den Sicherheitshinweisen und –schildern Folge zu leisten ist,
(e) dass Kinder unter 14 Jahre und Hunde aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt sind,
(f) dass auf dem gesamten Gelände ein allgemeines Rauchverbot besteht mit Ausnahme der gekennzeichneten Raucherplätze (erkennbar an Abfallbehältern für Tabakprodukte),
(g) dass auf dem gesamten Magna-Werksgelände bei Werksführung ein Film- und Fotografierverbot besteht, und verpflichtet sich, diese Vorgaben ei...
Ablauf der Veranstaltung a) Die Veranstaltung ist Überdeckt. Wetterbedingte Umstände (Gewitter, Sturm usw.), Höhere Gewalt, behördliche Anordnung, gerichtliche Entscheidung oder anderen wichtige Umstände mit Auswirkungen auf die Sicherheit der Besucher kann eine Änderung des Ablaufs oder ein Abbruch bzw. eine Absage erfolgen.
b) Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht gegenüber dem Veranstalter al- lenfalls ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte.
Ablauf der Veranstaltung. Die Veranstaltung erstreckt sich über zwei Tage. Die Öffnungszeiten können von Stadt zu Stadt variieren. Die Veranstalter:innen informieren die Aussteller:innen rechtzeitig darüber. Weitere konkrete Informationen zum jeweiligen Ablauf sowie zum Auf- und Abbau der Veranstaltungen senden die Veranstalter:innen allen Teilnehmer:innen 10 bis 14 Tage vor Veranstaltung per E-mail zu.
5.1. Xxxxxxxxxxx und -gestaltung, Mitnutzung durch Dritte, Untervermietung jedem Zeitpunkt eingehalten werden. Außerdem darf die zulässige Standbauhöhe von 2,5m nicht überschritten werden.