Common use of Rechtegewährleistung Clause in Contracts

Rechtegewährleistung. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Bild und Text) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

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Rechtegewährleistung. (1) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Bild und Text) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des für die Veröffentlichung zur Verfügung gestellten Text-, Ton- und Bildmaterials allein verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Werbemittel daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.von

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Rechtegewährleistung. 10.1 Der Auftraggeber gewährleistetgarantiert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Bild und Text) erforderlichen Rechte besitztbesitzt und dass die Werbemittel nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen (z.B. den geltenden Jugendschutz- und Strafgesetzen sowie das Recht des unlauteren Wettbewerbs). Des Weiteren dürfen die Werbemittel keine pornographischen, gewalt- oder kriegsverherrlichende bzw. persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte haben. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen dlv unter Übernahme der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestelltvon allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen der Werbemittel oder sonstiger Verletzungen gesetzlicher Bestimmungen durch den Auftraggeber geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter dlv nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

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Rechtegewährleistung. (1) Der Auftraggeber gewährleistetsichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels (Bild und Text) erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbemittels ver- antwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das Werbemittel auf mögliche Rechtsverstöße hin zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt den Anbieter im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechts) entstehen können. Ferner wird stellt der Auftraggeber den Anbieter von den Kosten zur notwendigen einer angemessenen Rechtsverteidigung freigestelltfrei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wird den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

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