Rechtsgrundlage der unentgeltlichen Beförderung Musterklauseln

Rechtsgrundlage der unentgeltlichen Beförderung. Die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX).
Rechtsgrundlage der unentgeltlichen Beförderung. Die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der §§ 228 ff. SGB IX.
Rechtsgrundlage der unentgeltlichen Beförderung. Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen er-folgt nach Maß- gabe der §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX). Orthopädische Hilfsmittel werden in den Zügen unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen befördert. Rollstühle müssen dem internationalen Standard ISO 7193- Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hände am Rad entsprechen. Informationen zu fahrzeugge- bundenen oder mobilen Einstiegshilfen der vlexx GmbH sind erhältlich im Internet unter xxx.xxxxx.xx sowie telefonisch unter der Service-Rufnummer 00000-000-000 der vlexx GmbH (20 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Anruf).
Rechtsgrundlage der unentgeltlichen Beförderung. Die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der §§ 228 ff. SGB IX. Orthopädische Hilfsmittel werden in den Zügen unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen befördert. Rollstühle müssen dem internationalen Standard ISO 7193 (Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hände am Rad) entsprechen. Informationen zu fahrzeuggebundenen oder mobilen Einstiegshilfen der DB AG sind erhältlich im Internet unter xxx.xxxx.xx sowie telefonisch unter der Service- Rufnummer 0180 6 512 512 der DB AG (20 Cent/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung). Für Fahrten der CBC gibt es Informationen unter xxx.xxxx-xxxx.xx. Für Fahrten der MRB gibt es Informationen unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx sowie telefonisch unter 0180 6 101617 (20 Cent/Verbindung aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 60 Cent/Verbindung). Für Fahrten der DLB sind Informationen telefonisch beim Kundencenter der Länderbahn unter
Rechtsgrundlage der unentgeltlichen Beförderung. Die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX). Orthopädische Hilfsmittel werden in den Zügen unter Berücksichtigung der technischen Voraussetzungen befördert. Rollstühle müssen dem internationalen Standard ISO 7193-Länge: 1.200 mm + 50 mm für die Füße, Breite: 700 mm + min. 100 mm für die Hände am Rad entsprechen. Informationen zu fahrzeuggebundenen oder mobilen Einstiegshilfen der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen sind erhältlich im Internet unter den Internetadressen der einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen, deren Service-Rufnummern sowie bei vorhandenen zuggebundenen Einstiegshilfen in der Fahrplanauskunft unter xxx.xxxxxxxxxxxxxx.xxxx.