Rechtssicherheit für Mountainbiker - Eigenverantwortlichkeit Musterklauseln

Rechtssicherheit für Mountainbiker - Eigenverantwortlichkeit. Die wenigsten Mountainbiker und Wanderer kennen die gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung ihrer Freizeitbetätigungen. Nicht zuletzt deswegen kommt es auch immer wieder zur Beeinträchtigung des Natur- raums und zu Konflikten zwischen den beiden Gruppen. Zudem stellt sich bei Unfällen die Haftungsfrage. Es gilt daher, die an sich klare und praxisgerechte Formulierung im Bayerischen Naturschutzgesetz, wo- nach Fahrradfahren (und damit Mountainbiking) nur auf geeigneten Wegen stattfinden darf, auch den ein- zelnen Mountainbikern und Wanderern zu verdeutlichen. Bei der Vielfalt der Erholungsräume in Bayern lassen sich aber keine überall zutreffenden Regeln über die Eignung der Wege aufstellen. Es wird deswegen bei der Beurteilung, ob ein Weg zum Mountainbiking geeignet ist, immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommen. Eine Beurteilung wird in der Regel nur dann stattfinden müssen, wenn ein Konfliktfall einge- treten ist, der eine Lösung verlangt. Von daher gilt es Strategien zu entwickeln, die solche Konflikte erst gar nicht entstehen lassen. Im Sinn der in dieser Vereinbarung angestrebten Deregulierung wird daher davon abgesehen, in Verwal- tungsvorschriften eine bestimmte Breite oder Beschaffenheit für die Eignung der Wege festzuschreiben. Die Vertragspartner wollen deswegen ▪ die Mountainbiker, ▪ die Fachpresse und ▪ Verlage, die Mountainbike-Literatur verbreiten, über die Rechtslage informieren und damit gleichzeitig an die Eigenverantwortlichkeit der Mountainbiker appellieren, nur die Wege zu benutzen, bei denen durch das Befahren eine Beeinträchtigung der Natur aus- geschlossen ist und auf denen Fußgängern der ihnen gebührende Vorrang auch eingeräumt werden kann.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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