Reduktion des Beschäftigungsgrads für ältere Mitarbeitende. 1 Mitarbeitende in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die das 58. Lebens- jahr vollendet haben, sind berechtigt, ihren Beschäftigungsgrad einmalig um mindestens 10 Prozent (gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung) zu reduzie- ren. Der verbleibende Beschäftigungsgrad nach einer solchen Reduktion muss mindestens 50 Prozent (gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung) betragen. Eine weitere Anpassung des Beschäftigungsgrades wird ermöglicht, wenn die betriebliche Situation dies zulässt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Reduktion des Beschäftigungsgrads für ältere Mitarbeitende. 1 Mitarbeitende in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die das 58. Lebens- jahr Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, ihren Beschäftigungsgrad einmalig um mindestens min- destens 10 Prozent (gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung) zu reduzie- renreduzieren. Der verbleibende Beschäftigungsgrad nach einer solchen Reduktion muss mindestens 50 Prozent (gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung) betragen. Eine weitere Anpassung des Beschäftigungsgrades Beschäftigungsgrads wird ermöglicht, wenn die betriebliche Situation dies zulässt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag
Reduktion des Beschäftigungsgrads für ältere Mitarbeitende. 1 Mitarbeitende in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die das 58. Lebens- jahr vollendet haben, sind berechtigt, ihren Beschäftigungsgrad einmalig um mindestens 10 Prozent (gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung) zu reduzie- ren. Der verbleibende Beschäftigungsgrad nach einer solchen Reduktion muss mindestens 50 Prozent (gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung) betragen. Eine weitere Anpassung des Beschäftigungsgrades wird ermöglicht, wenn die betriebliche Situation dies zulässt.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag