REGELMÄßIGE ÜBERPRÜFUNG UND WIRKSAMKEITSKONTROLLE. a) Die in diesem Anhang aufgeführten Maßnahmen werden mindestens einmal jährlich durch die Geschäftsführung und die IT-Leitung in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten überprüft. b) Für den Fall, dass bei der Überprüfung festgestellt wird, dass sich technologische Standards oder organisatorische Prozesse geändert haben und solche Änderungen eine Anpassung der hier aufgelisteten Maßnahmen erforderlich machen, werden die dadurch erforderlich werdenden Anpassung unverzüglich umgesetzt. Dabei wird der Grundsatz der Angemessenheit beachtet. c) Änderungen werden zudem auf ad hoc Basis durchgeführt, sofern dies aus Gründen der Sicherheit erforderlich ist. d) Die Überprüfung sowie daraus resultierende Änderungen werden dokumentiert und abgelegt.
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