RESOLUTIONS. Der Vorstand beschließt in der Re- gel in Sitzungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds können Sitzun- gen auch in Form einer Telefonkon- ferenz oder mittels sonstiger elekt- ronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) ab- gehalten und einzelne Vorstands- mitglieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommuni- kationsmittel (insbesondere Video- übertragung) zugeschaltet werden, wenn kein Vorstandsmitglied die- sem Verfahren unverzüglich wider- spricht; in diesen Fällen kann die Beschlussfassung im Wege der Te- lefonkonferenz oder mittels sonsti- ger elektronischer Kommunikati- onsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.
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RESOLUTIONS. Der Vorstand beschließt in der Re- gel Regel in Sitzungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds Vorstands- mitglieds können Sitzun- gen Sitzungen auch in Form einer Telefonkon- ferenz Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elekt- ronischer Kommunikationsmittel elektronischer Kommunikati- onsmittel (insbesondere Videokonferenz) ab- gehalten abgehalten und einzelne Vorstands- mitglieder Vorstandsmit- glieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommuni- kationsmittel Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragungVideoübertragung) zugeschaltet zuge- schaltet werden, wenn kein Vorstandsmitglied die- sem Mitglied des Vorstandes diesem Verfahren unverzüglich wider- sprichtunverzüg- lich widerspricht; in diesen Fällen kann die Beschlussfassung im Wege der Te- lefonkonferenz Tele- fonkonferenz oder mittels sonsti- ger sonstiger elektronischer Kommunikati- onsmittel Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragungVideoübertragung) erfolgen.erfol- gen
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