Grammatikalisches Geschlecht. In diesen Statuten wendet sich jede Personen- oder Funktionsbezeichnung, für die das generische Maskulinum verwendet wird, sowohl an Frauen als auch an Männer. Die vorliegenden Statuten der Swisscom AG sind durch den Bundesrat am 13. Mai 1998 definitiv genehmigt worden. Die vorliegenden Statuten sind an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 26. August 1998 revidiert worden. Bern, den 26. August 1998 Für die Generalversammlung: Der Vorsitzende: xxx. Xxxx Ziffer 3.1.1 der Statuten ist an der Sitzung des Verwaltungsrates vom 1. Oktober 1998 revidiert worden. Bern, den 1. Oktober 1998 Namens des Verwaltungsrates: Der Vorsitzende: xxx. Xxxxxx Back to Contents Ziffer 5.7.6 der Statuten ist an der ordentlichen Generalversammlung vom 30. Mai 2000 revidiert worden. Zürich, den 30. Mai 2000 Für die Generalversammlung: Der Vorsitzende: xxx. Xxxx Die Ziffern 3.1.1, 6.1.2 und 6.1.3 der Statuten sind an der dritten ordentlichen Generalversammlung vom 29. Mai 2001 revidiert worden. Zürich, den 29. Mai 2001 Für die Generalversammlung: Der Vorsitzende: xxx. Xxxx Die Ziffern 3.1.1, 5.4.3 und 5.7.6 der Statuten sind an der vierten ordentlichen Generalversammlung vom 30. April 2002 revidiert worden. Zürich, den 30. April 2002 Für die Generalversammlung: Der Vorsitzende: xxx. Xxxx Die Ziffern 3.1.1, 5.4.3 und 5.7.6 der Statuten sind an der fünften ordentlichen Generalversammlung vom 6. Mai 2003 revidiert worden. Zürich, den 6. Mai 2003 Für die Generalversammlung: Der Vorsitzende: xxx. Xxxx Back to Contents Articles of Incorporation Under the name there exists a joint-stock corporation pursuant to Art. 2 ff. of the TUG (Telecommunications Enterprise Act of 30 April 1997) and the Code of Obligations with registered office in 0000 Xxxxxxx. The duration of the Corporation is unlimited.