Revisionsschaltung – Abmelden der ÜE für Wartungs- arbeiten Musterklauseln

Revisionsschaltung – Abmelden der ÜE für Wartungs- arbeiten. Im Rahmen des Betriebs der BMA kann es erforderlich werden, die ÜE abzumelden oder zur Probe auszulösen. Dies können beispielsweise Wartungs–, Revisions– und / oder Reparaturarbeiten sowie die Ansteuerung des Revisions- alarms sein. Um in diesen Fällen das Ausrücken der Feuerwehr zu vermeiden, wird die jeweilige ÜE durch den Konzessionär oder den „zugelassenen Errichter“ in „Revision” geschaltet, d.h. während der Arbeiten an der BMA oder ÜE von der weiteren Meldungsbearbeitung ausgenommen. Arbeiten an der BMA oder an der ÜE, die das Abmelden oder das Auslösen der ÜE zur Probe erforderlich machen, müssen dem Konzessionär oder „zugelassenen Errichter“ rechtzeitig vorher durch den Betreiber der BMA oder durch das mit der Instandhaltung der BMA beauftragte Unternehmen (Instandhalter) gemeldet werden. Sie dürfen erst durchgeführt werden, wenn die Revisionsschaltung bestätigt wurde. Das Verfahren und das erforderliche Kennwort wird durch den Konzessionär oder den „zugelassenen Errichter“ schriftlich mitgeteilt. Die Meldung muss enthalten: • Betreiberkennwort, Revisionsgrund • Objektname und Anschrift • Teilnehmernummer • Name und Funktion des Anrufers mit Rückrufnummer • geplanter Zeitpunkt der Wiederanmeldung Der Konzessionär bzw. „zugelassene Errichter“ nimmt die Revisionsschaltung unverzüglich (d.h. sobald es die Einsatzbearbeitung zulässt) vor, ruft den Meldenden unter der zuvor genannten Telefonnummer zurück und teilt ihm die Revisionsschaltung mit. Der Rückruf entfällt, wenn der gesamte Schaltvorgang während des andauernden Telefongespräches erfolgt. Der Betreiber der BMA hat während der Revisionsschaltung sicherzustellen, dass die Anzeige der BMZ ständig beobachtet wird und ein an der BMZ angezeigter Feueralarm unverzüglich auf andere Weise (z.B. durch Fernsprecher) zur Feuerwehr übermittelt wird. Unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten hat der Meldende dem Konzessionär bzw. „zugelassenen Errichter“ das Ende der Arbeiten mitzuteilen. Die Revision wird dann beendet und es erfolgt eine Durchschaltung zur Feuerwehr. Der Konzessionär bzw. „zugelassene Errichter“ ist angewiesen, spätestens nach Ablauf der telefonisch mitgeteilten Dauer der Revision die ÜE wieder in Betrieb zu nehmen. Dies entbindet den Meldenden nicht von der Pflicht zur telefonischen Benachrichtigung des Konzessionär bzw. des „zugelassenen Errichters“ bei Ende der Arbeiten an der BMA. Fehlalarme, die aufgrund nicht vereinbarter bzw. nicht bestätigter Revisionen oder außerhalb des vereinbarte...

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

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