Risiken aus der Fremdverwaltung. Gemäß dem KAGB darf die Verwaltung des Publikums-AIF nur durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgen. Die derzeiti- ge Kapitalverwaltungsgesellschaft ist die HEP KVG. Es besteht das Risiko, dass die HEP KVG die Verwaltung des Publikums-AIF nicht mehr übernehmen kann oder darf. In diesem Fall ist eine neue Kapitalverwaltungsgesellschaft zu finden, die gegebenen- falls die Verwaltung zu höheren Kosten vornimmt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass keine neue Kapi- talverwaltungsgesellschaft gefunden und bestellt wird. In diesem Fall hat der Publikums-AIF das Investmentvermögen selber zu verwalten und eine interne Kapitalverwaltungsgesellschaft zu begründen. Sollte die Begründung einer internen Kapitalver- waltungsgesellschaft nicht möglich sein, wäre das Investment- vermögen aufzulösen. Alle oben dargestellten Risiken führen zu verringerten Ausschüttungen bis hin zum Totalverlust der Einlage einschließlich Agio.
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