Risiken in Bezug auf Produkte, die mit einem oder mehreren Basiswerten verbunden sind Musterklauseln

Risiken in Bezug auf Produkte, die mit einem oder mehreren Basiswerten verbunden sind. (a) Risiken in Verbindung mit Produkten, die an Aktien als Basiswert(e) gebunden sind
Risiken in Bezug auf Produkte, die mit einem oder mehreren Basiswerten verbunden sind. 5.1 Der Wert der Produkte und die Rendite der Produkte hängen von der Wertentwicklung des/der Basiswert(s) ab, aber diese Wertentwicklung lässt sich nicht vorhersagen, und die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Wert der Produkte und der Rendite der Produkte hängt von der Wertentwicklung des/der Basiswert(s) ab; sie kann sich im Laufe der Zeit ändern und von anderen Faktoren beeinflusst werden. Die Berechnung des zu zahlenden Rückzahlungsbetrags oder, im Falle von Produkten mit Rückzahlung durch Lieferung des/der entsprechenden Basiswerts/e, die Anzahl der bei Verfall zu liefernden Basiswerte und, falls und soweit die Produkte einen variablen Zinssatz haben, die Zinsbeträge, können von der Entwicklung eines oder mehrerer Basiswerte während der Laufzeit abhängen. Dies bedeutet, dass ein Zusammenhang zwischen dem wirtschaftlichen Wert der Produkte und dem wirtschaftlichen Wert des/der Basiswertes/-e besteht, an den/die das Produkt gebunden ist. Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass es möglicherweise keine direkte Beziehung zwischen dem Marktwert der Produkte und dem aktuellen Kurs des/der jeweiligen Basiswertes/-e gibt, da der Marktwert der Produkte auch von anderen Faktoren als dem aktuellen Kurs des/der jeweiligen Basiswertes/-e beeinflusst werden kann, wie z.B. der Volatilität des/der Basiswerte(s) oder Bewegungen der allgemeinen Zinssätze etc. Daher führen positive Veränderungen des Kurses des/der relevanten Basiswertes/-basiswerte nicht notwendigerweise zu einer für den Anleger positiven Veränderung des Marktwertes des Produkts. Eine Abwertung des Produkts kann darüber hinaus auch dann eintreten, wenn der relevante Kurs des/der Basiswerte(s) konstant bleibt. Änderungen des Kurses des/der entsprechenden Basiswerte(s) (oder sogar, wenn eine erwartete Kursänderung nicht eintritt) können den Wert der Produkte unverhältnismäßig stark reduzieren und sie sogar wertlos machen können. Insbesondere sollten Anleger angesichts der begrenzten Laufzeit der Produkte nicht davon ausgehen, dass sich der Preis der Produkte mit der Zeit erholen wird. Je nach der Kursentwicklung des/der Basiswert(e) und des Produkts können Anleger einen Teil ihrer Investition verlieren.
Risiken in Bezug auf Produkte, die mit einem oder mehreren Basiswerten verbunden sind 

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

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