Common use of Risiko der außerordentlichen Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen Clause in Contracts

Risiko der außerordentlichen Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen. Die Anleihebedingungen sehen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Möglichkeit für Anleger vor, die Inhaberschuldverschreibungen außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet wird, die Emittentin in Liquidation tritt oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Zinstermin gezahlt werden. Hierbei wird das Kündigungsrecht des Anlegers in zwei Fällen dahingehend eingeschränkt, dass seine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn mindestens Inhaberschuldverschreibungen im Volumen von 10 % des Gesamtnennbetrages gekündigt werden. Dies betrifft einerseits Fälle, in denen die Emittentin mit Zinszahlungen mehr als 90 Tage in Verzug ist und andererseits Fälle, in denen die Emittentin wesentliche Verpflichtungen, Bedingungen oder Vereinbarungen aus den Inhaberschuldverschreibungen nicht beachtet und diese Nichtbeachtung mehr als 90 Tage andauert. Für den Anleger besteht das Risiko, dass nicht ausreichende Kündigungen der Inhaberschuldverschreibungen erklärt werden und er trotz Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes keine Rückzahlung den Inhaberschuldverschreibungen von der Emittentin verlangen kann. Der Eintritt dieses Risikos wird von der Emittentin als gering eingeschätzt.

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Samples: Private Placement Memorandum, Private Placement Memorandum, Wertpapierprospekt

Risiko der außerordentlichen Kündigung der Inhaberschuldverschreibungen. Die Anleihebedingungen sehen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Möglichkeit für Anleger vor, die Inhaberschuldverschreibungen außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emittentin eröffnet wird, die Emittentin in Liquidation tritt oder Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Zinstermin gezahlt werden. Hierbei wird das Kündigungsrecht des Anlegers in zwei Fällen dahingehend eingeschränkt, dass seine Kündigung nur dann wirksam ist, wenn mindestens Inhaberschuldverschreibungen im Volumen von 10 % des Gesamtnennbetrages gekündigt werden. Dies betrifft einerseits Fälle, in denen die Emittentin mit Zinszahlungen mehr als 90 Tage in Verzug ist und andererseits Fälle, in denen die Emittentin wesentliche Verpflichtungen, Bedingungen oder Vereinbarungen aus den Inhaberschuldverschreibungen nicht beachtet und diese Nichtbeachtung mehr als 90 Tage andauert. Für den Anleger besteht das Risiko, dass nicht ausreichende Kündigungen der Inhaberschuldverschreibungen erklärt werden und er trotz Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsgrundes keine Rückzahlung den Inhaberschuldverschreibungen von der Emittentin verlangen kann. Der Eintritt dieses Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Risikos als auch der zu erwartenden Umfang der negativen Auswirkungen wird von der Emittentin als gering eingeschätzt.

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Samples: Wertpapierprospekt