Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung. Im Falle der Ausübung von Wertpapierrechten ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Emittenten haben die Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung eines gegebenenfalls in den Wertpapierbedingungen für das ordentliche Laufzeitende auf Basis einer Tilgungsformel zu berechnenden Betrags oder eines festgelegten Mindestbetrags. In diesem Fall ermittelt der Emittent den gegebenenfalls an die Wertpapierinhaber zu zahlenden Kündigungsbetrag nach billigem Ermessen.
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Risiko der Unvorhersehbarkeit des Auszahlungsbetrags bei Ausübung. Im Falle der Ausübung von Wertpapierrechten Xxxxxxxxxxxxxxxxx ist der Erlös der Ausübung nicht exakt vorhersehbar, da der Referenzpreis des Basiswerts, der für die Berechnung des Auszahlungsbetrags maßgeblich ist, erst nach Erfüllung sämtlicher Ausübungsvoraussetzungen festgestellt wird. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Emittenten haben die Wertpapierinhaber keinen Anspruch auf Zahlung eines gegebenenfalls in den Wertpapierbedingungen für das ordentliche Laufzeitende auf Basis einer Tilgungsformel zu berechnenden Betrags oder eines festgelegten Mindestbetrags. In diesem Fall ermittelt der Emittent den gegebenenfalls an die Wertpapierinhaber zu zahlenden Kündigungsbetrag nach billigem Ermessen.
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