Common use of Risikobelegenheit und Versicherungssteuer bei Auslandsrisiken Clause in Contracts

Risikobelegenheit und Versicherungssteuer bei Auslandsrisiken. 3.1 Soweit sich der Vertrag auf im Ausland belegene Risiken bezieht, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die zur Berech- nung und ggf. Kürzung der deutschen Versicherungssteuer und erforderlichenfalls zur Berechnung und Abführung der auslän- dischen Versicherungssteuer relevanten Informationen oder Schät- zungen für jede Prämienberechnung zur Verfügung zu stellen. Werden von der Steuerbehörde die Berechnungsgrundlagen an- gezweifelt oder steuerrechtlich abweichend bewertet und deshalb der Versicherer für die Abführung der Versicherungssteuer oder ähnlicher Abgaben in Anspruch genommen, stellt der Versiche- rungsnehmer die Berechnungsgrundlagen zur Verfügung und erstattet dem Versicherer evtl. nachzuentrichtende Versicherungs- steuer oder sonstige Abgaben. Dabei gilt :

Appears in 5 contracts

Samples: www.kopter-profi.de, www.drohnen-versicherung.com, www.kopter-profi.de