Common use of Roaming Clause in Contracts

Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch die Ladekarte an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartner erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartner. (c) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner. (d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.

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Sources: Ladekarten Nutzungsvertrag, Ladekarten Nutzungsvertrag

Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch die Ladekarte an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf vertragsgegenständlichen Ladestation der Stadtwerke Meiningen GmbH erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartner Roamingpartnern erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartner. (c) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner. (d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf Stadtwerke Meiningen GmbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität Roamingfunktionalitäten diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.

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Sources: Ladekarten Nutzungsvertrag

Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten6.1 Der Kunde ist berechtigt, die enwor Ladekarte nach Maßgabe der Kunde durch die Ladekarte folgenden Bestimmungen an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH erhältRoamingpartner der enwor, besteht die Möglichkeitdem Verbund ▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ angehören (sog. „Verbund-Roamingpartner“), auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund sowie an Ladestationen Dritter zu nutzennutzen („Roaming“). (b) Das Laden an 6.2 Die Nutzung der Ladeinfrastruktur von Ladestationen der Verbund-Roamingpartner oder Dritter erfolgt immer stets zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartnerdes jeweiligen Ladesäulen-Anbieters. (c) 6.3 Eine aktuelle Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und Verbund-Roamingpartner der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält enwor sowie der Standorte deren Ladestationen kann der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ einsehen. Durch geänderte Die Verbund-Roamingpartner können sich ändern. 6.4 Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfalleneines Dritten besteht für den Kunden nicht. 6.5 Grundsätzlich ist die Ladekarte an enwor Ladesäulen oder an denen der Verbund-Roamingpartner zulässig. Hier gilt immer Eine Nutzung der Ladekarte an Ladestationen Dritter ist nur im Ausnahmefall zulässig. enwor behält sich vor, die aktuelle Listung unter Roamingfunktion der Ladekarte für das Laden an Ladestationen Dritter zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50% der Ladevorgänge im Rahmen des Roamings an der Ladestation eines Dritten erfolgen oder der Verdacht auf missbräuchliches Verhalten / Nutzung vorliegt. 6.6 Etwaige Kosten, die durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Verbund-Roamingpartners oder eines Dritten durch den Kunden entstehen, wird enwor dem Kunden zusätzlich zu den auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇.▇▇. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ veröffentlichen Tarifen in Rechnung stellen. (d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.

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Sources: Nutzungsvertrag

Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch die Ladekarte an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH vertragsgegenständlichen Ladestation der Stadtwerke erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartner Roamingpartnern erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartner. (c) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner. (d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH behält Stadtwerke behalten sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität Roamingfunktionalitäten diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.

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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen

Roaming. (a) Neben den Lademöglichkeiten, die der Kunde durch die Ladekarte an den Ladestationen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH SWSZ erhält, besteht die Möglichkeit, auch andere Ladeinfrastrukturen Ladeinfra- strukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (b) . Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartner Roamingpartnern erfolgt immer zu den Nutzungsbedingungen der Roamingpartner. (c) . Ein Anspruch auf die Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht nicht. Durch die Nutzung der Ladeinfrastruktur bei externen Partnern können dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen. Die Höhe der zusätzlichen Kosten sind dem jeweils aktuellen Preisblatt RennsteigSTROM „E-Mobilität“ zu entnehmen. Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten und der dadurch vergrößerten vergrößer- ten Ladeinfrastruktur erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen kann auch eine Roamingmöglichkeit wieder wie- der entfallen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Es besteht nur ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur der zum Zeitpunkt der Nutzung beteiligten Roamingpartner. (d) Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH SWSZ behält sich vor, bei konkreten Hinweisen auf missbräuchliches Nutzen der Roamingfunktionalität diese für die jeweilige Karte zu deaktivieren.. Stand: 08.05.2020

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)