Hotline Musterklauseln

Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .
Hotline. 2.4.1 Ist eine Hotline vereinbart und finden sich keine abweichenden Regelungen dazu im Vertrag, nimmt der Auftragnehmer telefonische Störungsmeldungen, soweit eine Störungsbeseitigung vereinbart ist und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung der Hardware auf. Der Auftragnehmer wird, soweit möglich, die gemeldete Störung* durch telefonische Anleitung oder, soweit vereinbart, durch Teleservice* noch während des Telefonats beseitigen und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung der Hardware beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, • die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antworten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln bzw. • die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb seiner Supportorganisation weiterzulei- ten. Ist keine Störungsbeseitigung gemäß Ziffer 2.1 vereinbart, unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grundlage der vereinbarten Ver- gütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen.
Hotline. Fu¨r die Meldung von M¨angeln und zur Anwenderunterstu¨tzung stellt Business-Logics eine Hotline bereit. Diese Hotline ist unter der Nummer +00 0000 00000-00 Montags bis Freitags mit Aus- nahme der Feiertage (siehe Ziffer 3e) im Zeitraum von 09:00 bis 17:00 besetzt.
Hotline. Bezüglich der Hotline gelten die Bestimmungen von Teil H über Hotline- Leistungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische Unterstützung (Hotline) in deutscher Sprache, zu den in Anlage Nr. festgelegten Zeiten in englischer Sprache, zu den Servicezeiten gemäß Nummer 6, zu den Zeiten gemäß Anlage Nr. , während der Dauer der Instandhaltung gemäß Nummer 5 gemäß Ziffer 2.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB. gemäß Anlage Nr. . der Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) gemäß Anlage Nr. . folgenden Zeitraums: von bis gemäß Anlage Nr. . Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen.
Hotline. 26.1. Für die Meldung von Fehlern im Rahmen der Wartung sowie die telefonische Beratung des Kunden bei Fragen, die sich bei der Softwarenutzung ergeben, stellt Gebauer dem Kunden eine Hotline zur Verfügung. Die Hotline ist grundsätzlich während der Geschäftszeiten von Xxxxxxx unter der dem Kunden von Gebauer zur Verfügung ge- stellten Telefonnummer zu erreichen. Ausgenommen da- von sind kurzfristige, leistungstypische Ausfallzeiten (z.B. im Falle der Systemwartung oder bei gleichzeitigem Eingang mehrerer Anrufe). Der Kunde wird die Hotline nur für die vorgenannten, von dem Wartungsvertrag um- fassten Zwecke nutzen und die Inanspruchnahme der Hotline auf das erforderliche Maß begrenzen.
Hotline. Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten: Montag bis Xxxxxxx von 08:00 bis 16:00 Uhr bis von bis Uhr Unterrichtsfreie Tage (Schulferien) nach Vereinbarung (s. Anlage 3, Nr. 8) Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline gemäß Anlage Nr. 3. Der Auftragnehmer erbringt kann nach eigenem Ermessen Teile der Leistung mittels Teleservice* er- bringen, wenn dies technisch möglich ist und im Ergebnis das Gleiche erreicht wird wie bei einem Termin vor Ort bei dem Auftraggeber entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr.
Hotline. Für Fragen der Verfüger, insbesondere die Anwendung oder Anwahl betref- fend, ist die Hotline der VKB-Bank (ersichtlich unter xxx.xxx-xxxx.xx bzw xxx.xxx.xx) zuständig.
Hotline. 2.3.1 Ist die Bereitstellung einer Hotline im Einzelvertrag vereinbart und finden sich keine abweichenden Regelungen dazu im Einzelvertrag, nimmt AppNavi telefonische Störungsmeldungen, soweit eine Stö- rungsbeseitigung vereinbart ist und, soweit vereinbart, Fragen zur Nutzung der Vertragsgegenständliche Software über diese Hotline auf. AppNavi wird, soweit möglich und für AppNavi zumutbar, die gemeldete Störung durch telefonische Anleitung oder, soweit ver- einbart, durch Teleservice (oder bei SW-Überlassung im Wege ei- nes SaaS-Konzepts durch Zugriff auf das AppNavi-Portal) noch während des Telefonats beseitigen. und, wenn vereinbart, Fragen zur Nutzung der Vertragsgegenständlichen Software beantworten. Ist dies in zumutbarer Zeit nicht gelungen, ist AppNavi verpflichtet, • die Fragen zur Nutzung anderweitig zu klären und die Antwor- ten telefonisch oder per E-Mail zu übermitteln bzw. • die Störungsmeldung zur Störungsbeseitigung innerhalb sei- ner Supportorganisation weiterzuleiten. Ist keine Störungsbe- seitigung gemäß § 2.2 vereinbart, unterbreitet AppNavi dem Kunden ein Angebot zur Störungsbeseitigung auf der Grund- lage der vereinbarten Vergütung oder, wenn eine solche nicht vereinbart ist, zu angemessenen Bedingungen.
Hotline. Das Telekom-Eingangstor steht dem Kunden unter einer Service- rufnummer zur Verfügung.