Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der Stadtwerke Energie auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen. (2) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen. (3) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇
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Sources: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Nutzung Einer Stromladekarte, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Nutzung Einer Stromladekarte, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Nutzung Einer Stromladekarte
Roaming. (1a) Der Kunde ist berechtigt, mit der Ladekarte der Stadtwerke Energie auch andere Ladeinfrastrukturen im ladenetz.de-Verbund zu nutzen.
(2b) Das Laden an der Ladeinfrastruktur von Roamingpartnern erfolgt zu den hier vereinbarten Nutzungsbedingungen. Die Abrechnung dieser Ladevorgänge erfolgt unabhängig vom jeweiligen Roamingpartner zu den in Ziff. 3 genannten Preisen.
(3c) Eine Liste der aktuellen Roamingmöglichkeiten erhält der Kunde unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇. Durch geänderte oder auslaufende Roamingabkommen können Roamingmöglichkeiten entfallen oder hinzukommen. Hier gilt immer die aktuelle Listung unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇.
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