Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der-Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxx-xxxx.xx zu nut- zen. (2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. (3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. (4) Die Stadtwerke Norderney GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Stand: Oktober 2021
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Samples: Nutzungsvertrag
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der-der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxx-xxxx.xx lade- xxxx.xx zu nut- zennutzen.
(2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4) Die Stadtwerke Norderney Langenfeld GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Stand: Oktober 2021.
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Samples: Agb Zu Ladekarte Und Ladeapp
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der-der Stadtwerke Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner Roaming- partner von xxxx-xxxx.xx xxxxxxxx.xx zu nut- zennutzen.
(2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4) Die Stadtwerke Norderney Greven GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Stand: Oktober 2021.
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Samples: Vertragsbedingungen Für Das Laden Von Elektrofahrzeugen
Roaming. (1) Der Kunde ist berechtigt mit der-der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxx-xxxx.xx xxxxxxxx.xx zu nut- zennutzen.
(2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4) Die Stadtwerke Norderney GmbH behält Wesel behalten sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen. Stand: Oktober 2021.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen