Rundung. Falls der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft aufgrund einer Vertragsänderung einen Betrag von gleich oder weniger als 5 Euro zahlen muss, wird dieser Betrag zugunsten der anderen Partei abgerundet und die Versicherungsgesellschaft bzw. der Versicherungsnehmer verzichten darauf, diesen Betrag von der anderen Partei zu verlangen.
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder, www.zurich-connect.it, www.zurich-connect.it