Common use of Rückgabe der Yacht Clause in Contracts

Rückgabe der Yacht. a) Der Charterer muss zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den vereinbarten Hafen zurückkehren oder mit dem Vercharterer schriftlich eine Abänderung vereinbaren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetterperioden oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Kann der Charterer die Yacht nicht selbst zurückbringen, muss er den Vercharterer benachrichtigen und die Yacht durch eine von diesem benannte Person auf eigene Kosten und Risiken zurückstellen lassen. Bis zur Übernahme durch diese ist der Charterer verpflichtet, eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Er haftet unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet. b) Jeder Verspätungstag zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr nach sich. Berechnungsbasis ist die zum Zeitpunkt der Verspätung gültige Preisliste des Vercharterers. Eventuelle Preisvorteile durch günstigere Preise oder besondere Konditionen (z.B. Frühbucher- oder Wiederholungsbucherrabatte), welche der Charterer bei Vertragsabschluss erhalten hat, bleiben bei der Berechnung der Entschädigungszahlung unberücksichtigt. c) Der Charterer muss die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem mit diesem vereinbarten Termin zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Crew inkl. Gepäck die Yacht verlassen haben. Die Zeit für die Reinigung und Rückgabe inkl. Kontrolle durch den Vercharterer oder seinen Bevollmächtigten ist Bestandteil der im Vertrag festgesetzten Mietdauer. d) Bei der Rückgabe der Yacht sind verlorene Ausrüstungsgegenstände und alle Schäden anzugeben und zu bezahlen. Dazu wird die hinterlegte Kaution herangezogen. Außerdem ist der Vercharterer über Grundberührungen und festgestellte Mängel zu informieren. e) Werden die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, gereinigt, komplett und vollgetankt übergeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Über die ordnungsgemäße Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll verfasst (Checkliste), das durch Unterzeichnung von Charterer und Vercharterer bzw. dessen Bevollmächtigten verbindlich ist. f) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht innen und außen gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die Endreinigung im Charterpreis enthalten bedeutet das ebenfalls, dass der Charterer die Yacht "besenrein", aufgeräumt und mit sauberem Geschirr zu übergeben hat. Ist das nicht der Fall, kann der Vercharterer zusätzliche Reinigungskosten berechnen. g) Sind Reparaturen erforderlich, muss der Charterer nach Abstimmung mit dem Vercharterer so vorzeitig zurückkehren, dass die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten etc.) des Charterers sind ausgeschlossen. (Siehe dazu auch Punkt 8). Sind die Schäden vom Charterer zu vertreten, entfällt der Ersatz der Ausfallzeit. h) Ist die Beschädigung oder der Verlust durch eine Versicherung gedeckt, wird die Rückgabe der Kaution oder eines Teiles davon bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschoben. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und Hinzurechnung aller durch den Schadensfall verursachten und versicherungsmäßig nicht gedeckten Kosten. Die hinterlegte Kaution kann auch dann später zurückgegeben werden, wenn die Höhe von Reparaturleistungen oder sonst aus der Kaution abzudeckender Kosten zum Zeitpunkt der Rückgabe der Yacht nicht genau ermittelt werden können. i) Ansprüche des Charterers an den Vercharterer müssen unmittelbar bei Rückgabe der Yacht schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

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Samples: Jacht Chartervertrag

Rückgabe der Yacht. a) Der Charterer muss muß zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den vereinbarten Hafen zurückkehren zu-rückkehren oder mit dem Vercharterer schriftlich eine Abänderung vereinbaren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetterperioden oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Kann der Charterer die Yacht nicht selbst zurückbringen, muss muß er den Vercharterer benachrichtigen und die Yacht durch eine von diesem benannte Person auf eigene Kosten und Risiken Risken zurückstellen lassen. Bis zur Übernahme durch diese ist der Charterer verpflichtet, eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Er haftet unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet. b) Jeder Verspätungstag zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr nach sich. Berechnungsbasis ist die zum Zeitpunkt der Verspätung gültige Preisliste des Vercharterers. Eventuelle Preisvorteile durch günstigere Preise oder besondere Konditionen (z.B. Frühbucher- oder Wiederholungsbucherrabatte), welche der Charterer bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß erhalten hat, bleiben bei der Berechnung der Entschädigungszahlung unberücksichtigt. c) Der Charterer muss muß die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem mit diesem vereinbarten Termin zurückgebenzu- rückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss muß die gesamte Crew inkl. Gepäck die Yacht verlassen haben. Die Zeit für die Reinigung und Rückgabe inkl. Kontrolle durch den Vercharterer oder seinen Bevollmächtigten ist Bestandteil der im Vertrag festgesetzten Mietdauer. d) Bei der Rückgabe der Yacht sind verlorene Ausrüstungsgegenstände und alle Schäden anzugeben und zu bezahlen. Dazu wird die hinterlegte Kaution herangezogen. Außerdem ist der Vercharterer über Grundberührungen und festgestellte Mängel zu informieren. e) Werden Wird die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, gereinigt, komplett und vollgetankt übergeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Über die ordnungsgemäße Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll verfasst verfaßt (Checkliste), das durch Unterzeichnung von Charterer und Vercharterer bzw. dessen Bevollmächtigten verbindlich ist. f) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht innen und außen aussen gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die Endreinigung im Charterpreis enthalten bedeutet das ebenfalls, dass der Charterer die Yacht "besenrein", aufgeräumt und mit sauberem Geschirr zu übergeben hat. Ist das nicht der Fall, kann der Vercharterer zusätzliche Reinigungskosten berechnen. g) Sind Reparaturen erforderlich, muss muß der Charterer nach Abstimmung mit dem Vercharterer so vorzeitig zurückkehren, dass das die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten etc.) des Charterers sind ausgeschlossen. (Siehe dazu auch Punkt 8). Sind die Schäden vom Charterer zu vertreten, entfällt der Ersatz der Ausfallzeit. h) Ist die Beschädigung oder der Verlust durch eine Versicherung gedecktein Versicherungsfall, wird die Rückgabe der Kaution oder eines Teiles davon bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschoben. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und Hinzurechnung aller durch den Schadensfall verursachten und versicherungsmäßig nicht gedeckten Kosten. Die hinterlegte Kaution kann auch dann später zurückgegeben zurück-gegeben werden, wenn die Höhe von Reparaturleistungen oder sonst aus der Kaution abzudeckender Kosten zum Zeitpunkt der Rückgabe der Yacht nicht genau ermittelt werden können. i) Ansprüche Schadenersatzansprüche des Charterers an den Vercharterer müssen unmittelbar bei Rückgabe der Yacht schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

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Samples: Charter Agreement

Rückgabe der Yacht. a) Der Charterer muss muß zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den am vereinbarten Hafen zurückkehren oder mit dem Vercharterer schriftlich eine Abänderung vereinbarenRückgabeort zurückkehren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetterperioden Schlechtwetter oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Kann der Charterer die Yacht nicht selbst zurückbringen, muss er den Vercharterer benachrichtigen und die Yacht durch eine von diesem benannte Person auf eigene Kosten und Risiken zurückstellen lassen. Bis zur Übernahme durch diese ist der Charterer verpflichtet, eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Er haftet unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet. b) Jeder Verspätungstag zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr nach sich. Berechnungsbasis ist die zum Zeitpunkt der Verspätung gültige Preisliste des Vercharterers. Eventuelle Preisvorteile durch günstigere Preise oder besondere Konditionen (z.B. Frühbucher- oder Wiederholungsbucherrabatte), welche der Charterer bei Vertragsabschluss erhalten hat, bleiben bei der Berechnung der Entschädigungszahlung unberücksichtigt. c) Der Charterer muss muß die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem mit diesem vereinbarten Termin im gereinigten (besenreinem) Zustand zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss muß die gesamte Crew inkl. Gepäck die Yacht verlassen haben. Die Zeit für die Reinigung und Rückgabe inkl. Kontrolle durch den Vercharterer oder seinen Bevollmächtigten ist Bestandteil der im Vertrag festgesetzten Mietdauer. d) Bei der Rückgabe der Yacht sind verlorene Ausrüstungsgegenstände und alle Schäden anzugeben und so sie nicht durch eine zusätzliche Versicherung abgesichert sind, zu bezahlen. Dazu wird kann auch die hinterlegte Kaution herangezogenherangezogen werden. Außerdem ist der Vercharterer über Grundberührungen und festgestellte Mängel zu informiereninformieren und ist auf dem Aus-Check Protokoll zu vermerken . e) Werden Wird die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, besenrein gereinigt, komplett und vollgetankt übergebenzurückgegeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Über die ordnungsgemäße Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll verfasst verfaßt (Checkliste), das durch Unterzeichnung von Charterer und Vercharterer bzw. dessen Bevollmächtigten verbindlich ist. f) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht innen und außen gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die Endreinigung im Charterpreis enthalten bedeutet das ebenfalls, dass der Charterer die Yacht "besenrein", aufgeräumt und mit sauberem Geschirr zu übergeben hat. Ist das nicht der Fall, kann der Vercharterer zusätzliche Reinigungskosten berechnen. g) Sind Reparaturen erforderlich, muss muß der Charterer nach Abstimmung mit dem Vercharterer so vorzeitig zurückkehren, dass die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten etc.) des Charterers sind ausgeschlossen. (Siehe dazu auch Punkt 8). Sind die Schäden vom Charterer zu vertreten, entfällt der Ersatz der Ausfallzeit. h) Ist die Beschädigung oder der Verlust durch eine Versicherung gedeckt, wird die Rückgabe der Kaution oder eines Teiles davon bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschoben. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und Hinzurechnung aller durch den Schadensfall verursachten und versicherungsmäßig nicht gedeckten Kosten. Die hinterlegte Kaution kann auch dann später zurückgegeben werden, wenn die Höhe von Reparaturleistungen oder sonst aus der Kaution abzudeckender Kosten zum Zeitpunkt der Rückgabe der Yacht nicht genau ermittelt werden können. i) Ansprüche des Charterers an den Vercharterer müssen unmittelbar bei Rückgabe der Yacht schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

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Samples: Charter Agreement

Rückgabe der Yacht. a) Der Charterer muss zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den am vereinbarten Hafen zurückkehren oder mit dem Vercharterer schriftlich eine Abänderung vereinbarenRückgabeort zurückkehren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetterperioden Schlechtwetter oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Kann der Charterer die Yacht nicht selbst zurückbringen, muss er den Vercharterer benachrichtigen und die Yacht durch eine von diesem benannte Person auf eigene Kosten und Risiken zurückstellen lassen. Bis zur Übernahme durch diese ist der Charterer verpflichtet, eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Er haftet unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet. b) Jeder Verspätungstag zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr nach sich. Berechnungsbasis ist die zum Zeitpunkt der Verspätung gültige Preisliste des Vercharterers. Eventuelle Preisvorteile durch günstigere Preise oder besondere Konditionen (z.B. Frühbucher- oder Wiederholungsbucherrabatte), welche der Charterer bei Vertragsabschluss erhalten hat, bleiben bei der Berechnung der Entschädigungszahlung unberücksichtigt. c) Der Charterer muss die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem mit diesem vereinbarten Termin im gereinigten (besenreinem) Zustand zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Crew inkl. Gepäck die Yacht verlassen haben. Die Zeit für die Reinigung und Rückgabe inkl. Kontrolle durch den Vercharterer oder seinen Bevollmächtigten ist Bestandteil der im Vertrag festgesetzten Mietdauer. d) Bei der Rückgabe der Yacht sind verlorene Ausrüstungsgegenstände und alle Schäden anzugeben und so sie nicht durch eine zusätzliche Versicherung abgesichert sind, zu bezahlen. Dazu wird kann auch die hinterlegte Kaution herangezogenherangezogen werden. Außerdem ist der Vercharterer über Grundberührungen und festgestellte Mängel zu informiereninformieren und ist auf dem Aus-Check Protokoll zu vermerken. e) Werden Wird die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, besenrein gereinigt, komplett und vollgetankt übergebenzurückgegeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Über die ordnungsgemäße Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll verfasst (Checkliste), das durch Unterzeichnung von Charterer und Vercharterer bzw. dessen Bevollmächtigten verbindlich ist. f) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht innen und außen gereinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die Endreinigung im Charterpreis enthalten bedeutet das ebenfalls, dass der Charterer die Yacht "besenrein", aufgeräumt und mit sauberem Geschirr zu übergeben hat. Ist das nicht der Fall, kann der Vercharterer zusätzliche Reinigungskosten berechnen. g) Sind Reparaturen erforderlich, muss der Charterer nach Abstimmung mit dem Vercharterer so vorzeitig zurückkehren, dass die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten etc.) des Charterers sind ausgeschlossen. (Siehe dazu auch Punkt 8). Sind die Schäden vom Charterer zu vertreten, entfällt der Ersatz der Ausfallzeit. hg) Ist die Beschädigung oder der Verlust durch eine Versicherung gedeckt, wird die Rückgabe der Kaution oder eines Teiles davon bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschoben. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und Hinzurechnung aller durch den Schadensfall verursachten und versicherungsmäßig nicht gedeckten Kosten. Die hinterlegte Kaution kann auch dann später zurückgegeben werden, wenn die Höhe von Reparaturleistungen oder sonst aus der Kaution abzudeckender Kosten zum Zeitpunkt der Rückgabe der Yacht nicht genau ermittelt werden können. ih) Ansprüche Schadenersatzansprüche des Charterers an den Vercharterer müssen unmittelbar bei Rückgabe der Yacht schriftlich auf dem Aus- Check Protokoll geltend gemacht und begründet werden. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

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Samples: Charter Agreement

Rückgabe der Yacht. a) Der Charterer muss muß zu dem in diesem Vertrag festgelegten Zeitpunkt in den vereinbarten Hafen zurückkehren oder mit dem Vercharterer schriftlich eine Abänderung vereinbaren. Bei der Zeitplanung müssen auch Schlechtwetterperioden oder andere widrige Umstände berücksichtigt werden. Kann der Charterer die Yacht nicht selbst zurückbringen, muss muß er den Vercharterer benachrichtigen und die Yacht durch eine von diesem die- sem benannte Person auf eigene Kosten und Risiken zurückstellen Risken zurück- stellen lassen. Bis zur Übernahme durch diese ist der Charterer verpflichtet, eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Er haftet unabhängig von der Höhe der hinterlegten Kaution für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Der Chartervertrag ist erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Yacht beendet. b) Jeder Verspätungstag zieht eine Entschädigungszahlung in der Höhe des doppelten Tagestarifes der Chartergebühr nach sich. Berechnungsbasis ist die zum Zeitpunkt der Verspätung gültige Preisliste des Vercharterers. (Eventuelle Preisvorteile durch günstigere Preise oder besondere Konditionen (z.B. Frühbucher- oder Wiederholungsbucherrabatte), welche der Charterer bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß erhalten hat, bleiben bei der Berechnung der Entschädigungszahlung unberücksichtigt. c) Der Charterer muss muß die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem mit diesem vereinbarten Termin zurückgebenzu- rückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss muß die gesamte Crew inkl. Gepäck die Yacht verlassen haben. Die Zeit für die Reinigung und Rückgabe inkl. Kontrolle durch den Vercharterer oder seinen Bevollmächtigten ist Bestandteil der im Vertrag festgesetzten Mietdauer. d) Bei der Rückgabe der Yacht sind verlorene Ausrüstungsgegenstände und alle Schäden anzugeben und zu bezahlen. Dazu wird die hinterlegte Kaution herangezogen. Außerdem ist der Vercharterer über Grundberührungen und festgestellte fesgestellte Mängel zu informieren. e) Werden Wird die Yacht und ihre Ausrüstung in gutem Zustand, gereinigt, komplett und vollgetankt übergeben, wird dem Charterer die hinterlegte Kaution rückerstattet. Über die ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Rückgabe wird ebenfalls ein Protokoll verfasst verfaßt (Checkliste), das durch Unterzeichnung von durch Charterer und Vercharterer bzw. dessen Bevollmächtigten verbindlich ist. f) Ist die Yacht bei Rückgabe nicht innen und außen gereinigtaussen ge- reinigt, ist der Vercharterer berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Charterers ausführen zu lassen. Ist die Endreinigung End- reinigung im Charterpreis enthalten bedeutet das ebenfalls, dass daß der Charterer die Yacht "besenrein", aufgeräumt und mit sauberem Geschirr zu übergeben hat. Ist das nicht der Fall, kann der Vercharterer zusätzliche Reinigungskosten berechnen. g) Sind Reparaturen erforderlich, muss muß der Charterer nach Abstimmung mit dem Vercharterer so vorzeitig zurückkehren, dass daß die Reparatur vor Beginn des Folgecharters durchgeführt werden kann. Sind die Schäden vom Vercharterer zu vertreten, werden die Chartergebühren für die Ausfallzeit rückerstattet. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Übernachtungskosten etc.) des Charterers sind ausgeschlossen. (Siehe dazu auch Punkt 8). Sind die Schäden vom Charterer zu vertreten, entfällt der Ersatz der Ausfallzeit. h) Ist die Beschädigung oder der Verlust durch eine Versicherung gedecktein Versicherungsfall, wird die Rückgabe der Kaution oder eines Teiles davon bis zur Ersatzleistung durch die Versicherung aufgeschobenauf- geschoben. Die Kautionsrückerstattung erfolgt nach Abzug des Selbstbehaltes und Hinzurechnung aller durch den Schadensfall verursachten und versicherungsmäßig nicht gedeckten Kosten. Die hinterlegte Kaution kann auch dann später zurückgegeben werden, wenn die Höhe von Reparaturleistungen oder sonst aus der Kaution abzudeckender Kosten zum Zeitpunkt der Rückgabe der Yacht nicht genau ermittelt werden können. i) Ansprüche Schadenersatzansprüche des Charterers an den Vercharterer müssen unmittelbar bei Rückgabe der Yacht schriftlich geltend gemacht und begründet werden. Spätere Forderungen können nicht anerkannt werden.

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