Rückgabe des Anhängers Musterklauseln

Rückgabe des Anhängers. 1. Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit am Geschäftssitz des Vermieters zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten/Geschäftszeiten des Vermieters. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Anhänger ohne Absprache mit dem Vermieter lediglich am Geschäftssitz des Vermieters abzustellen. 2. Der Mieter ist verpflichtet, mit dem Vermieter ein Mängelprotokoll bei Rückgabe des Anhängers auszufertigen. 3. Bei Rückgabe des Anhängers ist der Mieter auch verpflichtet, die Fahrzeugpapiere des Anhängers in vollständigem Umfang an den Vermieter zurück zu geben. Sollte der Mieter im Zusammenhang mit der Rückgabe des Anhängers diese Fahrzeugpapiere nicht zurückgeben, so ist der Vermieter seinerseits berechtigt, bis zur endgültigen Rückgabe der vollständigen Fahrzeugpapiere einen Schadensersatz im Rahmen der Mietausfallkosten zu verlangen. Die ordnungsgemäße Rückgabe der vollständigen Fahrzeugpapiere ist ebenfalls eine Hauptpflicht des Mieters. 4. Die Pflichten treffen auch die Personen, die der Mieter als Bevollmächtigte oder als Vertreter bereits mit der Abholung des Anhängers beauftrag hat. 5. Der Mieter ist verpflichtet die, vom Vermieter, zur Verfügung gestellte Ausstattung gereinigt zurück zugeben. Anderenfalls behält sich der Vermieter vor eine Reinigungspauschale von 50 Euro zu erheben.
Rückgabe des Anhängers. Der Anhänger ist gereinigt, unbeschädigt, in technisch einwandfreien Zustand und mit vollzähliger Bordausstattung lt. Checkliste nach Ende der Mietzeit am Firmensitz der Rodgau-Trailers UG (haftungsbeschränkt) zurück zu geben (sofern kein anderer Rückgabeort oder eine Rückholung vereinbart wurde). Der Zustand des Anhängers wird nach der Rückgabe vom Vermieter überprüft und neue Schäden werden anhand der Checkliste protokolliert. Dieses Protokoll ist vom Mieter zu unterzeichnen. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe verlängert sich die Mietzeit automatisch und der Vermieter ist berechtigt für jeden zusätzlichen Tag eine Tagesmiete zu erheben. Wird bei Rückgabe des Anhängers festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten (siehe Mietvertrag unter „Verpflichtungen des Mieters“ bzw. in den AGB unter „Pflichten des Mieters“) nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, so ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr für die Reinigung in Höhe von 20,00 € zu erheben. Es steht dem Mieter frei nachzuweisen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder niedriger als die Reinigungspauschale.
Rückgabe des Anhängers. 13.1 Der Anhänger muss in normalem Zustand und in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er sich am Tag der Abholung befand, vgl. Klausel 4, mit Ausnahme von normalem Verschleiß und Abnutzung. Die Beurteilung des Zustandes des zurückgegebenen Anhängers richtet sich nach dem Dokument PNO Cover Conditions(xxx.xxxxxxxxx.xxx/xxx-xxxxxx-xxxxxxxxxx). Die Kosten für die Reinigung des Anhängers können dem Mieter in Rechnung gestellt werden, wenn der Anhänger nicht in sofort wieder vermietbarem Zustand zurückgegeben wird. Wenn der Anhänger bei der Rückgabe unvollständig ist, Teile und Ausrüstungsgegenstände beschädigt sind oder fehlen (einschließlich der Anhängerdokumente), erlischt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietpreises erst, nachdem der Anhänger repariert und/oder die fehlenden Gegenstände zurückgegeben oder ersetzt wurden. Die Kosten für Reparaturen und Wiederbeschaffung gehen zu Lasten des Mieters, mit Ausnahme der Kosten, für die der Vermieter gemäß Klausel 7 oben verantwortlich ist. 13.2 Bei der Rückgabe des Anhängers im Depot des Vermieters hat der Mieter oder die Person, die den Anhänger im Namen des Mieters zurückgibt, einen Prüfbericht über den Zustand des Anhängers zu erstellen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Mieters - und der Mieter garantiert -, dass die bei der Rückgabe des Anhängers für ihn/ in seinem Namen handelnde Person ausdrücklich und unwiderruflich zur Rückgabe des Anhängers im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung mit dem Mieter bevollmächtigt ist, und der Mieter ist rechtlich an jede diesbezügliche Handlung oder Unterlassung der für ihn/ in seinem Namen handelnden Person gebunden. Folglich ist der Mieter an den von der Person, die den Anhänger für ihn/ in seinem Namen zurückgibt, erstellten und unterzeichneten Inspektionsbericht so gebunden, als ob der Inspektionsbericht vom Xxxxxx selbst erstellt und unterzeichnet worden wäre. 13.3 Wenn der Anhänger nicht während der normalen Arbeitszeiten zurückgegeben wird, bleibt der Anhänger in der Verantwortung des Mieters, bis der Vermieter den Anhänger tatsächlich erhalten hat. Der Anhänger gilt erst dann als zurückgegeben, wenn der Vermieter das Check-in/Check-out- Dokument unterzeichnet hat. 13.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden und den Anhänger jederzeit während der Mietdauer zurückzugeben. 13.5 Sofern der Vermieter keinen anderen Ort für die Rückgabe des Anhängers bestimmt, muss der Anhänger in demselben Depot zurückgegeben werden, in de...

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  • Profil des typischen Anlegers Das Profil des typischen Anlegers des OGAW ist im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers Die Rechte zur Vertragsänderung (Nr. 2 a), zum Rücktritt (Nr. 2 b) oder zur Kündigung (Nr. 2 c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Rückgabe 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er sie übernommen hat, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, an den Vermieter zurückzugeben. 11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Rückgabe des Mietgegenstandes während der Geschäftszeiten des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass dieser in der Lage ist, die Mietsache noch an diesem Tag auf Funktionsfähigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Die Rückgabe der Mietsache außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder das unangemeldete Abstellen auf dem Betriebshof des Vermieters erfolgt zu Lasten und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter trägt die Obhutspflicht bis zur Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.