Verpflichtungen des Mieters. 18. Der Mieter wird sicherstellen, dass
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter hat die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu leisten. Das Mietobjekt, das Grundstück, das Mobiliar und das Inventar sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Etwaige durch den Mieter, seine Begleiter, sowie mitgebrachte Haustiere verursachte Schäden sind umgehend dem Vermieter anzuzeigen und durch den Mieter zu ersetzen. Die Aufsichtspflichtigen Personen haften für die beaufsichtigende Personen und die mitgebrachten Tiere. Die in der Buchungsbestätigung / Rechnung vereinbarte Personenzahl sowie die vereinbarte Anzahl an Tieren darf bei der Belegung des Mietobjektes nicht überschritten werden. Falls mehr als die vereinbarten Personen oder Haustiere anreisen hat der Vermieter das Recht diese vom Bezug des Mietobjektes auszuschließen. Das Mietobjekt und sein Inventar sind nach der Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Zelte oder Campingwagen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung auf dem Grundstück aufgestellt werden. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei Anfrage Einlass ins Mietobjekt ohne vorherige Absprache. Außerdem ist die Pflege des Grundstückes durch den Vermieter zu normalen Tageszeiten durch den Mieter zu gewähren und stellt keinen Mangel dar.
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit den angemieteten Häusern und Appartements und dem darin enthaltenen Inventar umzugehen und auf die weiteren Besucher des Hafendorfes Rücksicht zu nehmen. Er erkennt mit Vertragsabschluss die Hausordnung an. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Mietobjekt entfernt werden. Schäden bzw. Mängel, die bei Bezug des Hauses wahrgenommen werden, sind zeitnah der Verwaltung zu melden. Für während der Mietzeit an dem Mietobjekt entstandene Schäden oder fehlendes Inventar haftet der Mieter. Dies schließt auch die Haftung für fahrlässig verursachte Brandschäden mit ein. Für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen aller Art haftet weder der Eigentümer noch die Verwaltung.
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden und Defekte. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.
Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter muss achtsam mit dem gemieteten Fahrrad umgehen und dafür sorgen, dass er das Fahrrad im Einklang mit dessen Bestimmungszweck nutzt. So muss er beispielsweise achtsam mit dem Ladegerät umgehen und regelmäßig aufladen. Es ist verboten, das Fahrrad auf einer Rennstrecke oder auf einem Gelände zu nutzen, für das das Fahrrad nicht geeignet ist. Das Fahrrad muss mit den mitgelieferten Schlössern - so weit wie möglich an einem festen Objekt - abgeschlossen werden.
Verpflichtungen des Mieters a) Unsere Zeltbauten werden mit Stahlnägeln verankert. Der Mieter muss sich vorgängig über allfällige Leitungen und Kabelstränge auf dem vorgesehenen Standort informieren. Der Zeltverein haftet nicht für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nicht eingeholter Informationen entstehen.
Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter ist berechtigt, die Mieträume ausschließlich für den in Ziff. I. 3. angegebenen Zweck zu nutzen. Eine Änderung des Nutzungszwecks nach Vertragsschluss ist mit dem Vermieter abzustimmen und von diesem schriftlich zu genehmigen. Die Durchführung von öffentlichen und/oder gewerblichen Veranstaltungen ist ausdrücklich nicht gestattet.
Verpflichtungen des Mieters a) Wohnräume, sämtliche Einrichtungen sowie mitgenutzte Gemeinschaftsräume und -einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und stets in sauberem, bewohnbarem Zustand zu halten. Räume und Einrichtungen müssen regelmäßig mit geeigneten Mitteln gereinigt und gepflegt werden. Mieter in Wohngruppen sind für die Reinigung der gemeinsam genutzten Räume gemeinsam verantwortlich.
Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter erklärt, dass er die Mietsache in gutem Zustand erhalten hat und dem Vermieter vor Ablauf des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückschicken wird, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde.
Verpflichtungen des Mieters a. Der Mieter verpflichtet sich, die AES unter Beachtung der im Vertrag spezifizierten höchstzulussigen Personenzahl ausschließlich zum Besuch der gebuchten Veranstaltung zu nutzen.