Verpflichtungen des Mieters Musterklauseln

Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter hat das Mietgut in dem Zustand und in der Form zurückzugeben, in welcher er es von der ALLES FÜRS EVENT erhalten hat. Das Spülen von Porzellan, Gläsern und Bestecken sowie die Reinigung des Küchenequipments ist im Servicepreis enthalten. Speisereste sind vor der Rückgabe zu entsorgen. Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. Der Mieter haftet für Schäden und Defekte. Der Mieter haftet ab Erhalt des Mietgutes bis zur Rückgabe für jede Beschädigung oder den Verlust des Mietgegen- standes unabhängig davon, ob die Beschädigung oder der Verlust durch den Mieter selbst oder einen Dritten verur- sacht worden sind. Der Mieter tritt etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte auf Verlangen an ALLES FÜRS EVENT ab. Wenn und soweit der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung bedarf (z.B. gem. Betriebsanleitung o.ä.) verpflich- tet sich der Mieter, den Mietgegenstand ausschließlich gemäß Bedienungsanleitung zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache einzusetzen und ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen Ge- brauch der Mietsache sicherstellen können. Der Verlust und die Verlustpreise werden pro Bereich getrennt nach Porzellan, Gläser und Bestecke ermittelt und erhoben. Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl oder einer großen Anzahl von verschiedenen Artikeln und Einzelteilen besteht, kann ALLES FÜRS EVENT GmbH die vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Übernahme nicht durchführen. Der Kunde ist daher damit einverstanden, dass ALLES FÜRS EVENT die Zählung der Gegenstände und die Scha- densfeststellung in den eigenen Räumlichkeiten durchführt. ALLES FÜRS EVENT stellt sicher, dass in der Zeit von der Abholung bis zur Zählung bei ALLES FÜRS EVENT keine Verluste stattfinden. Der Kunde ist berechtigt, bei der Zählung selbst oder durch einen Vertreter anwesend zu sein. Der Kunde bezahlt ALLES FÜRS EVENT den Neukauf der Gegenstände die nicht zurückgegeben wurden und 10 % Arbeitsaufwand auf den Neukaufpreis.
Verpflichtungen des Mieters. 6.1 Der Mieter erklärt, dass er die Mietsache in gutem Zustand erhalten hat und dem Vermieter vor Ablauf des Mietzeitraums in demselben Zustand zurückschicken wird, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde. 6.2 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache wie ein guter Mieter entsprechend ihrem Nutzungszweck sorgfältig zu nutzen. Der Mieter darf das Leistungsvermögen der Mietsache auf keinen Fall überlasten. 6.3 Der Mieter ist ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten, Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu belasten, zu veräußern, zu demontieren oder zu reparieren bzw. demontieren oder reparieren zulassen. 6.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietsache zu einem anderen als dem vereinbarten Ablieferungsort zu transportieren. 6.5 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an der Mietsache bestellen wollen oder geltend machen oder wenn die Mietsache beschädigt wird bzw. Umstände vorliegen, die leicht zu einer Beschädigung führen könnten, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 6.6 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden (darunter auch durch Dritte verursachte Schäden und Folgeschäden), die während des Mietzeitraums durch die Mietsache oder an derselben verursacht werden. 6.7 Wenn der Mieter die Mietsache nicht in demselben Zustand zurückschickt, in dem die Mietsache ihm zu Beginn des Mietzeitraums zur Verfügung gestellt wurde, haftet der Mieter gemäß Absatz 6 dieses Artikels für sämtliche dem Vermieter dadurch entstandenen Kosten (wie Reparatur- und Reinigungskosten), unbeschadet der dem Vermieter darüber hinaus zustehenden Ansprüche. 6.8 Wenn die Mietsache vermisst, gestohlen oder beschädigt wird bzw. verloren geht, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter sämtliche Schäden zu ersetzen. Wenn die Mietsache vermisst oder gestohlen wird bzw. verloren geht, schuldet der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache. 6.9 Im Falle einer Mietunterbrechung hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass dem Vermieter die Mietunterbrechung spätestens 24 Stunden vor Eintritt derselben schriftlich gemeldet wird. Nur dann schuldet der Mieter während der Mietunterbrechung keinen Mietpreis. 6.10 Vom Mieter ist zu gewährleisten, dass der Vermieter während einer Mietunterbrechung frei über die Mietsache verfügen kann. Der Vermieter ist ...
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit den angemieteten Häusern und Appartements und dem darin enthaltenen Inventar umzugehen und auf die weiteren Besucher des Hafendorfes Rücksicht zu nehmen. Er erkennt mit Vertragsabschluss die Hausordnung an. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Mietobjekt entfernt werden. Schäden bzw. Mängel, die bei Bezug des Hauses wahrgenommen werden, sind zeitnah der Verwaltung zu melden. Für während der Mietzeit an dem Mietobjekt entstandene Schäden oder fehlendes Inventar haftet der Mieter. Dies schließt auch die Haftung für fahrlässig verursachte Brandschäden mit ein. Für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen aller Art haftet weder der Eigentümer noch die Verwaltung.
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter hat die im Vertrag vereinbarten Leistungen zu leisten. Das Mietobjekt, das Grundstück, das Mobiliar und das Inventar sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Etwaige durch den Mieter, seine Begleiter, sowie mitgebrachte Haustiere verursachte Schäden sind umgehend dem Vermieter anzuzeigen und durch den Mieter zu ersetzen. Die Aufsichtspflichtigen Personen haften für die beaufsichtigende Personen und die mitgebrachten Tiere. Die in der Buchungsbestätigung / Rechnung vereinbarte Personenzahl sowie die vereinbarte Anzahl an Tieren darf bei der Belegung des Mietobjektes nicht überschritten werden. Falls mehr als die vereinbarten Personen oder Haustiere anreisen hat der Vermieter das Recht diese vom Bezug des Mietobjektes auszuschließen. Das Mietobjekt und sein Inventar sind nach der Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben. Zelte oder Campingwagen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Vereinbarung auf dem Grundstück aufgestellt werden. Der Mieter gewährt dem Vermieter bei Anfrage Einlass ins Mietobjekt ohne vorherige Absprache. Außerdem ist die Pflege des Grundstückes durch den Vermieter zu normalen Tageszeiten durch den Mieter zu gewähren und stellt keinen Mangel dar.
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter wird sicherstellen, dass
Verpflichtungen des Mieters. 1. Der Mieter muss achtsam mit dem gemieteten Fahrrad umgehen und dafür sorgen, dass er das Fahrrad im Einklang mit dessen Bestimmungszweck nutzt. So muss er beispielsweise achtsam mit dem Ladegerät umgehen und regelmäßig aufladen. Es ist verboten, das Fahrrad auf einer Rennstrecke oder auf einem Gelände zu nutzen, für das das Fahrrad nicht geeignet ist. Das Fahrrad muss mit den mitgelieferten Schlössern - so weit wie möglich an einem festen Objekt - abgeschlossen werden. 2. Der Mieter muss das Fahrrad in dem Zustand, in dem er das Fahrrad in Empfang genommen hat, auch wieder abgeben. Das bedeutet beispielsweise, dass der Mieter etwaige Veränderungen am Fahrrad wieder rückgängig machen muss. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn er Verbesserungen am Fahrrad vorgenommen hat, die wieder entfernt werden müssen. 3. Der Mieter muss das Gepäck sorgfältig auf dem Fahrrad befestigen. Hinten auf dem Fahrrad dürfen keine Erwachsenen mitgenommen werden, lediglich Kinder in einem Kindersitz sind gestattet. 4. Der Mieter muss darauf achten, dass niemand das Fahrrad nutzt, der aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung dazu nicht in der Lage ist. 5. Der Mieter darf das Fahrrad nicht weitervermieten. 6. Der Mieter darf mit dem Fahrrad außer nach Belgien und Deutschland nicht ins Ausland reisen. Wenn der Vermieter dies in einer schriftlichen Absprache anders regelt, darf das Fahrrad im Einklang mit dieser Absprache auch in andere Länder mitgenommen werden. 7. Wenn das Fahrrad defekt ist, gilt Artikel 10 Absatz 1 und darf der Mieter nicht damit weiterfahren, wenn dadurch eine Verschlechterung droht. 8. Der Mieter ist verpflichtet, die Personen, denen er das Fahrrad zur Nutzung überlässt, auf die für die Vermietung geltenden Regeln aufmerksam zu machen und darauf zu achten, dass sie sich ebenfalls an diese Regeln halten. 9. Der Mieter muss achtsam mit den Fahrradschlüsseln umgehen.
Verpflichtungen des Mieters a) Unsere Zeltbauten werden mit Stahlnägeln verankert. Der Mieter muss sich vorgängig über allfällige Leitungen und Kabelstränge auf dem vorgesehenen Standort informieren. Der Zeltverein haftet nicht für Schäden, die infolge fehlerhafter oder nicht eingeholter Informationen entstehen. b) Der Mieter ist verpflichtet, bei Sturmgefahr sämtliche Zeltöffnungen (Eingänge, Seitenvorhänge) unverzüglich zu schliessen. Bei Schneefall sind die Zeltdächer umgehend von Xxxxxx zu befreien. Für allfällige Schäden infolge Nichtbeachtens haftet der Mieter. c) Das Wiederinstandstellen des Festplatzes nach Abhalten der Veranstaltung ist Sache des Mieters.
Verpflichtungen des Mieters. 5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Solarstrom-Anlage aufzubauen, zu betreiben, zu un- terhalten und alle einschlägigen Vorschriften einzuhalten. Der Mieter trägt dafür sämt- liche Kosten 5.2 Der Mieter stellt ein Gesuch für die Baubewilligung, die auch vom Vermieter zu unter- schreiben ist. Gesuch und Baubewilligung bilden Beilage 4. 5.3 Der Mieter stellt dem Vermieter auf dessen Wunsch Informationen über Leistungen der Anlage, Betriebskosten (z.B. Unterhalt, Versicherungen) und Ertrag zur Verfügung. 5.4 Der Mieter erbringt vor Baubeginn den Nachweis, die notwendigen Abklärungen be- züglich Tragfähigkeit und Sicherheit des Daches für den Aufbau und Betrieb der Solar- strom-Anlage getätigt zu haben (Beilage 5). Der Vermieter stellt dem Mieter die hier- für erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und gewährt dem Mieter resp. dessen Beauftragten den für die Abklärungen erforderlichen Zugang.
Verpflichtungen des Mieters a Der Mieter muss nachweislich über ausreichende Fahrfähigkeiten verfügen. b Der Mieter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Verpflichtungen des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, pfleglich mit den angemieteten Häusern und Appartements und dem darin enthaltenen Inventar umzugehen und auf die weiteren Besucher des Ferienparks Rücksicht zu nehmen. Er erkennt mit Vertragsschluss die Hausordnung an. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht – auch nicht vorübergehend – aus dem Mietobjekt entfernt werden. Schäden bzw. Mängel, die bei Bezug des Hauses wahrgenommen werden, sind zeitnah der Betriebs-GmbH zu melden. Für während der Mietzeit an dem Mietobjekt entstandene Schäden oder fehlendes Inventar haftet der Mieter. Dies schließt auch die Haftung für fahrlässig verursachte Brandschäden mit ein.