Rückgabe. 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er sie übernommen hat, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, an den Vermieter zurückzugeben.
Rückgabe. Nach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei sind geheimhaltungspflichtige Unterlagen, elektronische Daten sowie sämtliche Kopien davon, die der jeweils anderen Partei überlassen wurden, nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Vorstehendes gilt nicht, sofern die Parteien aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen verpflichtet sind, Kopien von Dokumenten mit vertraulichen Informationen aufzubewahren. Weiterhin gilt dies nicht für Kopien, die im Rahmen der automatischen elektronischen Archivierung oder durch ein Backup-System erzeugt werden, unter der Voraussetzung, dass die Geheimhaltungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung unbeschränkt fortgelten.
Rückgabe. Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind.
Rückgabe. 1. Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Xxxxxxxxx in einem mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes entspricht.
Rückgabe. 1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Programme auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation zurückzugeben. Gegebenenfalls erstellte Kopien der vom Anbieter überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen.
Rückgabe. 10.9.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Auftragnehmer die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Geschäftssitz des Auftragnehmers zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassene Software auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation. Gegebenenfalls erstellte Xxxxxx der vom Auftragnehmer überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen.
Rückgabe. 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Leihgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Ausga- beortzurückzugeben. Wurdekein Rückgabezeitpunktvereinbartundistden Umständen keine eindeutige Mindestleihdauer zu entnehmen, so hat er den Leihgegenstand jederzeit auf Anforderung zurückzugeben.
Rückgabe. Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin – auch unter Beachtung der Uhrzeit (ohne weitere Absprachen bis 16 Uhr) - am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben. Das Mietfahrzeug wird voll getankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Kosten für den fehlenden Kraftstoff zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 € an. Sind Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhanden gekommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe mitzuteilen. Die Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur trägt der Mieter. Bei notwendigen Reparaturen werden zusätzlich zu den anfallenden Materialkosten Arbeitskosten in Höhe von 20 € pro Stunde fällig. Gegebenenfalls verursachte Strafzettel jeglicher Art sind dem Vermieter ebenfalls anzugeben (insoweit bekannt) und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Verschweigt der Mieter einen dieser Mängel, wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten eine Entschädigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Außerdem ist das Küchenzubehör (Kühlschrank, Kocher, Spüle, Geschirr, Besteck) gereinigt zu hinterlassen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe stark verschmutzt, werden die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 50 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, obliegt dem Mieter. Die Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form möglich. Eine Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat keine Verringerung des vereinbarten Mietpreises zur Folge.
Rückgabe. 1) Daten, Datenträger sowie sämtliche sonstige Materialien mit personenbezogenen Daten, die diesem Vertrag unterfallen, sind nach Auftragsende je nach Verlangen des Auftraggebers entweder herauszugeben oder zu löschen. Sofern der Auftraggeber eine Weisung zur Löschung erteilt, die vom bisher Vereinbarten abweicht, und hieraus zusätzliche Kosten für den Auftragnehmer entstehen, so trägt diese der Auftraggeber. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren. Der Auftraggeber hat das Recht, die vollständige und vertragsgemäße Rückgabe und Löschung der Daten beim Auftragnehmer zu kontrollieren. Dies kann auch durch eine Inaugenscheinnahme der Datenverarbeitungsanlagen erfolgen.
Rückgabe. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Auftragnehmer die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Geschäftssitz des Auftragnehmers zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassene Software auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation. Gegebenenfalls erstellte Xxxxxx der vom Auftragnehmer überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache zum Geschäftssitz des Auftragnehmers.