Rückgabe. 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er sie übernommen hat, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, an den Vermieter zurückzugeben.
11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Rückgabe des Mietgegenstandes während der Geschäftszeiten des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass dieser in der Lage ist, die Mietsache noch an diesem Tag auf Funktionsfähigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Die Rückgabe der Mietsache außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder das unangemeldete Abstellen auf dem Betriebshof des Vermieters erfolgt zu Lasten und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter trägt die Obhutspflicht bis zur Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter.
Rückgabe. Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit. Die Rückgabezeit wird auf dem Mietvertrag festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Übergibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter, ist dieser berechtigt, den Mietpreis über den erweiterten Zeitraum der eigentlich festgelegten Vertragsdauer zu erheben. Unsere etwaigen weitergehenden Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Mieter haftet dadurch für eventuelle Folgeschäden. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums hat keine Verringerung des vertraglich vereinbarten Mietpreises zur Folge. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ist ein Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen. Das Rückgabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Übergabe des Wohnmobils erfolgt im gereinigten Zustand. Bei Rückgabe ist das Wohnmobil innen feucht auszuwischen (Schränke, Waschraum, Toilette, Führerhaus, Fußboden). Der Fäkalientank der Toilette und Abwassertank müssen vom Mieter geleert werden. (Für die Reinigung sind keine Scheuermittel zu verwenden. Die Fenster nur mit klarem Wasser ohne Zusätze von Reinigungsmitteln reinigen.) Muss der Vermieter die Reinigung übernehmen, werden folgende Kosten angerechnet: Innenreinigung: 150,00€ (sofern nicht zuvor Paket 7 (Innenreinigung) abgeschlossen wurde), Toilettenreinigung: 85,00€. Die Toilettenreinigung und die Entleerung des Abwassertanks sind auch bei Abschluss des Pakets 7 (Innenreinigung) zwingend vorzunehmen. Für Schäden haftet der Mieter. Die Kosten werden von der Kaution abgezogen.
Rückgabe. Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vereinbarten Termin – auch unter Beachtung der Uhrzeit (ohne weitere Absprachen bis 16 Uhr) - am vereinbarten Übergabeort zurückzugeben. Das Mietfahrzeug wird voll getankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben; andernfalls fallen Kosten für den fehlenden Kraftstoff zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 20 € an. Sind Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhanden gekommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe mitzuteilen. Die Kosten der Wiederbeschaffung oder Reparatur trägt der Mieter. Bei notwendigen Reparaturen werden zusätzlich zu den anfallenden Materialkosten Arbeitskosten in Höhe von 20 € pro Stunde fällig. Gegebenenfalls verursachte Strafzettel jeglicher Art sind dem Vermieter ebenfalls anzugeben (insoweit bekannt) und im Übergabeprotokoll zu vermerken. Verschweigt der Mieter einen dieser Mängel, wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten eine Entschädigungspauschale in Höhe von 50 € erhoben. Das Fahrzeug ist besenrein zu übergeben. Außerdem ist das Küchenzubehör (Kühlschrank, Kocher, Spüle, Geschirr, Besteck) gereinigt zu hinterlassen. Ist das Fahrzeug bei Rückgabe stark verschmutzt, werden die tatsächlich anfallenden Reinigungskosten, mindestens jedoch 50 € berechnet. Der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, obliegt dem Mieter. Die Verlängerung der Mietzeit ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in schriftlicher Form möglich. Eine Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Mietzeit führt auch ohne ausdrücklichen Widerspruch des Vermieters grundsätzlich nicht zur Verlängerung des Mietvertrages. Die Regelung des § 545 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Kommt der Mieter seiner Rückgabeverpflichtung auch nach einer weiteren ausdrücklichen Rückgabeaufforderung nicht nach bzw. ist für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter vor, Strafanzeige zu erstatten. Hierdurch entstehende Kosten sind durch den Mieter zu tragen, es sei denn, er hat den Verstoß gegen die Rückgabeverpflichtung nicht zu vertreten. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit hat keine Verringerung des vereinbarten Mietpreises zur Folge.
Rückgabe. Nach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei sind geheimhaltungspflichtige Unterlagen, elektronische Daten sowie sämtliche Kopien davon, die der jeweils anderen Partei überlassen wurden, nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Vorstehendes gilt nicht, sofern die Parteien aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen verpflichtet sind, Kopien von Dokumenten mit vertraulichen Informationen aufzubewahren. Weiterhin gilt dies nicht für Kopien, die im Rahmen der automatischen elektronischen Archivierung oder durch ein Backup-System erzeugt werden, unter der Voraussetzung, dass die Geheimhaltungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung unbeschränkt fortgelten.
Rückgabe. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Auftragnehmer die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Geschäftssitz des Auftragnehmers zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassene Software auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation. Gegebenenfalls erstellte Xxxxxx der vom Auftragnehmer überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache zum Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Rückgabe. Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind.
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, gepflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung abgesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Gefahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusenden. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wo- chen vor Xxxxxxxx, einen hiervon abweichenden Ort inner- halb der Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen.
12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zusatzeinrichtungen, Maschinenelementen und Installationszubehöre zurückzu- geben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Kom- ponenten dem Mieter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nachträgliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters beseitigen.
12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zurückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei verpflichtet sich der Mieter zur Einhal- tung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrund- verordnung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO widersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsverpflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In diesem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vornahme der Löschung auf Kosten des Mieters ermächtigt.
12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wiederherstel- lung des Zustandes der Werkseinstellungen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, einen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfer- nen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Xxxxxxxx den durch die Entschlüsselung entstehenden Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Mietgegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Xxxxxxxx darüber hinaus den entgangenen Verwertungs- erlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nach- weis eines höheren Schadens vorbehalten.
12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rückgabe sämtli- cher dem Mieter überlassenen Originaldatenträger nebst al- ler ...
Rückgabe. Nach Beendigung der Charter übergibt der Charterer dem Vercharterer die aufgetankte Yacht „besenrein“, aufgeräumt, mit sauberem Geschirr und entleertem Fäkalientank. Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Bis zur Rückgabe der Yacht gilt jedoch der Chartervertrag als verlängert. Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem Vercharterer nach der Rückkehr sofort anzuzeigen, insbesondere sind Grundberührungen zu melden, da nach jeder Vercharterung das Unterwasserschiff kontrolliert wird. Werden Schäden am Schiff, dessen Zubehör und Ausrüstung bei Rückgabe nicht angezeigt, und vom Vercharterer erst später festgestellt, trägt der Charterer die Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist. Dieses gilt auch bei vorzeitiger oder überstürzter Abreise seitens des Charterers. Der Charterer muss die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem vereinbarten Termin zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Crew inklusive Gepäck die Yacht verlassen haben. Wird die Yacht erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer den entstandenen Schaden zu tragen. (Das Doppelte der Tagescharter (35%)). Meteorologische Ereignisse müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert werden. Das bedeutet, der Charterer muss die Yacht in den letzten 24 Stunden vor der Rückgabe in ausreichender Nähe zum Bestimmungshafen und 1-2 Std. vor Vertragsablauf zum Auscheck bereit halten. Der Charterer haftet für Schäden oder Kosten, die dem Vercharterer oder Dritten z. B. spätere Crews, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Der Vercharterer ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Charterer geltend zu machen. Falls der Charterer die Yacht an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, werden ihm die Kosten für die Rücküberführung des Schiffes berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden. Bis zur Rückgabe ist der Charterer verpflichtet eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Der Charterer haftet für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Die Rückgabe gilt als erfolgt, wenn die Yacht wieder im Heimathafen ist und das Abgabeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet worden ist. Wird die Yacht vom Charterer nicht vollgetankt zurück gegeben, ist der Cha...
Rückgabe. 1. Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Xxxxxxxxx in einem mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes entspricht.
2. Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, dem Vermieter steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.
Rückgabe. Das Gerät ist in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand persönlich zurückzugeben. Evtl. aufgetretene Mängel oder entstandene Schäden sind anzuzeigen.