Rückgabe Musterklauseln

Rückgabe. 11.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er sie übernommen hat, mit Ausnahme der gewöhnlichen Abnutzung der Mietsache durch den vertragsgemäßen Gebrauch, an den Vermieter zurückzugeben. 11.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Rückgabe des Mietgegenstandes während der Geschäftszeiten des Vermieters so rechtzeitig zu erfolgen, dass dieser in der Lage ist, die Mietsache noch an diesem Tag auf Funktionsfähigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Die Rückgabe der Mietsache außerhalb der regulären Geschäftszeiten oder das unangemeldete Abstellen auf dem Betriebshof des Vermieters erfolgt zu Lasten und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter trägt die Obhutspflicht bis zur Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter.
Rückgabe. 1. Nach Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter unverzüglich die Mietsache in gebrauchsfähigem, ordnungsgemäßem, vollständigem und sauberem Zustand Ungar Service zur Abholung anzubieten. Aus organisatorischen Gründen wird der Mieter auch bei Mietverträgen mit einer bestimmten Laufzeit die Bereitstellung der Mietsache zur Abholung durch uns 8 Tage vorher ankündigen. Ungar Service holt die Mietsache auf Kosten und Gefahr des Mieters ab. 2. Sollte Ungar Service den Rücktransport nach Freimeldung des Mieters entsprechend der vertraglichen Vereinbarung übernommen haben, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr dafür Sorge zu tragen, dass die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit abholbereit zur Verfügung steht, ohne dass es einer zusätzlichen Terminvereinbarung für die Abholung bedarf. Abholbereit bedeutet, dass sämtliche vom Mieter oder von uns an der Mietsache angebrachten Verbindungen o. ä. gleich welcher Art entfernt werden. Sollte die Mietsache mit anderen Gegenständen von uns oder einer Drittfirma verbunden sein, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass die Mietsache gefahrlos aus der Anlage herausgelöst wird. Lassen sonstige Umstände eine Abholung am vereinbarten Standort nicht zu, hat der Mieter auf seine Kosten und Gefahr die Mietsache an einen geeigneten Standort zu verbringen, der eine Abholung unproblematisch möglich macht. Die Verlegung der Mietsache an diesen neuen Standort ist mit uns vorher abzustimmen. Ungar Service muss dieser Verlegung schriftlich zustimmen. Bis zur Abholung durch uns trägt der Mieter die Gefahr des zufälligen Untergangs. Diese Pflichten des Mieters entfallen dann, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Freimeldung und Ablauf der Mietzeit die Mietsache abholen, obwohl dies möglich gewesen wäre. Die Möglichkeit der Abholung muss allerdings für die gesamte Dauer dieser vier Wochen bestanden haben. Solange die Abholung der Mietsache aus Gründen, die in der Risikosphäre des Mieters liegen, nicht möglich ist, schuldet der Mieter Ungar Service bis zur endgültigen Abholung eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses inklusive Mehrwertsteuer. Kosten für angefallene Leerfahrten von Ungar Service, deren Gründe in der Risikosphäre des Mieters liegen, bezahlt der Mieter gegenüber uns jeweils nach konkretem Aufwand zzgl. Mehrwertsteuer. 3. Die voraussichtlichen Transportkosten für die Rückgabe werden dem Mieter bei Vertragsschluss mitgeteilt. Sind die aktuellen Transportkosten...
Rückgabe. Nach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei sind geheimhaltungspflichtige Unterlagen, elektronische Daten sowie sämtliche Kopien davon, die der jeweils anderen Partei überlassen wurden, nach Ende der Vertragslaufzeit unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen. Vorstehendes gilt nicht, sofern die Parteien aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Bestimmungen verpflichtet sind, Kopien von Dokumenten mit vertraulichen Informationen aufzubewahren. Weiterhin gilt dies nicht für Kopien, die im Rahmen der automatischen elektronischen Archivierung oder durch ein Backup-System erzeugt werden, unter der Voraussetzung, dass die Geheimhaltungsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung unbeschränkt fortgelten.
Rückgabe. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Auftragnehmer die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand am Geschäftssitz des Auftragnehmers zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassene Software auf den Originaldatenträgern einschließlich Handbüchern und Dokumentation. Gegebenenfalls erstellte Xxxxxx der vom Auftragnehmer überlassenen Computerprogramme sind vollständig und endgültig zu löschen. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Kunde hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Der Kunde trägt die Kosten für den Abbau, die Verpackung und den Rücktransport der Mietsache zum Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Rückgabe. 12.1 Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mietgegenstände in einwandfreiem, ge- pflegtem Zustand, von der üblichen Abnutzung ab- gesehen, termingerecht auf eigene Kosten und Ge- fahr an den Firmensitz von Columbus zurückzusen- den. Xxxxxxxx behält sich vor, bis zu zwei Wochen vor Mietende, einen hiervon abweichenden Ort in- nerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu bestim- men. 12.2 Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, die Mietsache vollständig, d.h. einschließlich aller Zu- satzeinrichtungen, Maschinenelementen und Instal- lationszubehöre zurückzugeben. Bei unvollständiger Rückgabe werden fehlende Komponenten dem Mie- ter zum jeweiligen Marktwert berechnet. Eine nach- trägliche Rückgabe wird nicht berücksichtigt. Bei Rückgabe mangelhafter Mietsachen kann Xxxxxxxx vom Mieter die Beseitigung von Mängeln, die nicht auf normalem Verschleiß beruhen, verlangen oder nach ihrer Xxxx selbst auf Kosten des Mieters besei- tigen. 12.3 Der Mieter wird vor der Rückgabe alle Daten löschen, die sich in/auf auszutauschenden oder zu- rückzugebenden Datenträgern (wie z.B. Festplatte, Speichereinheiten, Chips etc.) befinden. Dabei ver- pflichtet sich der Mieter zur Einhaltung der jeweils aktuellen Fassung der EU Datenschutzgrundverord- nung (EUDSGVO) sowie dem aktuellen Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informations- technik (BSI), sofern diese nicht der EUDSGVO wi- dersprechen. Bei Nichterfüllung der Löschungsver- pflichtung gilt die Rückgabe als nicht erfolgt. In die- sem Fall wird Xxxxxxxx nach Ablauf einer angemes- senen Nacherfüllungsfrist zur eigenständigen Vor- nahme der Löschung auf Kosten des Mieters er- mächtigt. 12.4 Der Mieter schuldet bei Rücklieferung die Wie- derherstellung des Zustandes der Werkseinstellun- gen bei Auslieferung. Der Mieter ist verpflichtet, ei- nen etwaigen Sicherungscode, Passwortschutz o. ä. vor Rückgabe der Mietsache zu entfernen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Co- lumbus den durch die Entschlüsselung entstehen- den Schaden in Höhe von pauschal € 150,00 je Miet- gegenstand zu bezahlen. Ist eine Entschlüsselung nicht möglich und der Mietgegenstand somit nicht mehr verwertbar, hat der Mieter Columbus darüber hinaus den entgangenen Verwertungserlös sowie die Entsorgungskosten zu ersetzen. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren, Columbus der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 12.5 Die Rückgabe der Software hat durch Rück- gabe sämtlicher dem Mieter überlassenen ...
Rückgabe. Eine Sicherheit ist unverzüglich zurück zu geben, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind.
Rückgabe. (1) Die Flaschen sind unverzüglich nach Entleerung an uns zurückzugeben. Wir haben das Recht, unsere Flaschen mit einem Fassungsvermögen von unter 20 kg nach 2 Jahren, mit einem Fassungsvermögen von über 20 kg nach 1 Jahr zurückzuverlangen. Eine frühere, ebenfalls unverzügliche Pflicht zur Rückgabe der Flaschen trifft den Kunden im Falle einer Geschäftsauf- oder Geschäftsübergabe. Hiervon hat uns der Kunde frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Sofern die Geschäftsbeziehungen zum Erliegen kommen, sind sämtliche im Besitz des Kunden befindlichen Behälter an uns herauszugeben. Für die Rückgabe von vollen und unbeschädigten Flaschen nebst Vollgutsiegel erhält der Kunde den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungsgebühr erstattet. (2) Es ist Pflicht des Kunden, für eine rechtzeitige Rückführung der ihm überlassenen Kohlensäureflaschen spätestens nach Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist oder beim Vorliegen einer der weiteren dort normierten Voraussetzungen in vollständigem und ordnungsgemäßem Zustand Sorge zu tragen. Die Rückgabeverpflichtung trifft allein den Kunden. Die Rückgabe gilt nur dann als bewirkt, wenn sie in der Geschäftszeit gegen Quittungsbeleg erfolgt. Wir empfehlen unseren Kunden daher, Xxxxxxxx nur gegen Quittung zurückzugeben. (3) Sofern der Kunde von uns beliefert wird, erfolgt die Rücknahme von Leergut im Rahmen der Belieferung. Wir sind nicht verpflichtet, mehr Leergut entgegenzunehmen als der Kunde Xxxxxxx erhält. Darüber hinausgehendes Leergut muss der Kunde auf seine Kosten und Gefahr an uns zurückführen. Dies gilt auch dann, wenn eine Leergutaufnahme aufgrund des Abbruchs der Geschäftsbeziehungen nicht mehr möglich ist. Eine Abholung durch uns bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist nur gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten möglich. (4) Der Kunde ist verpflichtet, uns ihm bekannt werdende Xxxxxxx an den Flaschen unverzüglich – unabhängig von dem Zeitpunkt der Rückgabe – zu melden. Für Beschädigungen an den überlassenen Kohlensäureflaschen, die nicht auf einen bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, und für Verluste haftet der Kunde in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes, welcher der in unseren Geschäftsräumen aushängenden Preisliste zu entnehmen ist. Uns bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und gegenüber dem Kunden geltend zu machen, sofern unser Lieferant einen höheren Betrag für nicht zurückgegebene Flaschen verlangt. Ein Flaschenverlust wird spätestens dann angenommen, wenn de...
Rückgabe. Nach Beendigung der Charter übergibt der Charterer dem Vercharterer die aufgetankte Yacht „besenrein“, aufgeräumt, mit sauberem Geschirr und entleertem Fäkalientank. Eine Verlängerung der vereinbarten Charterzeit ist ohne Einwilligung des Vercharterers nicht möglich. Bis zur Rückgabe der Yacht gilt jedoch der Chartervertrag als verlängert. Verlorengegangene, beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Gegenstände sind dem Vercharterer nach der Rückkehr sofort anzuzeigen, insbesondere sind Grundberührungen zu melden, da nach jeder Vercharterung das Unterwasserschiff kontrolliert wird. Werden Schäden am Schiff, dessen Zubehör und Ausrüstung bei Rückgabe nicht angezeigt, und vom Vercharterer erst später festgestellt, trägt der Charterer die Beweislast, dass der Schaden nicht während seiner Charterzeit eingetreten ist. Dieses gilt auch bei vorzeitiger oder überstürzter Abreise seitens des Charterers. Der Charterer muss die Yacht dem Vercharterer spätestens zu dem vereinbarten Termin zurückgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gesamte Crew inklusive Gepäck die Yacht verlassen haben. Wird die Yacht erst nach Beendigung der Charterzeit zurückgegeben, so hat der Charterer den entstandenen Schaden zu tragen. (Das Doppelte der Tagescharter (35%)). Meteorologische Ereignisse müssen durch flexible Törnplanung einkalkuliert werden. Das bedeutet, der Charterer muss die Yacht in den letzten 24 Stunden vor der Rückgabe in ausreichender Nähe zum Bestimmungshafen und 1-2 Std. vor Vertragsablauf zum Auscheck bereit halten. Der Charterer haftet für Schäden oder Kosten, die dem Vercharterer oder Dritten z. B. spätere Crews, durch Nichteinhaltung des Vertrages entstehen. Der Vercharterer ist berechtigt, diese Ansprüche Dritter im eigenen Namen gegenüber dem Charterer geltend zu machen. Falls der Charterer die Yacht an einem anderen Ort als dem vereinbarten verlässt, werden ihm die Kosten für die Rücküberführung des Schiffes berechnet, soweit diese Kosten nicht im Rahmen eines Versicherungsfalles von der Versicherung getragen werden. Bis zur Rückgabe ist der Charterer verpflichtet eine ausreichend qualifizierte Person auf dem Schiff zu lassen. Der Charterer haftet für alle Kosten und Forderungen, die aus einer Verletzung dieser Beaufsichtigungspflicht resultieren. Die Rückgabe gilt als erfolgt, wenn die Yacht wieder im Heimathafen ist und das Abgabeprotokoll von beiden Parteien unterzeichnet worden ist. Wird die Yacht vom Charterer nicht vollgetankt zurück gegeben, ist der Cha...
Rückgabe. 1. Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Mieter, die Xxxxxxxxx in einem mangelfreien Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Mietgegenstand in dem Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Gerätes entspricht. 2. Der Vermieter ist verpflichtet, den Eingang des Mietgegenstandes sofort zu bestätigen. 3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe, dem Vermieter steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.
Rückgabe. Die Rückgabe des Wohnmobils erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit. Die Rückgabezeit wird auf dem Mietvertrag festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Übergibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter, ist dieser berechtigt, den Mietpreis über den erweiterten Zeitraum der eigentlich festgelegten Vertragsdauer zu erheben. Unsere etwaigen weitergehenden Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Der Mieter haftet dadurch für eventuelle Folgeschäden. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums hat keine Verringerung des vertraglich vereinbarten Mietpreises zur Folge. Bei Rückgabe des Fahrzeugs ist ein Rückgabeprotokoll vollständig auszufüllen. Das Rückgabeprotokoll ist Bestandteil des Mietvertrages. Die Übergabe des Wohnmobils erfolgt im gereinigten Zustand. Bei Rückgabe ist das Wohnmobil innen feucht auszuwischen (Schränke, Waschraum, Toilette, Führerhaus, Fußboden). Der Fäkalientank der Toilette und Abwassertank müssen vom Mieter geleert werden. (Für die Reinigung sind keine Scheuermittel zu verwenden. Die Fenster nur mit klarem Wasser ohne Zusätze von Reinigungsmitteln reinigen.) Muss der Vermieter die Reinigung übernehmen, werden folgende Kosten angerechnet: Innenreinigung: 150,00€ (sofern nicht zuvor Paket 7 (Innenreinigung) abgeschlossen wurde), Toilettenreinigung: 85,00€. Die Toilettenreinigung und die Entleerung des Abwassertanks sind auch bei Abschluss des Pakets 7 (Innenreinigung) zwingend vorzunehmen. Für Schäden haftet der Mieter. Die Kosten werden von der Kaution abgezogen.