Zahlung des Mietpreises Musterklauseln

Zahlung des Mietpreises. Der Mieter, die Mieterin erhält jeweils nach Nutzung des Seminarraumes eine Rechnung für alle in Anspruch genommene Leistungen. Nach Erhalt der Rechnung ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto zu überweisen.
Zahlung des Mietpreises. In der Buchungsbestätigung ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich der Bootsausstattung und die gebuchten Extras enthalten. 30% des Mietpreises werden gemäß Buchungsbestätigung spätestens 7 Tage nach Versand der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages fällig. Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 70 % des Gesamtmietpreises zzgl. der Kaution, ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung an den Vermieter fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter Punkt 6 ausgewiesenen Stornierungskosten.
Zahlung des Mietpreises. 1. Die Endabrechnung des Mietpreises erfolgt bei Rückgabe des Mietobjektes. 2. Der Vermieter ist berechtigt, jeweils zum Monatsende Zwischenabrechnungen für den betreffenden Monat zu erstellen. Der Mieter hat die Pflicht, diese Zwischenrechnungen bis spätestens zum 10. des folgenden Monates zu begleichen. Die Zahlungen des Mieters auf diese Zwischenrechnungen werden auf die Endabrechnung angerechnet. Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit gerät der Mieter in Verzug. 3. Der sich aus der Endabrechnung ergebende Zahlungsbetrag ist bei Rückgabe des Mietobjektes ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig. 4. Vom Mieter zu übernehmende Kosten für nach Rückgabe des Mietobjektes erforderliche Reparatur- und Wartungsarbeiten werden dem Mieter vom Vermieter zusammen mit den vom Mieter zu übernehmenden weiteren Mietkosten für die Dauer dieser Arbeiten gesondert in Rechnung gestellt. 5. Im Verzugsfalle ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von ihm selbst zu bezahlenden Kreditkosten mindestens aber 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Zahlung des Mietpreises. Mit dem Mietantrag ist eine Anzahlung von 250,00 € in- nerhalb von 8 Tagen an den Vermieter zu zahlen. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Mietbe- ginn zu zahlen. Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugüber- nahme eine Kaution in Höhe von 1000,00 €, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeugs zurückerhält.
Zahlung des Mietpreises. Der vereinbarte Mietpreis muss spätestens bei Abholung der Barelemente bar bezahlt werden.
Zahlung des Mietpreises. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Fahrzeuges die Höhe des voraussichtlichen Mietpreises, mindestens jedoch € 154,– zu verlangen. Der Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges zahlbar. Ist eine sofortige Abrechnung nicht möglich, muß der Mietpreis unmittelbar nach Rechnungseingang gezahlt werden. Der Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung oder Nachfristsetzung einen Monat nach dem Rückgabetag ein. Die Verzugszinsen betragen mindestens 1 v. H. für jeden angefangenen Monat der Verzugszeit. Außerdem ist der Mieter für jede Mahnung im außergerichtlichen Mahnverfahren zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von € 11,– verpflichtet. Weitergehende Verzugskosten sind auch ohne Mahnung vom Mieter zu ersetzen. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Vermieter mit Gegenanprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Zahlung des Mietpreises. Bei Buchung des Ferienhauses ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 25 % des Mietpreises zu leisten. Der Restbetrag wird ca. 8 Wochen vor Mietbeginn zur Zahlung fällig. Bei Buchungen, die später als 8 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, nachdem der Mieter die Buchungsbestätigung erhalten hat. Bei Nichteinhaltung der vorstehenden Zahlungsbedingungen ist VillaVilla berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Für den Fall, dass VillaVilla den Vertrag kündigt, werden eventuell geleistete Vorauszahlungen nicht an den Mieter zurückerstattet. Neben der Zahlung des Mietpreises berechnet VillaVilla eine Gebühr für die bestellte Reinigung des Ferienhauses. VillaVilla erhebt zudem spätestens bei der Ankunft im Ferienhaus eine Kaution (siehe Absatz 1.3 unten). Der Mieter ist verpflichtet, neben der Miete für das Ferienhaus auch die Kosten für den Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung während der Mietzeit zu tragen. Wird die Kaution bei der Ankunft im Ferienhaus in bar gezahlt, erfolgt die Zahlung des Verbrauchs am Ende des Mietzeitraums und somit bei der Abreise des Mieters. Die Abrechnung erfolgt über VillaVilla sofern die Kaution über das Mieterlogin geleistet wurde. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Absatz 1.4 unten. Auf Xxxxxxxxxx.xx haben Sie folgende Zahlungsmöglichkeiten: • Paypal • Sofort • Visa • MasterCard • Banküberweisung In Dänemark ist die Ferienhausvermietung von der Umsatzsteuer befreit. Bei den Preisen handelt es sich um Tagespreise.
Zahlung des Mietpreises. Mit dem Reservierungs- und Mietantrag ist eine Zahlung von 500 € innerhalb von 5 Tagen an den Vermieter fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Ohne vollständige Bezahlung ist die Aushändigung des Fahrzeuges nicht möglich. Der Mieter hinterlegt bei Fahrzeugübernahme zusätzlich eine Kaution in Höhe von 1.000 €*, die er bei einwandfreier Rückgabe des Fahrzeuges zurückerhält. Unsere Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge und sollen es bleiben, ansonsten erhöht sich die Reinigungspauschale nach Aufwand. Das Mitführen von Haustieren (Hunde x. Xxxxxx) ist dem Vermieter vor Mietvertragsabschluss mitzuteilen. Der Vermieter hat das Recht, eine Haustierpauschale von 100,- € zu berechnen. Bei Verschweigen kann der Vermieter die Pauschale nachträglich in Rechnung stellen. Verunreinigungen, insbesondere durch Fell, sind vom Mieter vor Rückgabe es Fahrzeugs zu entfernen. Dies ist in der optionalen Innenreinigung nicht inkludiert, und wird nötigenfalls nach Aufwand berechnet. Bei Zuladung des Wohnmobils ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, das zulässige Gesamtgewicht (F1 im Fahrzeugschein) zu beachten.
Zahlung des Mietpreises. 1. Die Miete ist, sofern nichts anderes vereinbart ist im Voraus, spätestens nach Erhalt der Rechnung rein netto zzgl. jeweils gültiger Umsatzsteuer zu zahlen. 2. Wir sind berechtigt, jeweils nach 5 Tagen Mietdauer Zwischenabrechnungen zu erstellen. 3. Für den Fall, dass die Mietsache erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen Ende des Mietvertrages und tatsächlicher Beendigung der Mietzeit die jeweils bei uns geltenden Mietgebühren als vereinbart. Wir sind berechtigt, über die Mietgebühr hinaus den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. 4. Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Rückstand oder ging ein vom Mieter übergebener Wechsel bzw. Scheck zu Protest, so sind wir berechtigt, die Mietsache ohne Mahnung und Fristsetzung auf Kosten des Mieters abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Die uns aus der Mietvereinbarung zustehenden Ansprüche bleiben bestehen. 5. Kommt der Mieter mit einer oder mehreren Mieten oder sonstigen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so sind vom Tage der Fälligkeit an bis zum Tage des Zahlungseingangs 1% pro Monat Verzugszinsen zu zahlen. 6. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Mietzeit eine Kaution bis zur Höhe des Neuwertes der Mietsache zu verlangen. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die Kaution wird bei Rückgabe der Mietsache zur Rückzahlung fällig.
Zahlung des Mietpreises. Rechnungen werden per E-Mail oder per Post übersandt bzw. bei Buchungen vor Ort persönlich über- geben. Der Mieter ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bei der Buchung von Einzelstunden bis spätestens unmittelbar vor der Nutzung des Tennisplatzes und bei der Buchung von Abonnements bis eine Woche vor Saisonbeginn in voller Höhe zu zahlen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt grundsätzlich per Einzug im SEPA-Lastschrifteinzugsverfah- ren. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache kann die Zahlung auch per Überweisung erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von Einzelstunden vor Ort ist der Mietpreis zum Zeitpunkt der Buchung in bar zu entrichten. Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche zusätzlich eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,– je Mahnung zu leisten. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Platzmiete ist auch dann fällig, wenn gemietete Hallenstunden infolge der Verhinderung des Mie- ters (z.B. Urlaub, Krankheit) nicht in Anspruch genommen werden.