Rückgabe von Sicherungskopien bei Vertragsbeendigung Musterklauseln

Rückgabe von Sicherungskopien bei Vertragsbeendigung. Wenn ein Kunde die Rückgabe von Kundendaten gemäß Abschnitt 14.4 verlangt, werden solche Rückgabeverlangen in Bezug auf Bandsicherungen ausschließlich unter der Rückgabe der Bandmedien erfüllt.
Rückgabe von Sicherungskopien bei Vertragsbeendigung. 38.3 Umfassen die mit dem Kunden vereinbarten Managed Services die Erstellung von Backups und erhält Proact innerhalb von einem Monat nach Vertragsbeendigung eine schriftliche Auf- forderung, dem Kunden diese Backups auszuhändigen, liefert Proact diese nach Möglichkeit mit einer angemessenen Frist aus. Abgesehen von Backups, die auf Sicherungsbändern ge- speichert werden und dem Kunden nur im Wege der Rückgabe der Sicherungsbänder aus- gehändigt werden, können Backups auf Wunsch des Kunden entweder im originären Spei- cherformat oder in einem anderen gängigen vom Kunden gewünschten und von Proact un- terstützten Format ausgehändigt werden. Der Kunde trägt die Kosten für die Überlassung der Backups (nach den jeweils geltenden Tagessätzen von Proact). Nach Ablauf der Anforde- rungsfrist oder sofern Proact dem Kunden die angeforderten Backups schon früher geliefert hat, wird Proact die Kundendaten von ihren Systemen löschen und alle in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindlichen Kundendaten von ihren Systemen löschen oder anderweitig vernichten und entsorgen, sofern keine anderslautenden Aufbewahrungspflichten bestehen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen