Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.14.1 kann ein*e Athlet*in vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines*r Unterzeichners*in nutzen: (a) in den letzten beiden Monaten der Sperre des*der Athleten*in oder (b) im letzten Viertel der verhängten Sperre, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. [Kommentar zu Artikel 10.14.2: In vielen Mannschaftssportarten und einigen Einzelsportarten (z.B. Skispringen und Turnen) kann ein*e Athlet*in nicht effektiv allein trainieren, um am Ende seiner*ihrer Sperre für Wettkämpfe vorbereitet zu sein. Während der in diesem Artikel beschriebenen vorzeitigen Rückkehr ins Training darf ein*e gesperrte*r Athlet*in jedoch nicht an Wettkämpfen teilnehmen oder anderen sportlichen Aktivitäten gemäß Artikel 10.14.1 als dem Training nachgehen.]
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Samples: Anti Doping Regulations
Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.14.1 kann ein*e Athlet*in vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines*r Unterzeichners*in nutzen:
(a) in den letzten beiden Monaten der Sperre des*der Athleten*in Athle- ten*in oder
(b) im letzten Viertel der verhängten Sperre, je nachdem, welcher wel- cher Zeitraum kürzer ist. [Kommentar zu Artikel 10.14.2: In vielen Mannschaftssportarten und einigen Einzelsportarten (z.B. Skispringen und Turnen) kann ein*e Athlet*in nicht effektiv allein trainieren, um am Ende seiner*ihrer seiner*ih- rer Sperre für Wettkämpfe vorbereitet zu sein. Während der in diesem Artikel beschriebenen vorzeitigen vorzei- tigen Rückkehr ins Training darf ein*e gesperrte*r Athlet*in jedoch nicht an Wettkämpfen teilnehmen teilneh- men oder anderen sportlichen Aktivitäten gemäß Artikel 10.14.1 als dem Training nachgehen.]
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Samples: Anti Doping Code
Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.14.1 kann ein*e Athlet*in vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines*r Unterzeichners*in Unter- zeichners*in nutzen:
(a) : 10.14.2.a in den letzten beiden Monaten der Sperre des*der Athleten*in oder
(b) Athle- ten*in oder 10.14.2.b im letzten Viertel der verhängten Sperre, je nachdem, welcher wel- cher Zeitraum kürzer ist. [Kommentar zu Artikel 10.14.2: In vielen Mannschaftssportarten und einigen Einzelsportarten (z.B. Skispringen Ski- springen und Turnen) kann ein*e Athlet*in nicht effektiv allein trainieren, um am Ende seiner*ihrer Sperre für Wettkämpfe vorbereitet zu sein. Während der in diesem Artikel beschriebenen vorzeitigen Rückkehr ins Training darf ein*e gesperrte*r Athlet*in jedoch nicht an Wettkämpfen teilnehmen oder anderen sportlichen Aktivitäten gemäß Artikel 10.14.1 als dem Training nachgehen.]
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Samples: Anti Doping Regulations
Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.14.1 kann ein*e Athlet*in vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines ei- nes Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation Mitgliedsorga- nisation eines*r Unterzeichners*in nutzen:
(a) in den letzten beiden Monaten der Sperre des*der Athleten*in Ath- leten*in oder
(b) im letzten Viertel der verhängten Sperre, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. [Kommentar zu Artikel 10.14.2: In vielen Mannschaftssportarten und einigen Einzelsportarten (z.B. Skispringen und Turnen) kann ein*e Athlet*in nicht effektiv allein trainieren, um am Ende seiner*ihrer Sperre für Wettkämpfe vorbereitet zu sein. Während der in diesem Artikel beschriebenen vorzeitigen Rückkehr ins Training darf ein*e gesperrte*r Athlet*in jedoch nicht an Wettkämpfen teilnehmen oder anderen sportlichen Aktivitäten gemäß Artikel 10.14.1 als dem Training nachgehen.]
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