Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.12.1 kann ein Athlet vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners nutzen:
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Samples: www.revgruga.de, www.hkbv-ev.de
Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.12.1 10.14.1 kann ein Athlet ein*e Athlet*in vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners eines*r Unterzeichners*in nutzen:
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Samples: bvdk.de, www.dsv.de
Rückkehr ins Training. Abweichend von Artikel 10.12.1 10.14.1 kann ein Athlet ein*e Athlet*in vor Ablauf der Sperre ins Mannschaftstraining zurückkehren oder die Sportstätten eines ei- nes Vereins oder einer anderen Mitgliedsorganisation der Mitgliedsorganisation eines Unterzeichners Mitgliedsorga- nisation eines*r Unterzeichners*in nutzen:
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Samples: www.alpenverein.de