Transportschäden. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Transportschäden. Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Transportschäden. 1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamiert der Kunde solche Fehler bitte sofort, spätestens jedoch nach drei Werktagen, bei dem Zusteller und nimmt bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
2. Das Versäumen einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden keine Konsequenzen. Der Kunde hilft uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Transportschäden. Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
Transportschäden. 9.1 Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.
9.2 Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Transportschäden. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer un- mittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an BASF innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen an- zuzeigen.
Transportschäden. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an den Verkäufer innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
Transportschäden. (1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zur Marketing GmbH auf.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keine Konsequenzen. Sie helfen der Marketing GmbH aber, die eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Transportschäden. Sämtliche Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Die Hänseler AG übernimmt keinerlei Haftung für Transportschäden. Die Versi- cherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
Transportschäden. 1 Beschädigungen an versicherten Sachen durch unfallmässige, plötzliche, unvorhergesehene, gewaltsame äussere Einwirkung, während diese sich in Gewahrsam einer beauftragten Trans- port- oder Reiseunternehmung befinden oder in einem privaten oder gemieteten Fahrzeug durch den Versicherungs- nehmer oder im Beisein des Versicherungsnehmers transpor- tiert werden.
2 Mitversichert sind Schäden durch Verlust oder die verspätete Auslieferung der versicherten Sache durch ein beauftragtes Transport-/ Reiseunternehmen.
3 Die Entschädigung erfolgt subsidiär zur Haftpflichtversicherung des Transport-/ Reiseunternehmens resp. bei Transport der versicherten Sache in einem privaten oder gemieteten Fahr- zeug subsidiär zur Fahrzeughaftpflichtversicherung des Fahr- zeughalters.