Transportschäden Musterklauseln

Transportschäden. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
Transportschäden. (1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt mit uns auf.
Transportschäden. Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
Transportschäden. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transport- unternehmen mit Kopie an BASF innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
Transportschäden. 1 Beschädigungen an versicherten Sachen durch unfallmässige, plötzliche, unvorhergesehene, gewaltsame äussere Einwirkung, während diese sich in Gewahrsam einer beauftragten Trans- port- oder Reiseunternehmung befinden oder in einem privaten oder gemieteten Fahrzeug durch den Versicherungs- nehmer oder im Beisein des Versicherungsnehmers transpor- tiert werden.
Transportschäden. Für Verbraucherkunden gilt: Bitte reklamieren Sie Transportschäden möglichst sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Die Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum einzusehen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Versäumung der Reklamation oder Kontaktaufnahme für Ihre gesetzlichen Mängelhaftungsrechte keinerlei Konsequenzen hat. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen zu können. Für Unternehmerkunden gilt: Sie müssen die Ware gemäß des § 377 HGB nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängel untersuchen.
Transportschäden. Sämtliche Sendungen reisen auf Gefahr des Empfängers. Die Hänseler AG übernimmt keinerlei Haftung für Transportschäden. Die Versi- cherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
Transportschäden. Transportschäden melden Sie bitte direkt bei der Firma Mosolf Mosolf Automobillogistik s. r. o. Xxxxxxx Xxxxxxxx t/ +000 000 000 000
Transportschäden. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Ko- pie an BASF innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
Transportschäden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch und auf Kosten des Käufers ab.