Common use of Rückmeldungen nach § 98 Abs. 2 SGB IV Clause in Contracts

Rückmeldungen nach § 98 Abs. 2 SGB IV. Sofern die Einzugsstelle einen der im Datenbaustein Bestandsabweichung Meldeverfahren (DBBM) aufgeführten Werte im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ändert, hat sie den Arbeitgeber maschinell darüber zu unterrichten. In diesen Fällen übermittelt sie die ursprüngliche Meldung mit dem DBBM, der die vorgenommene Änderung ausweist. Dabei enthalten Xxxxxx, die im DBBM mit der Grundstellung belegt sind, keine Änderungen. Vor einer Rückmeldung sind die Xxxxxx BBNRAB und BBNREP zu aktualisieren.

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Samples: www.inside-partner.de, www.vdek.com, www.gkv-datenaustausch.de

Rückmeldungen nach § 98 Abs. 2 SGB IV. Sofern die Einzugsstelle einen der im Datenbaustein Bestandsabweichung Meldeverfahren (DBBM) aufgeführten Werte im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber ändert, hat sie den Arbeitgeber Ar- beitgeber maschinell darüber zu unterrichten. In diesen Fällen übermittelt sie die ursprüngliche ursprüngli- che Meldung mit dem DBBM, der die vorgenommene Änderung ausweist. Dabei enthalten Xxxxxx, die im DBBM mit der Grundstellung belegt sind, keine Änderungen. Vor einer Rückmeldung Rück- meldung sind die Xxxxxx BBNRAB und BBNREP zu aktualisieren.

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