Common use of Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise Clause in Contracts

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse Zustell- /Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Geschäftsbedingungen Reiseveranstalter, Allgemeine Reise Und Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine sei- ne Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Zu- stell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden Rei- senden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.115.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.215.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.315.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.115.1. oder 17.215.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Reisebedingungen, General Terms and Conditions

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl Vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.114.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.. Mindestteilnehmerzahl: 20 Teilnehmer/Termin

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 : a)20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.116.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.216.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) : • 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) , • sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) , • 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl vgl. § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.316.3. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, die Reise aber dennoch durchgeführt, behalten wir uns bei Reisen „mit Reisebegleitung“ (siehe Leistungen) vor, die Reise ohne Reiseleitung/Begleitung durchzuführen. Sie werden dann durch den Busfahrer oder örtliche Reiseleiter betreut. 16.4. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.116.1. oder 17.216.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag Pauschalrei- severtrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglichunver- züglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise Pauschal- reise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag Pauschal- reisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilne- hmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung Rück- trittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse Zustell- /Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: : a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise Pauschal- reise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b Ziffer 2 PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a Ziffer 1 PRG). Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen bei Bus- und Flugreisen bzw. Kreuzfahrten, wenn nicht bei der Reise anders angegeben. 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten. 17.4. Reisehinweise des Außenministeriums erhalten Sie im Internet unter xxx.xxxxx.xx.xx (oder xxx.xxxxxxxxxxxxxxx.xx auch als App) sowie unter der Telefonnummer: +00 000000 0000

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Samples: Reise Und Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Eibisberger GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Eibisberger GmbH bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Eibisberger GmbH gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Schmid GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Schmid GmbH bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Schmid GmbH gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Reisebüro Xxxxxx kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Reisebüro Xxxxxx bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt Reisebüro Xxxxxx gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände Umstände, d. h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Reisebedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Neubauer Reisen GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Neubauer Reisen GmbH bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Neubauer Reisen GmbH gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.oder

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Fa DieFahrerei Bustouristik GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: folgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, , b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, , c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Fa. DieFahrerei Bustouristik GmbH gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl Vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. 15.1 Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. 15.2 Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. 15.3 Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.115.1. oder 17.215.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl Vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 , c)48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten. 18.Rücktritt des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise 18.1. Der Reiseveranstalter wird von der Vertragserfüllung ohne Verpflichtung zur Rückerstattung des Reisepreises befreit, wenn der Reisende die Durchführung der Pauschalreise durch grob ungebührliches Verhalten (wie z.B. Alkohol, Drogen, Nichteinhalten eines Rauchverbotes, Missachten bestimmter Bekleidungsvorschriften z.B. beim Besuch religiöser Stätten oder bei der Einnahme von Mahlzeiten, strafbares Verhalten, störendes Verhalten gegenüber Mitreisenden, Nichteinhalten der Vorgaben des Reiseleiters wie z.B. regelmäßiges Zuspätkommen etc.), ungeachtet einer Abmahnung stört, sodass der Reiseablauf oder Mitreisende gestört und in einem Ausmaß behindert werden, dass geeignet ist, die Urlaubserholung anderer oder Mitreisender zu beinträchtigen oder den Reisezweck zu vereiteln. In einem solchen Fall ist der Reisende, dem Reiseveranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse Zustell- /Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl vgl. § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. 17.1 Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. 17.2 Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: aA) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, bB) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, cC) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. 17.3 Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse Kontakt- / Emailadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.118.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglichZustell–/Kontaktadresse unverzüglich nach Bekanntwerden der Umstände, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.218.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Zustell–/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauernTagesreisen, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.318.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Fortuna Reisen Lamprecht GmbH & Co KG gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Fa. Xxxxx Xxxxxx Reisebüro-Busunternehmen e.U. gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Xxxxxx GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Xxxxxx GmbH bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Xxxxxx GmbH gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.114.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit b PRG). 17.214.2. Der Reiseveranstalter Die Peterbus GmbH kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmeranzahl von 30 Personen angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedochfolgender Fristen zugeht: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht . (vgl vgl. § 10 Abs Abs. 3 lit a PRG) 14.3. Die Peterbus GmbH bietet zahlreiche Reisen mit Durchführungsgarantie (vgl. Punkt 1.18.) an. Bei diesen Reisen hat der Reisende den Vorteil, dass sie unabhängig von Mindestteilnehmerzahlen durchgeführt werden. 17.314.4. Tritt die Peterbus GmbH gemäß der Reiseveranstalter gemäß 17.1beiden vorhergehenden Punkte 14.1. oder 17.214.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er sind dem Reisenden den Reisepreisalle für die Pauschalreise getätigten Zahlungen des Reisenden zurückzuerstatten, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse Zustell- /Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Muster Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.119.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.219.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, , 19.4. zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.319.5. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Übernachtungscamps & Pauschalreisen

Rücktritt des Reiseveranstalters vor Beginn der Reise. 17.1. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist und seine Rücktrittserklärung dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/Kontaktadresse Zustell- /Kontaktadresse unverzüglich, spätestens vor Beginn der Pauschalreise zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit b PRG). 17.2. Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters dem Reisenden an der zuletzt von ihm genannten Zustell-/ Kontaktadresse Zustell-/Kontaktadresse innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch: a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, b) sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, zugeht (vgl § 10 Abs 3 lit a PRG). 17.3. Tritt der Reiseveranstalter gemäß 17.1. oder 17.2. vom Pauschalreisevertrag zurück, erstattet er dem Reisenden den Reisepreis, er hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Reiseveranstalter