Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen. 5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet. 5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale. 5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich(i. E. Abbestellung, vom Reisevertrag zurückzutretenStornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Stiftung (NO SHOW))
1. Der Rücktritt / die Stornierung des Kunden hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich für den Lauf die Berechnung der Fristen Rücktritts- / Stornierungsgebühren ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder das Datum des Eingangs bei der BuchungsstelleStiftung (Stiftung Kloster Eberbach, Kloster Eberbach, D-65346 Eltville im Rheingau oder: hotel@kloster- xxxxxxxx.xx bzw. Es wird xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxxxxxx.xx).
2. Xxxxxx zwischen der Stiftung und dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Stiftung auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklärengegenüber der Stiftung ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei Rücktritt vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat die Stiftung die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Stiftung die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalisieren. Der Kunde ist der Reisende in diesem Fall verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen: Rücktritt . Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Bei Gruppenreservierungen gelten die im Vertrag zusätzlich vereinbarten Stornierungsbedingungen.
5. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist im Rahmen der Abwicklung nach Ziffer 1 zu berücksichtigen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist.
6. Stornierungsfristen und Stornierungskosten bei Gruppenbuchungen (Teil- und Gesamtstornierungen): Zimmer Kostenlose Stornierung 50% Stornierungskosten 90% Stornierungskosten 0 – 4 Zimmer bis 31 15 Tage vor Reisebeginn Anreise bis 7 Tage vor Anreise 6 und weniger Tage vor Anreise 5 – 10 Zimmer bis 30 Tage vor Anreise bis 15 Tage vor Anreise 14 und weniger Tage vor Anreise 11 – 15 Zimmer bis 60 Tage vor Anreise bis 30 Tage vor Anreise 29 und weniger Tage vor Anreise 16 – 22 Zimmer bis 90 Tage vor Anreise bis 45 Tage vor Anreise 44 und weniger Tage vor Anreise
7. Stornierungsfristen und Stornierungskosten bei individuellen Reservierungen: Zimmer Kostenlose Stornierung 50% Stornierungskosten 90% Stornierungskosten 1 - 25 4 bis 2 Tage (48 Stunden) vor Anreise bis 1 Tag (24 Stunden) vor Anreise Tag der Anreise
8. No Show-Gebühren sind identisch mit den Stornierungskosten am Anreisetag, also 90% des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlenÜbernachtungspreises.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.
5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden (Abbestellung, Stornierung, No Show), Reduzierung der Leistungen
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit den Tagungshäusern der Diözese Würzburg geschlossenen Vertrag ist es jederzeit nur möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtetwenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet sonstiges gesetzliches Rücktritts- recht besteht oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter Tagungshäuser der Diözese Würzburg der Ver- tragsaufhebung ausdrücklich zustimmen. Die Vereinbarung eines Rücktritts- rechts sowie die etwaige Zustimmung zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlenVertragsaufhebung hat jeweils in Textform zu erfolgen.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw4.2 Sofern zwischen der Diözese und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Tagungshäu- ser der Diözese Würzburg auszulösen. TransferDas Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnetwenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber den Tagungshäusern der Diözese Würzburg ausübt.
5.3 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, und stimmen die Tagungs- häuser der Diözese Würzburg einer Vertragsaufhebung nicht zu, behalten die Tagungshäuser der Diözese Würzburg den Anspruch auf die vereinbarte Vergü- tung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Tagungshäuser der Diözese Würzburg haben die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume so- wie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß der Ziffer 4.4 pauschaliert werden. Dem Reisenden wird ausdrücklich Kunden steht der Nachweis gestattetfrei, dass ein der Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.nicht in der geforderten
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung 4.4 Vom Besteller bei Abbestellung/Reduzierung der Leistungen zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.tragende Kosten:
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich(i. e. Abbestellung, vom Reisevertrag zurückzutretenStornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Maßgeblich für den Lauf Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Fristen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird vereinbarte Preis aus dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind Vertrag auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Reiseteilnehmer Festhalten am Vertrag nicht rechtzeitig mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter Abzug für ersparte Aufwendungen zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wirdpauschalieren. Der Abschluss Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. 5. Bei einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5.2 Für Stornierung am Ankunftstag oder einer Nichtanreise berechnen wir die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspwanfallenden Kosten gem. Transfer, Verpflegungsleistungen) IV./Abs.4. 6. Bei Tagungen/Gruppenreservierungen – ab 6 Personen – wird eine Gebühr kostenfreie Stornierungsfrist des Kunden von 60 Tagen festgelegt. Die Stornierung ist seitens des Kunden schriftlich vorzunehmen und ist vom Hotel schriftlich zu bestätigen. 7. Bei Tagungen / Gruppenreservierungen / Veranstaltungen gelten folgende Stornokosten (anrechenbar auf Fixleistungen): bis 60 Tage vor Anreise kostenlos 39 bis 30 Tage vor Anreise 30%, 29 bis 14 Tage vor Anreise 45% , anschließend 80% vom jeweils gebuchten Arrangement sofern eine Neuvermietung nicht zustande kommt 8. Tritt der Kunde 40 Tage vor dem Veranstaltungstermin – der Feier – zurück, ist das Hotel berechtigt, 50% des entgangenen Speisenumsatzes in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.
5.3 Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes..Dem Reisenden wird ausdrücklich Kunden steht der Nachweis gestattetfrei, dass ein der oben genannte Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschaleist.
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich(i. e. Abbestellung, vom Reisevertrag zurückzutretenStornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Maßgeblich für den Lauf Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Fristen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt dieses nicht, so ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird vereinbarte Preis aus dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind Vertrag auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Reiseteilnehmer Festhalten am Vertrag nicht rechtzeitig mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunde nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter Abzug für ersparte Aufwendungen zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wirdpauschalieren. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspwKunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.
5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich Kunden steht der Nachweis gestattetfrei, dass ein der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Eine kostenfreie Stornierung ist nach erfolgter Buchung noch bis zu 6 Wochen vor Anreise möglich. Danach gelten folgende Stornierungsbedingungen: 42 - 28 Tage vor Anreise: 20% des Gesamtbetrages 27 - 21 Tage vor Anreise: 40% des Gesamtbetrages 20 - 14 Tage vor Anreise: 60% des Gesamtbetrages 14 - 00 Tage vor Anreise: 80% des Gesamtbetrages Bei Gruppenreiseverträgen (Gruppenanzahl ab 8 Personen) sind Stornierungen bis zu 60 Tage von dem Anreisetermin kostenfrei, danach sind 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Die Standard Reservierung wird vom Hotel grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrechterhalten. Bei Nicht Anreise bis 18.00 Uhr Ortszeit wird Ihre Reservierung vom Hotel kostenfrei aufgehoben. Ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt Unterbringung besteht danach nicht entstanden sei oder mehr. Kann die Entschädigung sei wesentlich niedriger als Anreise erst nach 18.00 Uhr Ortszeit erfolgen, so muss der Buchende / Xxxx das Hotel direkt über die Pauschale.
5.4 FUN-Reisen behält voraussichtliche Anreisezeit informieren und sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordernEingang der Information beim Hotel bestätigen lassen. In diesem Fall ist FUNkann das Hotel die Aufrechterhaltung der Reservierung von der Angabe einer Kreditkartennummer als Anreisegarantie abhängig machen. Die garantierte Reservierung wird vom Hotel die ganze Nacht über aufrecht erhalten. Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nicht-Reisen verpflichtet, Anreise kann das Hotel die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegenÜbernachtungskosten in Rechnung stellen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden (z.B. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind Dritten veranlassten Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzungen der Verpflichtungen des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zu dem vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen dem 120 und 91 Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zur vereinbarten Raummiete und sonstigen Veranstaltungsumsatz (Veranstaltungstechnik, Deko) 10 % des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei einem Rücktritt zwischen dem 90 und 31 Tag 60 %, bei jedem späteren Rücktritt 90 % des Verzehrumsatzes. Das Hotel behält sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig wegen der besonderen Art und Weise der Veranstaltung vor, abweichende Stornofristen mit dem Kunden individualvertraglich zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens vereinbaren.
4. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der ReisedokumenteFormel (Vereinnahmter Menüpreis + Getränkepreis multipliziert mit der Teilnehmerzahl). War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wirdwird das preiswerteste 3-Gänge-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlenherangezogene Getränkepreis berechnet sich aus 1/3 des jeweiligen Menüpreises.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw5. TransferWurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen dem 120 und 91 Tag vor dem Veranstaltungstermin 10 %, zwischen dem 90 und 31 Tag 60 %, bei jedem späteren Rücktritt 90 % der Tagungspauschale multipliziert mit vereinbarter Teilnehmerzahl in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnetRechnung zu stellen. Das Hotel behält sich wegen der besonderen Art und Weise der Veranstaltung vor, abweichende Stornofristen mit dem Kunden individualvertraglich zu vereinbaren.
5.3 6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch vorstehende Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Reisenden wird ausdrücklich Kunden steht der Nachweis gestattetfrei, dass dem Hotel ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht geringerer Schaden oder gar kein Schaden entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschaleist.
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
Appears in 1 contract
Samples: Veranstaltervertrag
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, . Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Gesamtreisepreises Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wird. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.
5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hostels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag ist es jederzeit wie folgt kostenfrei möglich, vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder : - bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich langfristigen Buchungen (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 > 9 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Anreise) muss mind. 7 Tage vor Reisebeginn dem Anreisetag storniert werden - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis bei Buchungen innerhalb 8 / 7 / 6 / 5 / 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt dem Anreisetag muss mind. 3 Tage nach Buchung storniert werden - bei Buchungen innerhalb 3 / 2 Tage vor Reisebeginn oder später Anreise mind. 24 Std. vor Anreise - 95 % des Gesamtreisepreisesbei Gruppen ab 10 Pers. Bei Stornierung einer Flugreise 2 Wochen bzw. ab 15 Pers. 3 Wochen vor Anreise bzw. gilt für größere Gruppen die vertragliche Vereinbarung. Einzelbetten sind nicht stornierbar, wenn vom Xxxx komplette Zimmer gebucht wurden. Buchungen für das Wochenende können gesonderte Stornobedingungen vom Xxxx durch Teilstornie- rung nicht auf eine Nacht gekürzt werden (mind. 2 ÜN müssen bleiben und an langen Wochenenden - z.B. durch Feiertage - mind. 3 ÜN). Die Rücktrittserklärung wird nur in schriftlicher Form anerkannt. Geschieht dies nicht, so ist der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hostels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Reiseteilnehmer Festhalten am Vertrag nicht rechtzeitig mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzli- ches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Nummer 1 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Xxxxxxx hat das Hostel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die ein- gesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hostel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter Abzug für ersparte Aufwendungen zu vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie z.B. Reisepass oder Personalausweis, nicht angetreten wirdpauschalieren. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspw. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr Kunde ist in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.
5.3 Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung Übernachtungskosten zu 100% gemäß der ersparten vertrag- lichen Vereinbarung zu bezahlen. Ersparte Aufwendungen wie Frühstück und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern Bettwäsche werden nicht berechnet und zu belegenmüssen nicht bezahlt werden.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Beherbergungsaufnahmevertrag
Rücktritt des Xxxxxx. 5.1 Dem Reisenden ist es jederzeit möglich(i. e. Abbestellung, vom Reisevertrag zurückzutretenStornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
1. Maßgeblich für den Lauf Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei der Buchungsstelle. Es wird dem Kunden aus Beweisgründen empfohlen den Rücktritt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) zu erklären. Bei Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen zu zahlen: Rücktritt bis 31 Tage vor Reisebeginn - 25 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 30 bis 25 Tage vor Reisebeginn - 40 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 24 bis 17 Tage vor Reisebeginn - 60 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 16 bis 4 Tage vor Reisebeginn - 80 % des Gesamtreisepreises, Rücktritt 3 Tage vor Reisebeginn oder später - 95 % des Gesamtreisepreises. Bei Stornierung einer Flugreise können gesonderte Stornobedingungen der Fluggesellschaften zum Tragen kommen. Häufig fallen hier unabhängig von Stornierungstermin Kosten in Höhe von 100% des Flugpreises an, siehe auch Ziffer 7.1. Bei Stornierung oder Nichtantritt der Reise erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz und der Veranstalter ist berechtigt den freigewordenen Reiseplatz anderweitig zu vergeben. Rücktrittsgebühren sind Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei wesentlicher Vertragsverletzung seitens des Hotels, aufgrund derer dem Kunden ein Reiseteilnehmer Festhalten am Vertrag nicht rechtzeitig mehr zuzumuten ist.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß oben IV Ziffer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, ist das Hotel berechtigt folgende Kosten in Rechnung zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Fehlens stellen: Annullation bis 61 Tage vor dem Anlassbeginn – kostenfrei möglich Annullation 60 - 45 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn – 25 % der Reisedokumentevereinbarten Gesamtkosten Annullation 44 - 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn – 50 % der vereinbarten Gesamtkosten Annullation 29 - 15 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn – 75 % der vereinbarten Gesamtkosten Annullation 14 - 0 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn – 100 % der vereinbarten Gesamtkosten Das Hotel ist zudem berechtigt, wie z.B. Reisepass oder Personalausweiseine allfällige, nicht angetreten wirdin der Tagungspauschale enthalte Raummiete sowie bei Dritten veranlasste Leistungen zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
5.2 Für die Stornierung gebuchter Zusatzleistungen (bspwAbzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Ziffern 3. Transfer, Verpflegungsleistungen) wird eine Gebühr in Höhe von 5 Euro pro gebuchter Leistung berechnet.
5.3 bis 5. berücksichtigt. Dem Reisenden wird ausdrücklich Kunden steht der Nachweis gestattetfrei, dass ein der oben genannte Anspruch auf Entschädigung überhaupt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sei oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschaleist.
5.4 FUN-Reisen behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist FUN-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5 Ändert sich durch den Rücktritt eines Mitreisenden die Zimmerbelegung, sind eventuelle Mehrkosten von den restlichen Reisenden zu tragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen