Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels 4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 4.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4.4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Inhaber von revita-Gold- Card-Besitzern sind mit Ausnahme der Weihnachts-/Silvesterzeit stornofrei. Inhabern der Platin-Card werden generell keine Stornokosten berechnet.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, ,Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des HotelsHaus des Handwerks
4.11. Ein Rücktritt des Kunden Veranstalters von dem mit dem Hotel Haus des Handwerks geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotelsder Geschäftsleitung. Erfolgt diese nicht, so ist der sind in jedem Fall die vereinbarte Preis Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde Veranstalter vertragliche Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmtnimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels Hauses zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des KundenVeranstalters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zustehtist.
4.23. Sofern zwischen dem Hotel Haus des Handwerks und dem Kunden Veranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde Veranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden Veranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Haus des Handwerks ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.34. Bei vom Kunden nicht Folgende Fristen gelten für den Rücktritt: Tritt der Veranstalter 90 Tage vor Veranstaltungstermin zurück, werden 10% der gebuchten Leistungen in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung Rechnung gestellt. Tritt der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnenVeranstalter bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin zurück, werden 50% in Rechnung gestellt. Tritt der Veranstalter 10 Tage vor den Veranstaltungstermin zurück, werden 75% in Rechnung gestellt. Tritt der Veranstalter in der Woche des Veranstaltungsbeginn ab, so werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
4.45. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen Die Berechnung der gebuchten Leistungen wird aus dem aktuellen Angebot zwischen beiden Vertragsparteien entnommen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich mit der vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Inhaber von revita-Gold- Card-Besitzern sind mit Ausnahme der Weihnachts-/Silvesterzeit stornofrei. Inhabern der Platin-Card werden generell keine Stornokosten berechnetTeilnehmerzahl verrechnet.
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Samples: Catering Agreement
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung, Stornierung)/ Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
4.11. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.22. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht Rücktritts-recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.33. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.44. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements Frühstück zu zahlenleisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5. Inhaber von revita-Gold- Card-Besitzern sind mit Ausnahme Die Grenzzeiten einer evtl. kostenfreien Stornierung richten sich nach Umfang und Größenordnung der Weihnachts-/Silvesterzeit stornofrei. Inhabern der Platin-Card werden generell keine Stornokosten berechnetindividuellen Reservierungen und bestimmt das Hotel.
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Samples: Hotelaufnahmevertrag
Rücktritt des Xxxxxx. (i. e. Abbestellung5.1. Die Landesschule räumt dem Kunden ein Recht zum jederzeitigen Rücktritt vom Vertrag ein. In diesem Fall hat der Kunde den vereinbarten Preis abzüglich Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des entsprechenden Zimmers sowie eingesparter Aufwendungen zu bezahlen. Wird das Zimmer nicht anderweitig vermietet, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme kann die Landesschule die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 Prozent des vereinbarten Preises für Übernachtungen mit Frühstück zu bezahlen. Dem Kunden steht der Leistungen des Hotels
4.1Nachweis frei, dass der genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlenDies gilt entsprechend, wenn der Kunde vertragliche das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
4.25.2. Sofern zwischen dem Hotel der Landesschule und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche Ersatzansprüche auszulösen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Hotels auszulösenZugangs der Rücktrittserklärung bei der Landesschule. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel der Landesschule ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4.35.3. Bei vom Die Landesschule räumt dem Kunden nicht bis zwei Wochen vor dem gebuchten Termin das Recht auf einmalige Ersatzbuchung im selben Umfang ein. In diesem Fall stellt die Landesschule nur eine Umbuchungsgebühr von 15,00 € in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.4Rechnung. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde Eine kostenfreie Stornierung ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Inhaber von revita-Gold- Card-Besitzern sind mit Ausnahme der Weihnachts-/Silvesterzeit stornofrei. Inhabern der Platin-Card werden generell keine Stornokosten berechnetmehr möglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen