Common use of Rücktritt durch den Kunden Clause in Contracts

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KiEZ vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang beim KIEZ. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 6.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Xxxx steht dem KiEZ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem KiEZ zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Um- stände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des KiEZes unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessen, was das KiEZ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet: a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % b) vom 89. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 % c) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises. 6.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden. 6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

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Samples: Reise Und Buchungsbedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KiEZ 5.1 Weder der Kunde noch der BHB können einseitig vom Reisevertrag Vertrag zurücktreten. Maßgeblich istTritt der Kunde vom Beherbergungsvertrag zurück, auch ist der Rücktritt gegenüber DT oder dem BHB zu erklären. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang beim KIEZDT. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Reisenden Xxxxxx wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 6.2 5.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn durch den Xxxx Aufenthaltsbeginn steht dem KiEZ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen BHB der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe zu und die Aufwendungen zuzwar unabhängig vom Rücktrittszeitpunkt und Rücktrittsgrund, soweit sofern der BHB den Rücktritt nicht von dem KiEZ zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände vorliegen (Ziff. 5.6). 5.3 Der BHB muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Der Wert der ersparten Aufwendungen wird pauschal ermittelt. Zu zahlen sind in der Regel vom Kunden demnach bei Vermietung einer/s Ferienwohnung/Ferienhauses 90% des jeweiligen Unterkunftspreises. Gesonderte Rücktrittsbedingungen des BHB haben in jedem Fall Vorrang. 5.4 Der BHB ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftretennach Treu und Glauben gehalten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Um- stände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des KiEZes unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessen, was das KiEZ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis Schaden so gering wie folgt berechnet: a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % b) vom 89. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 % c) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreisesmöglich zu halten. 6.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten5.5 Es bleibt dem Kunden unbenommen, soweit diese den Nachweis zu führen, dass dem BHB im Einzelfall Zusammenhang mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden. 6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. 5.6 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände (z.B. Grenzschließungen, Einreiseverbote und/oder Beherbergungsverbote aufgrund von Epidemien/Pandemien, Naturkatastrophen, etc.) erheblich beeinträchtigt, so können sowohl der BHB als auch der Kunde den Vertrag kündigen. In diesem Fall ist Wird der Reisende nur Vertrag gekündigt, so kann der BHB für die bereits erbrachten oder bis zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtetBeendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

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Samples: Vermittlungsvertrag

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KiEZ vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang beim KIEZ. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 6.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Xxxx steht dem KiEZ eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem KiEZ zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Um- stände Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des KiEZes unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessen, was das KiEZ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet: a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % b) vom 89. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 % c) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises. 6.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten, soweit diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden. 6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

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Samples: Reise Und Buchungsbedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende Kunde kann bis jederzeit vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KiEZ vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist, auch ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Rücktrittserklärungen Xxxxx innerhalb der Öffnungszeiten des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, der Eingang beim KIEZCosta Kundencenters. Dem Reisenden Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger schriftlich oder in Textform (E- Mail) zu erklären. 6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, steht Xxxxx unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn, gewöhnlich zu erwartender ersparter Aufwendungen von Costa und gewöhnlich zu erwartenden Erwerbs durch mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung – jeweils pro Person und bezogen auf den jeweiligen Reisepreis – zu: * Vor Reisebeginn Prämien für über Xxxxx vermittelte Reiseversicherungen fallen zusätzlich zur pauschalen Entschädigung in voller Höhe an. Bei einer Buchung mit inkludierten Linienflügen gilt für das An- und Abreisepaket ergänzend folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro Person und bezogen auf den Preis des An- und Abreisepakets): Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Xxxxx beim Comfort-, Deluxe- sowie dem Basic-Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises, beim Last-Minute-Preis und Flash-Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 95 % des anteiligen Reisepreises zu, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Daneben behält sich Xxxxx das Recht vor, bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung nur der Teilleistungen Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch von einem An- und Abreisepaket im Tarif FlexFlug, der tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhaltet, fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100% des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.3 Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Costa kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Xxxxx bleibt es vorbehalten, abweichend von den Xxxx steht dem KiEZ vorstehenden Pauschalen eine angemessene konkret zu berechnende höhere Entschädigung für zu fordern. Xxxxx ist in diesem Fall verpflichtet, die getroffenen Reisevorkehrungen Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und die Aufwendungen zuzu belegen. 6.4 Abweichend von Ziffer 6.2 kann Xxxxx keine Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von dem KiEZ zu vertreten ist oder wenn am Bestimmungsort Urlaubsort oder in dessen unmittelbare unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort Urlaubsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Um- stände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des KiEZes unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessen, was das KiEZ durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet: a) bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 % b) vom 89. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 % c) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises. 6.3 Für Gruppenreisen können abweichende Bedingungen gelten6.5 Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig. 6.6 Wir weisen darauf hin, soweit diese dass die Möglichkeit besteht, bei unserer Partnerversicherung HanseMerkur eine Reise-Rücktrittsversicherung, eine Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie weitere Reiseversicherungen abzuschließen. Ergänzende Hinweise hierzu finden Sie auch im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurdenKatalog „Costa Kreuzfahrten April 2020 – April 2022“ auf Seite 196. 6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende kann bis 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem KiEZ vom Reisevertrag zurücktretenvon der Reise zurück- treten. Maßgeblich ist, auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeber, ist der Eingang beim KIEZder Rücktrittserklärung bei uns bzw. Dem Reisenden dem buchenden Reisebüro. Es wird empfohlen, den Rücktritt Rück- tritt auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zu erklären. 6.2 Bei . Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt vor Reisebeginn durch ge- wertet. Treten Sie vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Fit Reisen den Xxxx steht dem KiEZ eine Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Fit Reisen einen angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die für seine Aufwendungen zuverlangen, soweit der Rücktritt nicht von dem KiEZ Fit Reisen zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare des- sen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen Perso- nen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB Solche Umstände sind Um- stände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des KiEZes unterliegen, von Fit Reisen unterliegen und sich ihre Folgen Fol- gen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren zumut- baren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe Pauschalreisen mit Xxxxxxxxxxxx Flugpauschalreisen/Nur-Flug-Buchungen Touristische Einzelleistungen 5.2 Ihr gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen Ersatzteil- nehmer zu stellen, der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessenan Ihrer Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Pauschalreisevertrag eintritt, was das KiEZ bleibt durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbtdie vorstehenden Bedingungen unberührt. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung Eine solche Erklärung ist in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet: a) bis 90 jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn Rei- sebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. Fit Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernis- se nicht erfüllt. Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Ihnen die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich dazu berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsge- bühr von 30 % b) vom 89€ je Reisenden. bis 11. Tag vor Reisebeginn 50 % c) ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 70 % Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Er- satzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des ReisepreisesDritten entstandenen Mehrkosten. 6.3 Für Gruppenreisen können 5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Bedingungen geltenStornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, soweit gehen diese im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurdenvor. 6.4 Dem Reisenden ist es 5.4 Ihnen bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder die Fit Reisen zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich geringere Kosten niedriger als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem geforderte Entschädigungspauschale. 5.5 Ist Fit Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf je- den Fall ist aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtetRück- trittserklärung leisten.

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Samples: Reisebedingungen

Rücktritt durch den Kunden. 6.1 Der Reisende kann bis 6.1. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeb- lich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen. 6.2. Bis zum Reisebeginn jederzeit können Sie erklären, dass statt Ihnen eine Ersatz- person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Xxxxx eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften diese und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch Erklärung gegenüber dem KiEZ den Personenwechsel entstehende Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EURO pro Person erheben. 6.3. Treten Sie vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich istzurück oder die Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, auch bei Rücktrittserklärungen des Reisenden gegenüber dem Gruppenauftraggeberverlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis, der Eingang beim KIEZ. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 6.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Xxxx steht dem KiEZ können aber hierfür eine angemessene Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ausgehend vom Reisepreis die ge- wöhnlich ersparten Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reise- leistung berücksichtigt. 6.4. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem KiEZ zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Um- stände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des KiEZes unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Xxxxx Ent- schädigung maßgebende Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie der ersparten Kosten des KiEZes sowie abzüglich dessenAuffassung sind, was das KiEZ dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbtReiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen. 6.5. Die Pauschalen sind unter der Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beginn der Reise sowie der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnetpauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde: a) Für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen nach Festbuchung bis 90 Tage vor Reisebeginn 30 zu 100% b) vom 89. Für Hotels, Greenfees und kombinierte Hotel-Golf-Reisepakete ohne Flüge: bis 11zum 31. Tag vor Reisebeginn 50 % c) 20% des Reisepreises ab dem 1030. Tag vor Reisebeginn 70 25% des ReisepreisesReisepreises ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Rei- sepreises. 6.3 Für Gruppenreisen 6.6. Anstelle der vorgenannten Pauschalen können abweichende Bedingungen geltenwir eine höhere Entschädi- gung verlangen, soweit diese wenn wir nachweisen, dass durch den Rücktritt im Einzelfall mit dem Reisenden oder, in dessen Vertretung mit dem Gruppenauftraggeber, wirksam vereinbart wurden. 6.4 Dem Reisenden ist es gestattet, dem KIEZ nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden konkreten Fall höhere Aufwendungen entstandenen sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten Wir sind insoweit verpflichtet, die Aufwendungen auch konkret zu beziffern und zu belegen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen