Übertragung der Rechte und Pflichten. 1. Der Eigentümer und der Erbbauberechtigte verpflichten sich, ihren etwaigen Rechtsnachfolgern im Eigentum oder im Erbbaurecht alle Rechte und Verpflich- tungen aus diesem Vertrag mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass der Eigentümer bzw. der Erbbauberechtigte unmittelbar das Recht erwirbt, die Erfüllung der Ver- pflichtungen von den Rechtsnachfolgern zu verlangen (Vertragsübertragung).
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist für den Kunden nur mit Einwilligung von AMTANGEE zulässig. AMTANGEE ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen. Anhang - Besondere Geschäftsbedingungen für Software-Evaluierung AMTANGEE GmbH
Übertragung der Rechte und Pflichten. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners zulässig. Die GBTEC AG ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 1 Die Software darf nicht weitervermietet, untervermietet oder sonst in körperlicher oder unkörperlicher Form verbreitet werden. Der Kunde darf verbundenen Unternehmen i.S.d. § 15 AktG die Nutzung der Software nur gestatten, soweit dies vom Kunden konkret angezeigt und mit Crowdfox schriftlich vereinbart ist.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 1. Der Vertragspartner kann ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Benutzers die aus der Vereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten nicht abtreten, verpfänden oder in irgendeiner anderen Form übertragen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 10.1 APPTEC ist berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 17.1 Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 20.1. Der Kunde darf Forderungen gegenüber E&V SMH nicht abtreten oder verpfänden. E&V SMH kann sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abtreten.
Übertragung der Rechte und Pflichten. 21.1. Der Kunde darf Forderungen gegenüber Penta nicht abtreten oder verpfänden. Dies gilt, soweit die Voraussetzungen des § 354a Handelsgesetzbuch erfüllt sind, nicht für Geldforderungen. Penta kann sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abtreten.