Rücktritt durch den Teilnehmer Musterklauseln

Rücktritt durch den Teilnehmer. 1. Der Teilnehmer kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die gegenüber actio- nade oder dem Vermittler schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei actionade oder dem Vermittler.
Rücktritt durch den Teilnehmer. 6.1 Bei Nichtteilnahme (ohne Rücktritt) erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr. Ein Startrecht für das folgende Jahr ist nicht möglich.
Rücktritt durch den Teilnehmer a. Kann ein Teilnehmer an einer ausgeschriebenen Veranstaltung nicht teilnehmen, so gilt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - folgende Rücktrittskosten-Regelung: Bei Eingang der Absage...
Rücktritt durch den Teilnehmer a) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Leistungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss entweder persönlich, telefonisch oder per e-mail einem BS-Mitarbeiter mitgeteilt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei BS.
Rücktritt durch den Teilnehmer. 5.1. Der/die Teilnehmer*in kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Erklärung muss schriftlich an die Anschrift des Veranstalters gerichtet werden. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
Rücktritt durch den Teilnehmer. 8.1. Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit durch schriftliche Erklärung von der gebuchten Törnteilnahme zurückzutreten.
Rücktritt durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Expeditions- und / oder Projektbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber Extrem Events zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist deren schriftlicher Zugang bei Extrem Events. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Durchführung der Expedition / des Projekts einen erheblichen Planungs- und Organisationsaufwand bedingt und die Gesamtkosten des Projekts im Wesentlichen hierauf entfallen und damit bereits vor Projektbeginn anfallen. Dies vorausgeschickt gelten zwischen den Parteien im Falle des Rücktritts durch den Teilnehmer vor Expeditions- und / oder Projektbeginn Folgendes:
Rücktritt durch den Teilnehmer. Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei berufsbegleitenden Masterstudien besteht zudem die Möglichkeit bis zu vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn den Rücktritt kostenfrei zu erklären. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Rücktritt. In den Fällen von Rücktritt sind bereits gelieferte Lernmaterialien ungeöffnet und unaufgefordert an die WBS zurückzusenden
Rücktritt durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus wichtigem Grund von der Kursteilnahme zurückzutreten, wenn er dies bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich bekannt gibt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr wie folgt fällig: • bis 7 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung) • ab 6 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises. Falls der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, werden lediglich € 30,- Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dem Teilnehmer steht der Beweis offen, dass der der Greubel Yachtsport GmbH durch die Kündigung des Vertrages im Einzelfall entstandene Schaden die Pauschalsätze unterschreitet. Bei Gruppenbuchungen von mehr als 12 Teilnehmern (z. B. Schulklassen) wird eine Stornogebühr bei Rücktritt wie folgt fällig: • bis 28 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung) • ab 27 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises
Rücktritt durch den Teilnehmer. 6.1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zum Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen.