Rücktritt durch den Teilnehmer. 1. Der Teilnehmer kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die gegenüber actio- nade oder dem Vermittler schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei actionade oder dem Vermittler.
2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilneh- mer steht actionade unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung der Reiseleistung eine pauschale Entschädigung zu. Soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende pauschalen Rücktrittsgebühren: Berechnungsgrundlage ist der Reisepreis pro Person, einschließlich mit gebuchter Zusatzlei- stungen. Als Schiffsreisen gelten alle Reisen, bei denen mindestens eine Übernachtung auf einem Fluss- oder See-Schiff verbracht wird.
3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, actionade nachzuweisen, dass tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte pauschale Gebühr entstanden sind. Dann ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung tat- sächlich angefallener Kosten verpflichtet.
4. actionade ist es gestattet, nachzuweisen, dass ihr höhere Kosten als die pauschalierten Gebühren entstanden. actionade kann dann diese höhere Kosten anstatt der Unkostenpauschale berechnen.
Rücktritt durch den Teilnehmer a. Kann ein Teilnehmer an einer ausgeschriebenen Veranstaltung nicht teilnehmen, so gilt - wenn nichts anderes vereinbart wurde - folgende Rücktrittskosten-Regelung: Bei Eingang der Absage...
b. Bei individuell-vereinbarten Gruppen-Veranstaltungen gilt für den Rücktritt jedes einzelnen Gruppen- Teilnehmers aus dieser Gruppe die gleiche Regelung bezogen auf seinen Anteil am gesamten Gruppenpreis.
c. Um die Kosten einer Stornierung zu begrenzen, empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Rücktritt durch den Teilnehmer. 6.1 Bei Nichtteilnahme (ohne Rücktritt) erfolgt keine Rückerstattung der Startgebühr. Ein Startrecht für das folgende Jahr ist nicht möglich.
6.2 Ein Startplatztausch ist ausgeschlossen.
6.3 Ein Rücktritt ist nur bis zum 31. Mai 2018 möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.
6.4 Bei einem Rücktritt werden Euro 50,- Bearbeitungsgebühr fällig und werden direkt mit der Teilerstattung verrechnet.
Rücktritt durch den Teilnehmer. Der Teilnehmer hat das Recht, jederzeit aus wichtigem Grund von der Kursteilnahme zurückzutreten, wenn er dies bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn schriftlich bekannt gibt. In diesem Fall wird eine Stornogebühr wie folgt fällig: • bis 7 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung) • ab 6 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises. Falls der Zurücktretende eine Ersatzperson stellt, werden lediglich € 30,- Bearbeitungsgebühr einbehalten. Dem Teilnehmer steht der Beweis offen, dass der der Greubel Yachtsport GmbH durch die Kündigung des Vertrages im Einzelfall entstandene Schaden die Pauschalsätze unterschreitet. Bei Gruppenbuchungen von mehr als 12 Teilnehmern (z. B. Schulklassen) wird eine Stornogebühr bei Rücktritt wie folgt fällig: • bis 28 Tage vor Kursbeginn 25 % der Kursgebühr (=Anzahlung) • ab 27 Tage vor Kursbeginn in Höhe des Gesamtpreises
Rücktritt durch den Teilnehmer. 3.a. Rücktritt von Einzelstunden und Xxxxxx
3.b. Rücktritt von Workshops, Veranstaltungen, Wanderungen, Vorträgen
Rücktritt durch den Teilnehmer. Bei Rücktritt von einer Anmeldung bis 30 Tage vor Fahrtbeginn wird eine Bearbei- tungsgebühr von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Der Rücktritt ist schriftlich zu er- klären. Meldet sich der Teilnehmer vor der Fahrt nicht schriftlich ab, so kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädi- gung bestimmt sich nach den Kosten, die dem Veranstalter tatsächlich durch den Rücktritt entstanden sind, jedoch nur bis zur Höhe des Teilnehmerbeitrages. Erspar- te Aufwendungen und das, was der Veranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwerben kann, werden bei der Kostenermittlung berücksichtigt.
Rücktritt durch den Teilnehmer. 5.1. Der/die Teilnehmer*in kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Erklärung muss schriftlich an die Anschrift des Veranstalters gerichtet werden. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) von Vertragsschluss bis zum 21. Tag vor Reisebeginn € 25,-- pro Person
b) vom 20. bis 11. Tag vor Reisebeginn maximal 80% des Reisepreises
c) vom 10. Tag vor Reisebeginn maximal 100% des Reisepreises. Dies gilt auch bei Rücktritt nach Reisebeginn aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen. Vom Veranstalter wirden nicht mehr als die ihm tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
5.2. Der/die Zurücktretende kann sofort bei Stornierung dem Veranstalter eine geeignete Ersatzperson benennen, die bereit ist, seiner/ihrer statt die Reise anzutreten. Besteht bereits eine Warteliste, so haben die Personen dieser Liste Vorrang vor einer Ersatzperson.
5.3. Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallen Kosten, mindestens aber 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr verpflichtet.
Rücktritt durch den Teilnehmer. 6.1. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann bis zum Kursbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen.
6.2. Im Falle des Rücktritts kann die FAS folgende pauschale Rücktrittsentgelte erheben, wobei jeweils die Anmeldegebühr mit den Stornokosten verrechnet wird:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Kursbeginn wird die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
b) Vom 29. bis zum 14. Tag vor Kursbeginn sind 50% des Teilnahmepreises zu bezahlen,
c) vom 13. Tag vor Kursbeginn bis einen Tag vor Kursbeginn sind 80% des Teilnahmepreises zu bezahlen,
d) bei einem Rücktritt am Tag des Kursbeginns und bei Nichtantritt des Kurses ist der volle Teilnahmepreises zu entrichten.
6.3. Dem Teilnehmer bleibt es ausdrücklich vorbehalten, der FAS nachzuweisen, dass ihr kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall ent- standen ist als die vorstehend festgelegten Pauschalen. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung des jeweils geringeren Betrages verpflichtet.
6.4. Der FAS bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall einen höheren Ausfall nachzuweisen und zu beziffern und die entsprechende Zahlung vom Teilnehmer zu fordern.
Rücktritt durch den Teilnehmer. Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Bei berufsbegleitenden Masterstudien besteht zudem die Möglichkeit bis zu vier Wochen nach Veranstaltungsbeginn den Rücktritt kostenfrei zu erklären. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Rücktritt. In den Fällen von Rücktritt sind bereits gelieferte Lernmaterialien ungeöffnet und unaufgefordert an die WBS zurückzusenden
Rücktritt durch den Teilnehmer. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist möglich: - bis 5 Monate vor Reiseantritt die Anzahlung - bis 4 Monate vor Reiseantritt 40% des Preises - bis 3 Monate vor Reiseantritt 60% des Preises - bis 2 Monate vor Reiseantritt 70% des Preises - bis 1 Monat vor Reiseantritt 80% des Preises - danach 90% des Preises Dem Stornierenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung durch die Stornierungsgebühren. Als Schutz vor den Kosten eines nicht selbst verschuldeten Rücktritts von der Reise (z.B. durch Krankheit) empfiehlt Nordlicht dringend eine Reiserücktrittversicherung (bei vielen Versicherungen online möglich) am besten innerhalb Xxxxxxxxxxxxx Xxx. 00 Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Kreissparkasse Saale-Orla von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung abzuschließen.