RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Xxxxxxxxxx vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Xxxxxxxxxx ist der Produzenten berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. u. dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalku- lierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten vor Xxxxxxxxxx vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Filmwerken, die aus bereits vorhandenen und / oder aus computergesicherten Bildmaterial hergestellt werden sollen ist der Produzenten berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. u. dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten (siehe Punkt 5.2) zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 8.1 Tritt der Auftraggeber – trotz aufrechtem Produktionsvertrag und ohne Verschulden von PLAINE – vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Herstellungsunkosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
8.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor dem geplanten Drehbeginn, ist PLAINE berechtigt, 60% der k a l k u l i e r t e n N e t t o k o s t e n z u z ü g l i c h Herstellungsunkosten und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
8.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn zurück, so wird die kalkulierte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 9.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären, - wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Ausgleichs- verfahren eröffnet worden ist, - wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Konkurs- verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist, - wenn vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrages offensichtlich unmöglich machen, - wenn der Auftragnehmer Handlungen gesetzt hat, um dem Auftraggeber in betrügerischer Absicht Xxxxxxx zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmen für den Auftraggeber nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat, - wenn der Auftragnehmer Organen des Auftraggebers, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrages befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat.
9.2 Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt in den oben genannten Fällen dreißig Tage nach dem Zeitpunkt, zu weichem der Auftraggeber vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigen- den Umstände Kenntnis erhalten hat.
9.3 Der Rücktritt vom Vertrag kann auch auf einen in sich abge- schlossenen Teil der Leistungen beschränkt werden.
9.4 Die Zahlungen werden im Falle des Rücktritts vom Vertrag dem Auftragnehmer unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche geleistet.
9.5 Sei Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Ersatz des entgangenen Gewinnes zu fordern.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auf- traggeber ohne Verschulden der Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU in Rechnung zu stellen.
5.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Filmwerken, die aus bereits vorhandenen und / oder aus computergesicherten Bildmaterial hergestellt werden sollen ist die Xxxxxxxxx Xxxxxx Media & Filmproduktion berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU in Rechnung zu stellen.
5.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. u. dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätig- keiten (siehe Punkt 5.2) zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 15.1 Wurde der Auftrag erteilt und tritt der Auftrag- geber ohne Verschulden der Agentur vor Produkti- onsbeginn vom Auftrag zurück, ist die Agentur berechtigt, die angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Gemeinkosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 6.1 Wurde der Auftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Wolkenrot Personalmanagement GmbH vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
6.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor der Erstellung des Treatments bzw. Drehbeginn, ist der Produzent berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
6.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten (siehe 5.2 zurück), so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 5.1. Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden von Frl. Xxxxxx & Söhne Filmproduktion GmbH vor Dreh- beginn vom Auftrag zurück, ist diese berechtigt, die tatsächlich angefal- lenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Ge- samtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.2. Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn ist Frl. Müller & Söhne Filmproduktion GmbH berechtigt, 2/3 der kalkulierten und vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.3. Xxxxx der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorge- sehenen Xxxxxxxxxx zurück, so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Herstellungsunkosten und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.2 Die Disposition der Dreharbeiten sollte bis 17.00 Uhr des Vortages erfolgen und kann spätestens bis 20.00 Uhr widerrufen werden. Bei Widerruf des Auftrages nach 20.00 Uhr wird die Leistung zur Gänze verrechnet. Eine Auftragsannahme kann innerhalb einer Stunde – spätestens jedoch bis 20 Uhr des Vortages – bei bekannt werden von Verhinderungen auf Seiten des Auftragnehmers widerrufen werden. Jedenfalls hat der Auftragnehmer einen adäquaten Ersatz anzubieten und auf Wunsch zu erbringen.
5.3 Ein Widerruf der Auftragsannahme durch den Auftragnehmer nach Beginn der Dreharbeiten ist nur dann möglich, wenn der Auftragnehmer durch besondere Umstände an Leib, Leben und Vermögen gefährdet ist.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DEN AUFTRAGGEBER. 5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Produzenten FF-FILM vom Auftrag zurück, ist dieser berechtigt, die tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteilige HU und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.2 Bei einem Auftragsrücktritt in der Zeit zwischen 10 und 4 Tagen vor Drehbeginn oder vor einem vergleichbaren Status bei Filmwerken, die aus bereits vorhandenen und / oder aus computergesicherten Bildmaterial hergestellt werden sollen, ist der Produzent FF-FILM berechtigt, 2/3 der kalkulierten vom Auftraggeber akzeptierten Nettokosten zuzüglich HU und entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.3 Tritt der Auftraggeber zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Drehbeginn oder vergleichbaren Tätigkeiten (siehe 5.2 zurück), so wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.