Common use of Rückzahlung bei Fälligkeit Clause in Contracts

Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der Zinsdifferenz-Pfandbriefe (Swapsatz) beschrieben. Verzinsung während der Laufzeit Die Zinsdifferenz-Pfandbriefe können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden werden die Pfandbriefe mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. Der jeweilige variable Zinssatz ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz 1 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten Swapsatz) und dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen Zinsfestlegungstag, wobei der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null ist. Dabei kann der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt sein, wobei der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kann. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fällig. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Pfandbriefe während der variablen Verzinsung ist zu beachten, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatz-Differenz regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz zu einer Verringerung der Verzinsung führt. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Maximalzinssatz vor, führt dies dazu, dass der Pfandbriefgläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des jeweiligen Maximalzinssatzes führen würde. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Mindestzinssatz vor, entspricht der Zinssatz mindestens dem jeweils angegebenen Mindestzinssatz, unabhängig von der Entwicklung der Referenzzinssätze. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Zinssatz zu keinem Zeitpunkt kleiner als null sein kann.

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Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger Anleihegläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe Schuldverschreibungen an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe Schuldverschreibungen durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern Anleihegläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der ZinsdifferenzZins-Pfandbriefe (Swapsatz) Korridor-Anleihe beschrieben. Verzinsung während der Laufzeit Die ZinsdifferenzZins-Pfandbriefe Korridor-Anleihen können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden werden Bei der variablen Verzinsung ist die Pfandbriefe mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. Der jeweilige variable Zinssatz ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen Zahlung eines Zinses von dem Referenzzinssatz 1 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten SwapsatzEuribor®-Satz) abhängig. Sofern der Referenzzinssatz an einem Zinsfestlegungstag auf oder über der Untergrenze und dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen Zinsfestlegungstagauf oder unter der Obergrenze liegt, wobei entspricht der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null isteinem bestimmten festgelegten Wert. Dabei kann Liegt der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/Referenzzinssatz jedoch an einem Zinsfestlegungstag unter der Untergrenze oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt seinüber der Obergrenze, wobei erhält der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kannAnleihegläubiger keine Verzinsung. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fällig. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Pfandbriefe während der variablen Verzinsung Zins-Korridor-Anleihen ist zu beachten, dass ein Ansteigen oder Absinken des Referenzzinssatzes im Rahmen der Referenzzinssatz-Differenz regelmäßig Obergrenze und Untergrenze zu einer höheren Verzinsung mit einem Zinssatz in Höhe des festgelegten Wertes führt, während umgekehrt ein Ansteigen des Referenzzinssatzes über die Obergrenze oder ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz zu einer Verringerung der des Referenzsatzes unter die Obergrenze die Verzinsung führt. Sehen für die Endgültigen Bedingungen einen Maximalzinssatz vor, führt dies dazu, dass der Pfandbriefgläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des jeweiligen Maximalzinssatzes führen würde. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Mindestzinssatz vor, entspricht der Zinssatz mindestens dem jeweils angegebenen Mindestzinssatz, unabhängig von der Entwicklung der Referenzzinssätze. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Zinssatz zu keinem Zeitpunkt kleiner als null sein kannbetreffende Zinsperiode entfallen lässt.

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Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger Anleihegläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der ZinsdifferenzBonusPlus-Pfandbriefe (Swapsatz) Anleihe beschrieben. Verzinsung während der Laufzeit Die Zinsdifferenz-Pfandbriefe können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden Schuldverschreibungen werden die Pfandbriefe während jeder Zinsperiode mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. Der jeweilige variable Zinssatz ergibt sich dabei aus Die Höhe der Differenz zwischen Verzinsung ist abhängig von dem Referenzzinssatz 1 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten Swapsatz) und Euribor®-Satz). Sofern der Referenzzinssatz an einem Zinsfestlegungstag kleiner als der Schwellenwert ist, entspricht der Zinssatz dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen ZinsfestlegungstagReferenzzinssatz, gegebenenfalls zuzüglich eines Aufschlags oder abzüglich eines Abschlags, wobei der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null ist. Dabei kann Sofern der Referenzzinssatz an einem Zinsfestlegungstag größer oder gleich dem Schwellenwert ist, entspricht der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt sein, wobei der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kanneinem bestimmten festgelegten Wert. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fällig. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Pfandbriefe während der variablen Verzinsung Schuldverschreibungen ist zu beachten, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatz-Differenz des Referenzzinssatzes bis zum Schwellenwert regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz des Referenzzinssatzes zu einer Verringerung der Verzinsung führt. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Maximalzinssatz vorSofern der Referenzzinssatz den Schwellenwert erreicht oder diesen überschreitet, führt hat dies dazuzur Folge, dass der Pfandbriefgläubiger Anleihegläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz des Referenzzinssatzes profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des jeweiligen Maximalzinssatzes führen würde. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Mindestzinssatz vor, entspricht der für den Zinssatz mindestens dem jeweils angegebenen Mindestzinssatz, unabhängig von der Entwicklung der Referenzzinssätze. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Zinssatz zu keinem Zeitpunkt kleiner als null sein kannin diesem Fall festgelegten Wertes führt.

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Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der ZinsdifferenzNullkupon-Pfandbriefe (Swapsatz) oder Nichtverzinslichen Pfandbriefe beschrieben. Verzinsung Bei den Nullkupon-Pfandbriefen erfolgen während der gesamten Laufzeit keine periodischen Zinszahlungen. Die ZinsdifferenzNullkupon-Pfandbriefe können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden werden die Pfandbriefe mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinsteiner abgezinsten Basis oder einer aufgezinsten Basis emittiert werden. Der jeweilige variable Zinssatz Zinsertrag ist in der Zahlung des Rückzahlungsbetrags an dem Rückzahlungstermin enthalten. Der Zinsertrag ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz 1 (Rückzahlungsbetrag und dem Emissionskurs der Nullkupon-Pfandbriefe. Der Rückzahlungsbetrag wird in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten Swapsatz) festgelegt und kann unter, auf oder über dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Festgelegten Nennbetrag liegen. Die Nichtverzinslichen Pfandbriefe werden während der gesamten Laufzeit nicht verzinst. Der Rückzahlungsbetrag entspricht 100 % des Festgelegten Nennbetrags. Die Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen Zinsfestlegungstagkönnen einen Emissionskurs vorsehen, wobei der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null ist100 % des Festgelegten Nennbetrags überschreitet. Dabei kann Einzelheiten zum Angebot und zur Börsenzulassung, zusätzliche Informationen‌ Der folgende Abschnitt umfasst Angaben zur Festlegung des Emissionskurses und Verkaufspreises, zur Beantragung der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt sein, wobei Zulassung zum Handel sowie andere Angaben zum Angebot der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kannSchuldverschreibungen bzw. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fälligPfandbriefe. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, Schuldverschreibungen und Pfandbriefe können in jeder Mindeststückelung angeboten werden. Auf der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). IGrundlage des Entwurfs eines Risikoreduzierungsgesetzes zur Änderung des SAG im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Pfandbriefe während der variablen Verzinsung geänderte europarechtliche Vorgaben, ist zu beachtengeplant, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatznicht-Differenz regelmäßig zu nachrangige nicht-bevorrechtigte Schuldverschreibungen künftig nur noch mit einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der ReferenzzinssatzStückelung von mindestens EUR 50.000 bzw. im Falle einer Fremdwährung mit dem entsprechenden Gegenwert von EUR 50.000 an Privatanleger angeboten werden dürfen. Mit Inkrafttreten einer solchen Regelung wird die Emittenten daher die nicht- nachrangigen nicht-Differenz zu bevorrechtigten Schuldverschreibungen nur noch mit einer Verringerung der Verzinsung führt. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Maximalzinssatz vor, führt dies dazu, dass der Pfandbriefgläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des jeweiligen Maximalzinssatzes führen würde. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Mindestzinssatz vor, entspricht der Zinssatz mindestens dem jeweils angegebenen Mindestzinssatz, unabhängig von der Entwicklung der Referenzzinssätze. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Zinssatz zu keinem Zeitpunkt kleiner als null sein kannsolchen Mindeststückelung an Privatanleger anbieten.

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Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger Anleihegläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe Schuldverschreibungen an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe Schuldverschreibungen durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern Anleihegläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der Zinsdifferenz-Pfandbriefe Anleihe (Swapsatz) beschrieben. Verzinsung während der Laufzeit Die Zinsdifferenz-Pfandbriefe Anleihen können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden werden die Pfandbriefe Schuldverschreibungen mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. Der jeweilige variable Zinssatz ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz 1 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten Swapsatz) und dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen Zinsfestlegungstag, wobei der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null ist. Dabei kann der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt sein, wobei der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kann. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fällig. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Pfandbriefe Schuldverschreibungen während der variablen Verzinsung ist zu beachten, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatz-Differenz regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz zu einer Verringerung der Verzinsung führt. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Maximalzinssatz vor, führt dies dazu, dass der Pfandbriefgläubiger Anleihegläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des jeweiligen Maximalzinssatzes führen würde. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Mindestzinssatz vor, entspricht der Zinssatz mindestens dem jeweils angegebenen Mindestzinssatz, unabhängig von der Entwicklung der Referenzzinssätze. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Zinssatz zu keinem Zeitpunkt kleiner als null sein kann.

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Rückzahlung bei Fälligkeit. Der Pfandbriefgläubiger Anleihegläubiger erhält unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention an dem Rückzahlungstermin den Festgelegten Nennbetrag. Bei Eintritt eines Besonderen Beendigungsgrunds können die Endgültigen Bedingungen für Zinsdifferenz-Anleihen mit Zielzins vorsehen, dass die Emittentin die Berechnung der unter den Schuldverschreibungen zu zahlenden Zinsbeträge beenden kann. Die Rückzahlung erfolgt in diesem Fall zum von der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen festgelegten Marktwert der Schuldverschreibungen am in den Endgültigen Bedingungen vorgesehenen Bewertungstag für einen Besonderen Beendigungsgrund zuzüglich oder – soweit vorgesehen – auch abzüglich einer auf den festgelegten Marktwert angewandten jährlichen Referenzrendite, ausgedrückt als absoluter Betrag. Die Rückzahlung erfolgt jedoch mindestens zum Festgelegten Nennbetrag (siehe dazu "Grundlegende Beschreibung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe" unter "G. Beendigung der Berechnung der unter den Schuldverschreibungen zu zahlenden Zinsbeträgen bei Zinsdifferenz-Anleihen mit Zielzins im Falle eines Besonderen Beendigungsgrunds"). Darüber hinaus können die Endgültigen Bedingungen ein Kündigungsrecht der Emittentin vorsehen, bei dessen Ausübung eine Rückzahlung der Pfandbriefe Schuldverschreibungen an dem Vorzeitigen Rückzahlungstermin zu dem Festgelegten Nennbetrag erfolgt. Können die Pfandbriefe Schuldverschreibungen durch die Emittentin gekündigt werden, muss die Kündigung den Pfandbriefgläubigern Anleihegläubigern bis zu dem in den Allgemeinen Emissionsbedingungen festgelegten Tag (einschließlich) bzw. bis zu dem jeweiligen Emittentenkündigungstermin (einschließlich) durch Bekanntmachung gemäß § 8 der Allgemeinen Emissionsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden. In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der Zinsdifferenz-Pfandbriefe Anleihe mit Xxxxxxxx (Swapsatz) beschrieben. Verzinsung während der Laufzeit Die Zinsdifferenz-Pfandbriefe können vor der variablen Verzinsung für bestimmte Zinsperioden eine feste Verzinsung vorsehen. Für alle anderen Zinsperioden werden die Pfandbriefe mit dem jeweiligen variablen Zinssatz für die jeweilige Zinsperiode bezogen auf ihren Festgelegten Nennbetrag verzinst. Der jeweilige variable Zinssatz ergibt sich dabei aus der Differenz zwischen dem Referenzzinssatz 1 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen ersten Swapsatz) und dem Referenzzinssatz 2 (dem in den Endgültigen Bedingungen angegebenen zweiten Swapsatz) an dem jeweiligen Zinsfestlegungstag, wobei der Zinssatz in keinem Fall kleiner als null ist. Dabei kann der Zinssatz nach oben auf einen Maximalzinssatz und/oder nach unten auf einen Mindestzinssatz begrenzt sein, wobei der Maximalzinssatz und/oder der Mindestzinssatz für eine Zinsperiode im Vergleich zu dem vorhergehenden Maximalzinssatz und/oder Mindestzinssatz fallen, steigen oder gleich bleiben kann. Der Zinsbetrag ist das Produkt aus Zinssatz, Zinstagequotient und Festgelegtem Nennbetrag und ist jeweils nachträglich an den festgelegten Zinszahlungstagen unter Beachtung der festgelegten Geschäftstag-Konvention fällig. Die Geschäftstag-Konvention legt fest, wie für den Fall zu verfahren ist, dass ein Zinszahlungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag (wie in den Endgültigen Bedingungen spezifiziert) ist. Dabei können die Endgültigen Bedingungen vorsehen, dass eine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (adjusted) oder dass keine Anpassung der Zinsen bei Verschiebung der Zinszahlung erfolgt (unadjusted). Im Hinblick auf die Höhe der Verzinsung der Pfandbriefe während der variablen Verzinsung ist zu beachten, dass ein Ansteigen der Referenzzinssatz-Differenz regelmäßig zu einer höheren Verzinsung führt, während umgekehrt ein Absinken der Referenzzinssatz-Differenz zu einer Verringerung der Verzinsung führt. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Maximalzinssatz vor, führt dies dazu, dass der Pfandbriefgläubiger nicht von einem Anstieg der Referenzzinssatz-Differenz profitiert, der zu einem variablen Zinssatz oberhalb des jeweiligen Maximalzinssatzes führen würde. Sehen die Endgültigen Bedingungen einen Mindestzinssatz vor, entspricht der Zinssatz mindestens dem jeweils angegebenen Mindestzinssatz, unabhängig von der Entwicklung der Referenzzinssätze. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Zinssatz zu keinem Zeitpunkt kleiner als null sein kann.

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