Common use of Sanktionsklausel für den Versicherer Zurich Clause in Contracts

Sanktionsklausel für den Versicherer Zurich. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- o- der Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union o- der der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi- sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions