Wer ist versichert? Musterklauseln

Wer ist versichert?. Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): a. Den Halter des Fahrzeugs, b. den Eigentümer des Fahrzeugs, c. den Fahrer des Fahrzeugs, d. den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fahrer - zu seiner Ablösung oder - zur Vornahme von Lade- und Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet, e. Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, f. den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, x. xxx Xxxxxx, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs, h. Ihren Ehepartner, Ihren eingetragenen Lebenspartner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner als Fahrer eines fremden versicherungspflichtigen Fahrzeugs nach A.1.1.6 und A.1.1.7, i. die sonstigen berechtigten Personen (Insassen, Einweiser, Bediener) innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs, wenn - diese einen Schaden zu vertreten haben, der überwiegend durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht wurde, und - sie nicht durch eine andere Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in Anspruch nehmen können. Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben. 1. Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. 2. Bei Schäden von Insassen in einem mitversicherten Anhänger gelten die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. 3. Soweit nichts Anderes mit Ihnen vereinbart ist, gelten bei der Gewährung von vorläufigem Versicherungsschutz die gesetzlichen Mindestversicherungssummen. 4. Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch selbst einstehen. 1. Sie haben in der Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltu...
Wer ist versichert?. Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des Fahrzeugs, auch für diese Person.
Wer ist versichert?. Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Wer ist versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1).
Wer ist versichert?. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): a den Halter des Fahrzeugs,
Wer ist versichert?. Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahr- zeug lenkt. Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ih- rer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
Wer ist versichert?. Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs- summen)?
Wer ist versichert?. Der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie und folgende Personen (mit- versicherte Personen): a) den Halter des Fahrzeugs, b) den Eigentümer des Fahrzeugs, c) den Fahrer des Fahrzeugs, d) die Technische Aufsicht für Fahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, e) den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses den berechtigten Fahrer nicht nur gelegentlich begleitet, f) Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn das Fahrzeug mit Ih- rer Zustimmung für dienstliche Zwecke gebraucht wird, g) den Omnibusschaffner, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses mit Ihnen oder mit dem Halter des versicherten Fahrzeugs tätig ist, h) den Halter, Eigentümer, Fahrer, die Technische Aufsicht, den Beifahrer und Omnibusschaffner eines nach Ziffer 1.6 mitversicherten Fahrzeugs, i) berechtigte Insassen, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungs- schutz besteht (ausgenommen ––> Mietwagen, Taxen und ––> Selbstfahrerver- mietfahrzeuge). Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.
Wer ist versichert?. Der Baustein Kaskoversicherung schützt Sie. Wenn der Baustein auch im In- teresse einer weiteren Person abgeschlossen ist, bezieht sich der Schutz auch auf diese Person. Beispiel: Die Kaskoversicherung soll auch den Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs schützen.
Wer ist versichert?. Pauschalsystem