Wer ist versichert? Musterklauseln

Wer ist versichert?. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen):
Wer ist versichert?. Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und für folgende Personen (mitversicherte Personen): a den Halter des Fahrzeugs,
Wer ist versichert?. Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
Wer ist versichert?. Versicherungsschutz haben der Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen (Artikel 5.1).
Wer ist versichert?. Der Schutz der Kasko-Extra-Versicherung gilt für Sie und, wenn der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abgeschlossen ist, auch für diese. Dazu gehört z. B. der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs. Sie haben in der Kasko-Extra-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Wer ist versichert?. Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Person, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahr- zeug lenkt. Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ih- rer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert.
Wer ist versichert?. Der Fahrerschutz gilt für Sie und andere berechtigte Fahrer des versi- cherten Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist jeder Fahrer, der mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt. A.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssumme)? Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Mehrere zeitlich zusammen- hängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssumme können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. A.4.4 Welches Recht gilt? Wir leisten nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fra- gen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. A.4.5 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Euro- pas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Haben wir Ihnen im Rahmen der Kfz- Haftpflichtversicherung eine Internationale Versicherungskarte ausge- händigt, erstreckt sich der Fahrerschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht durchge- strichen sind. A.4.6 Fälligkeit unserer Zahlung, Abtretung, Leistung für eine mitversi- cherte Person A.4.6.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung festgestellt haben, zahlen wir diese spätestens innerhalb von 2 Wochen. A.4.6.2 Haben wir unsere Zahlungspflicht festgestellt, lässt sich jedoch die Höhe der Leistung nicht innerhalb eines Monats nach Schadenanzeige fest- stellen, können Sie einen angemessenen Vorschuss auf die Leistung verlangen. A.4.6.3 Ihren Anspruch auf Leistung können Sie vor der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder abtreten noch verpfän- den. A.4.6.4 Steht einer mitversicherten Person eine Zahlung zu, zahlen wir nur dann an Sie als Versicherungsnehmer, falls die mitversicherte Person zustimmt. A.4.7 Verpflichtung Dritter, Vorleistung Wann leisten wir nicht? A.4.7.1 Wir leisten nicht, soweit Ihnen wegen des Unfalls auf Grund gesetz- licher oder vertraglicher Regelungen ein deckungsgleicher Anspruch gegen einen Dritten zusteht. Dritte sind beispielsweise der Schädiger, ein Haftpflichtversicherer, ein privater Kranken- und Pflegeversicherer, ein Sozialversicherungsträger, der Arbeitgeber, der Dienstherr. Wann leisten wir vor? A.4.7.2 Wenn nicht geklärt werden kann, ob Ihnen wegen des Unfalls Ansprüche nach A.4.7.1 gegen einen Dritten zustehen, lei...
Wer ist versichert?. 1.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs- summen)?
Wer ist versichert?. Versichert ist der berechtigte Fahrer des Fahrzeugs. Berechtigter Fahrer ist eine Per- son, die mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten das Fahrzeug lenkt. Im Todesfall des Fahrers sind seine Hinterbliebenen bezüglich ihrer gesetzlichen Unterhaltsansprüche mitversichert. A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? Beim Fahrerschutz besteht Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Euro- päischen Union gehören. A.5.4 Was leisten wir beim Fahrerschutz? A.5.4.1 Was wir ersetzen Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinter- bliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts. A.5.4.2 Vorrangige Leistungspflicht Dritter Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten (z. X. Xxxxxxxxx, Haft- pflichtversicherer, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Arbeitgeber) Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben. Ausnahme: Soweit Sie einen solchen Anspruch nicht erfolgversprechend durchset- zen können, leisten wir dennoch, wenn nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: • Sie haben den Anspruch in Textform geltend gemacht. • Sie haben weitere zur Durchsetzung Ihres Anspruchs erforderliche Anstrengun- gen unternommen, die Ihnen billigerweise zumutbar waren. • Sie haben Ihren Anspruch wirksam an uns abgetreten. Vereinbarungen, die Sie mit Dritten über diese Ansprüche treffen (z. B. ein Abfin- dungsvergleich), binden uns nur, wenn wir vorher zugestimmt haben. A.5.4.3 Bis zu welcher Höhe leisten wir? Unsere Leistung für ein Schadenereignis ist beschränkt auf die Höhe der vereinbar- ten Deckungssumme für Personenschäden in der bei uns bestehenden oder gleich- zeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ihrer Deckungssumme können Sie dem Versicherungs- schein entnehmen.
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