Common use of Schlussüberschuss vor Beginn der Rentenzahlung Clause in Contracts

Schlussüberschuss vor Beginn der Rentenzahlung. Zu Beginn der Rentenzahlung und bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschuss fällig werden. Bemessungsgrößen für den Schlussüberschuss ist die Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung am Ende der zurückgelegten Versicherungsmonate*). Die jeweilige Höhe eines eventuell fällig werdenden Schlussüberschusses ist abhängig von der Art und dem Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung bzw. des Beginns der Rentenzahlung und wird für jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt und im Geschäftsbericht veröffent- licht. Zu Beginn der Rentenzahlung und bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung erhält Ihr Vertrag nach § 3 Absatz 2.c und 3.c der Allgemeinen Bedingungen eine Beteiligung an den überschussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven. Für die Höhe der Beteiligung sind - die unter Ziffer 1.3.1 beschriebene Bemessungsgröße für die Beteiligung an den Bewertungsreserven und - die unter Ziffer 1.3.2 beschriebene Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wesentlich. Die Ihrem Vertrag nach § 153 Absatz 3 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind der Teil der überschussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven, der dem An- teil der Bemessungsgröße Ihres Vertrages an der Summe über die Bemessungsgrößen aller Verträge mit Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven entspricht. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die Hälfte des Ihrem Vertrag rechnerisch zuge- ordneten Teils der Bewertungsreserven, mindestens jedoch die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven, fällig.

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Samples: www.provinzial.de, www.provinzial-online.de

Schlussüberschuss vor Beginn der Rentenzahlung. Zu Beginn der Rentenzahlung und sowie bei Beendigung Ihres Vertrages Tod vor Beginn der Rentenzahlung Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedingun- gen vorhanden sind, kann ein Schlussüberschuss fällig werden. Bemessungsgrößen für den Schlussüberschuss ist die Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung am Ende der zurückgelegten Versicherungsmonate*). Die jeweilige Höhe eines eventuell fällig werdenden Schlussüberschusses ist abhängig von der Art und dem Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung bzw. des Beginns der Rentenzahlung und wird für jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt und im Geschäftsbericht veröffent- licht. Zu Beginn der Rentenzahlung und sowie bei Beendigung Ihres Vertrages Tod vor Beginn der Rentenzahlung Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedin- gungen vorhanden sind, erhält Ihr Vertrag nach § 3 Absatz 2.c und 3.c der Allgemeinen Bedingungen eine Beteiligung an den überschussbeteiligungsrelevanten über- schussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven. Für die Höhe der Beteiligung sind - die unter Ziffer 1.3.1 beschriebene Bemessungsgröße für die Beteiligung an den Bewertungsreserven und - die unter Ziffer 1.3.2 beschriebene Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wesentlich. Die Ihrem Vertrag nach § 153 Absatz 3 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind der Teil der überschussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven, der dem An- teil der Bemessungsgröße Ihres Vertrages an der Summe über die Bemessungsgrößen aller Verträge mit Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven entspricht. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die Hälfte des Ihrem Vertrag rechnerisch zuge- ordneten Teils der Bewertungsreserven, mindestens jedoch die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven, fällig.

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Samples: www.provinzial-online.de

Schlussüberschuss vor Beginn der Rentenzahlung. Zu Beginn der Rentenzahlung und bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschuss fällig werden. Bemessungsgrößen für den Schlussüberschuss ist sind die Summe der zu- rückgelegten vollen Versicherungsjahre und das Deckungskapital zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn in den jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung am Ende der zurückgelegten Versicherungsmonate*)zurück- gelegten vollen Versicherungsjahren. Die jeweilige Höhe eines eventuell fällig werdenden Schlussüberschusses ist abhängig von der Art und dem Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung bzw. des Beginns der Rentenzahlung Rentenzah- lung und wird für jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt und im Geschäftsbericht veröffent- lichtveröffentlicht. Zu Beginn der Rentenzahlung und bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung erhält Ihr Vertrag nach § 3 2 Absatz 2.c 1.b und 3.c 2.b der Allgemeinen Bedingungen eine Beteiligung an den überschussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven. Für die Höhe der Beteiligung sind - die unter Ziffer 1.3.1 beschriebene Bemessungsgröße für die Beteiligung an den Bewertungsreserven und - die unter Ziffer 1.3.2 beschriebene Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wesentlich. Die Ihrem Vertrag nach § 153 Absatz 3 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind der Teil der überschussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven, der dem An- teil der Bemessungsgröße Ihres Vertrages an der Summe über die Bemessungsgrößen aller Verträge mit Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven entspricht. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die Hälfte des Ihrem Vertrag rechnerisch zuge- ordneten Teils der Bewertungsreserven, mindestens jedoch die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven, fällig.

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Samples: www.sparkasse-rheine.de

Schlussüberschuss vor Beginn der Rentenzahlung. Zu Beginn der Rentenzahlung und sowie bei Beendigung Ihres Vertrages Tod vor Beginn der Rentenzahlung Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedingun- gen vorhanden sind, kann ein Schlussüberschuss fällig werden. Bemessungsgrößen für den Schlussüberschuss ist die Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien mit garantierter Verzinsung am Ende der zurückgelegten Versicherungsmonate*). Die jeweilige Höhe eines eventuell fällig werdenden Schlussüberschusses ist abhängig von der Art und dem Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung bzw. des Beginns der Rentenzahlung und wird für jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt und im Geschäftsbericht veröffent- licht. Zu Beginn der Rentenzahlung und sowie bei Beendigung Ihres Vertrages Tod vor Beginn der Rentenzahlung Rentenzahlung, sofern Hinterbliebene im Sinne der Allgemeinen Bedin- gungen vorhanden sind, erhält Ihr Vertrag nach § 3 2 Absatz 2.c 1.b und 3.c 2.b der Allgemeinen Bedingungen eine Beteiligung an den überschussbeteiligungsrelevanten über- schussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven. Für die Höhe der Beteiligung sind - die unter Ziffer 1.3.1 beschriebene Bemessungsgröße für die Beteiligung an den Bewertungsreserven und - die unter Ziffer 1.3.2 beschriebene Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wesentlich. Die Ihrem Vertrag nach § 153 Absatz 3 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind der Teil der überschussbeteiligungsrelevanten Bewertungsreserven, der dem An- teil der Bemessungsgröße Ihres Vertrages an der Summe über die Bemessungsgrößen aller Verträge mit Anspruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven entspricht. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die Hälfte des Ihrem Vertrag rechnerisch zuge- ordneten Teils der Bewertungsreserven, mindestens jedoch die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven, fällig.

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Samples: www.sparkasse-rheine.de

Schlussüberschuss vor Beginn der Rentenzahlung. Zu Beginn der Rentenzahlung und bei Beendigung Ihres Vertrages Vertra- ges vor Beginn der Rentenzahlung kann ein Schlussüberschuss fällig werden. Bemessungsgrößen für den Schlussüberschuss ist die Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien Teildeckungskapi- talien mit garantierter Verzinsung am Ende der zurückgelegten Versicherungsmonate*). Die jeweilige Höhe eines eventuell fällig werdenden Schlussüberschusses Schluss- überschusses ist abhängig von der Art und dem Zeitpunkt der Vertragsbe- endigung Vertragsbeendigung bzw. des Beginns der Rentenzahlung und wird für jeweils ein Jahr im Voraus festgelegt und im Geschäftsbericht veröffent- lichtGeschäfts- bericht veröffentlicht. Zu Beginn der Rentenzahlung und bei Beendigung Ihres Vertrages Vertra- ges vor Beginn der Rentenzahlung erhält Ihr Vertrag nach § 3 Absatz 2.c und 3.c der Allgemeinen Bedingungen eine Beteiligung Beteili- gung an den überschussbeteiligungsrelevanten BewertungsreservenBewertungsre- serven. Für die Höhe der Beteiligung sind - die unter Ziffer 1.3.1 beschriebene Bemessungsgröße für die Beteiligung an den Bewertungsreserven und - die unter Ziffer 1.3.2 beschriebene Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wesentlich. Die Ihrem Vertrag nach § 153 Absatz 3 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) rechnerisch zugeordneten Bewertungsreserven sind der Teil der überschussbeteiligungsrelevanten BewertungsreservenBewertungsreser- ven, der dem An- teil Anteil der Bemessungsgröße Ihres Vertrages an der Summe über die Bemessungsgrößen aller Verträge mit Anspruch An- spruch auf Beteiligung an den Bewertungsreserven entspricht. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven wird die Hälfte des Ihrem Vertrag rechnerisch zuge- ordneten zugeordneten Teils der BewertungsreservenBewertungs- reserven, mindestens jedoch die Sockelbeteiligung an den BewertungsreservenBe- wertungsreserven, fällig.

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