Common use of Schriftliche Informationen Clause in Contracts

Schriftliche Informationen. (1) 1Der Vertragsarzt ist befugt und verpflichtet, die zur Durchführung der Aufgaben der Krankenkassen erforderlichen schriftlichen Informationen (Auskünfte, Be- scheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten) auf Verlangen an die Kran- kenkasse zu übermitteln. 2Wird kein vereinbarter Vordruck verwendet, gibt die Krankenkasse an, gemäß welcher Bestimmungen des Sozialgesetzbuches oder anderer Rechtsvorschriften die Übermittlung der Information zulässig ist. 3Eine patientenbezogene mündliche Auskunft des Vertragsarztes ist nur zulässig, wenn der Arzt sich vergewissert hat, dass der Gesprächspartner berechtigt ist, die Information zu erhalten.

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Samples: Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Oktober, Bundesmantelvertrag – Ärzte Vom 1. Januar