Schutz der Geräte. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die EDV-Einrichtungen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in allen EDV-Räumen und während der Arbeit an einem PC (z.B. Medienecke) Essen und Trinken verboten.
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Schutz der Geräte. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässigSchäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die EDV-Einrichtungen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in allen EDV-Räumen und während der Arbeit an einem PC (z.B. Medienecke) Essen und Trinken verboten.
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Schutz der Geräte. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die EDV-Einrichtungen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in allen EDV-Räumen und während der Arbeit an einem PC (z.B. Medienecke) Essen und Trinken verboten.
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Schutz der Geräte. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Dies gilt insbesondere auch für die Manipulation der EDV-Einrichtung (z.B. das Entfernen der Tasten an der Tastatur oder das Bemalen der Monitore). Die EDV-Einrichtungen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in allen EDV-Räumen und während der Arbeit an einem PC (z.B. Medienecke, Bibliothek) Essen und Trinken verboten.
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Schutz der Geräte. Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen und Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Lehrkraft zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die EDV-Einrichtungen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in allen EDV-EDV- Räumen und während der Arbeit an einem PC (z.B. Medienecke) Essen und Trinken verboten.
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