Common use of SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM Clause in Contracts

SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM. 1. Die Vertragsparteien gewähren und gewährleisten einen angemessenen, wirksa- men und nicht-diskriminierenden Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum und treffen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels, des Anhangs XIII sowie der dort genannten internationalen Abkommen Massnahmen zur Durch- setzung dieser Rechte im Falle der Verletzung, einschliesslich der Fälschung und der Piraterie.

Appears in 5 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, www.fedlex.admin.ch, fedlex.data.admin.ch

SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM. 1. Die Vertragsparteien gewähren und gewährleisten einen angemessenen, wirksa- men und nicht-diskriminierenden Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum und treffen tref- fen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels, des Anhangs XIII sowie der dort genannten internationalen Abkommen Massnahmen zur Durch- setzung Durchsetzung dieser Rechte im Falle der Verletzung, einschliesslich der Fälschung und der Piraterie.. 16 SR 0.632.231.422

Appears in 1 contract

Samples: www.fedlex.admin.ch

SCHUTZ VON GEISTIGEM EIGENTUM. 1. Die Vertragsparteien gewähren und gewährleisten einen angemessenen, wirksa- men wirksamen und nicht-diskriminierenden Schutz der Rechte an Geistigem Eigentum und treffen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels, des Anhangs XIII sowie der dort genannten internationalen Abkommen Massnahmen zur Durch- setzung Durchsetzung dieser Rechte im Falle der Verletzung, einschliesslich der Fälschung und der Piraterie.

Appears in 1 contract

Samples: www.fedlex.admin.ch