Geistige Eigentumsrechte Musterklauseln

Geistige Eigentumsrechte. Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren.
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Der Verkäufer räumt Syngenta ein nicht exklusives, ewig dauerndes, unwiderrufliches, weltweites und übertragbares Nutzungsrecht bezüglich der möglichen geistigen Eigentumsrechte für die vom Verkäufer gelieferten Sachen und/oder Dienstleistungen ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch das Recht, ein solches Nutzungsrecht (möglichen) Abnehmern oder anderen Dritten, mit denen Syngenta im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Gewerbes Geschäftsbeziehungen unterhält, einzuräumen. 16.2 Der Verkäufer garantiert, dass die Nutzung (inklusive des Weiterverkaufs) der von ihm gelieferten Sachen oder erbrachten Dienstleistungen nicht gegen geistige Eigentumsrechte oder andere (Eigentums-)Rechte Dritter verstoßen wird. 16.3 Der Verkäufer bietet Syngenta gegen Ansprüche Dritter, die sich aus irgendeinem Verstoß gegen die in Artikel 16.2 dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen genannten Rechte ergeben, Gewähr. Der Verkäufer wird Syngenta jeden Schaden, der dessen Folge ist, erstatten. 16.4 Sofern von Syngenta dem Verkäufer Hilfsmittel erteilt werden, hinsichtlich derer Syngenta ein geistiges Eigentumsrecht hat, erkennt der Verkäufer an, dass Syngenta jederzeit dessen Eigentümer ist und bleiben wird und der Verkäufer diesbezüglich kein einziges geistiges Eigentumsrecht oder Titel erwerben wird. Der Verkäufer wird alle in diesem Artikelabsatz genannten Hilfsmittel zu seinen Lasten und auf sein Risiko und in gutem Zustand halten. Er wird diese nicht für Dritte nutzen oder von diesen nutzen lassen, wenn er nicht dazu von Syngenta schriftlich bevollmächtigt wurde. Artikel 9 ist auf alle in diesem Artikel 16.4 genannten Hilfsmittel entsprechend anwendbar. 16.5 Wenn der Verkäufer im Rahmen des Vertrages für Syngenta Sachen entwickelt, dann stehen eventuell darauf zu beanspruchende geistige Eigentumsrechte exklusiv Syngenta zu. Eine eventuelle Vergütung hierfür wird dafür angesehen im vereinbarten Preis der Sachen enthalten zu sein. Notfalls wird der Verkäufer an dem Zustandekommen oder der Übertragung dieser Rechte an Syngenta mitwirken.
Geistige Eigentumsrechte. Wir, die mit uns verbundenen Unternehmen und unsere Lizenzgeber sind Eigentümer sämtlicher Rechte und Ansprüche an sämtlichen Produkten. Sie sind und bleiben der Eigentümer von sämtlichen Rechten und Ansprüchen an den Kundeninhalten. Jede Partei ist und bleibt Eigentümerin sämtlicher Rechte an ihren Marken, Logos und anderen Markenelementen (gemeinsam die „Marken“). Sollte eine Partei der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Rechte oder Lizenzen an ihren Marken einräumen, unterliegt die Nutzung dieser Marken den von der Partei, die Eigentümerin der Marken ist, schriftlich zur Verfügung gestellten Markenrichtlinien.
Geistige Eigentumsrechte. Unbeschadet konkreterer Bestimmungen dieser AGB, sind alle geistigen Eigentumsrechte, wie Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte und Designrechte im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz des jeweils anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Alle Marken-, Namens- oder Bildmarken – und alle anderen Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Wortmarken, Illustrationen, Bilder oder Logos – die im Zusammenhang mit dem Dienst (diese Website) erscheinen, sind und bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber und unterliegen dem Schutz anwendbaren Rechts oder internationaler Verträge in Bezug auf geistiges Eigentum. Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anderweitig zu modifizieren. In diesem Fall wird der Anbieter den Nutzer angemessen über diese Änderungen informieren. Solche Änderungen gelten erst ab dem jeweils dem Nutzer mitgeteilten Zeitpunkt auf die Vertragsbeziehung aus. Wenn die überarbeiteten Bedingungen nicht akzeptiert werden, kann jede Partei den Vertrag kündigen. Für das Verhältnis vor der Annahme der Änderungen durch den Nutzer gilt die jeweils gültige Vorgängerversion der AGB. Der Nutzer kann jede frühere Version der AGB vom Anbieter erhalten. Falls gesetzlich vorgeschrieben, wird der Anbieter die Nutzer im Voraus über das Wirksamwerden der geänderten Bedingungen informieren. Ungeachtet der obigen Ausführungen, wird jede Änderung dieser AGB spätestens einen Monat vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Sollten Verbraucher in Frankreich die geänderten AGB nicht akzeptieren, können sie den Vertrag bis vier Monate nach Wirksamwerden der geänderten AGB kündigen, ohne dass ihnen Nachteile (z. B. Strafzahlungen) daraus entstehen. Aufgrund der Kündigung steht Verbrauchern kein Recht auf Schadensersatz zu.
Geistige Eigentumsrechte. 16.1 Sämtliche geistigen Eigentumsrechte (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben) am Produkt und/oder an den Dienstleistungen sowie jegliche Formen, Werkzeuge, Konstruktionen, Zeichnungen, Spezifikationen und/oder Fertigungsdaten, die unser Eigentum sind oder von diesem im Zuge der Vertragserfüllung erstellt oder die anderweitig bei der Herstellung des Produkts und/oder der Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden, bleiben unser Eigentum, sofern nicht etwas anderes von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt wird. Nach vollständiger Bezahlung des Produkts und der Dienstleistungen gewähren wir Ihnen und gutgläubigen Käufern von Ihnen das nicht ausschliessliche Recht, allein zum Betreiben des Produkts und/oder der Dienstleistungen für ihren Verwendungszweck (i) jede mit dem Produkt mitgelieferte oder in dem Produkt und den Dienstleistungen integrierte Software, und (ii) technische Handbücher und Anweisungen bezüglich des Betriebs und der Wartung des Produkts und der Dienstleistungen zu nutzen. Sie gewähren uns hiermit eine nicht übertragbare, nicht ausschliessliche, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung von geistigen Eigentumsrechten (insbesondere Patente, eingetragene und nicht eingetragene Geschmacksmuster, Handelszeichen und Dienstleistungsmarken und Urheberrechte sowie jegliche Anwendungen derselben), die Ihr Eigentum sind, soweit dies erforderlich ist, damit wir die gesamten oder einen Teil des Produkts und/oder der Dienstleistungen gemäß dem Vertrag liefern können. Nichts in diesem Vertrag erteilt Ihnen eine Lizenz oder ein anderweitiges Recht, unsere geistige Eigentumsrechte zu nutzen, ausgenommen in dem Umfang, wie dies ausdrücklich schriftlich von uns genehmigt wird.
Geistige Eigentumsrechte. Die in die EASY-Software integrierte Adobe Software ist Eigentum von Adobe und seinen Lieferanten, und ihre Struktur und ihr Code sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Adobe und seinen Lieferanten. Die Adobe Software ist darüber hinaus durch das Urheberrecht der Vereinigten Staaten sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Der Kunde ist - mit Ausnahme der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags - nicht berechtigt, die in die EASY-Software integrierte Adobe Software zu vervielfältigen. Sämtliche Kopien, die der Kunde im Rahmen dieses Lizenzvertrags anfertigen darf, müssen dieselben Copyright- und sonstigen Eigentumsvermerke enthalten, die sich auf oder in der EASY-Software befinden. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Quellcode der in die EASY-Software integrierten Adobe Software zu verändern, umzuarbeiten, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, diesen abzuleiten. Mit Ausnahme der oben erwähnten Bestimmungen gewährt dieser Lizenzvertrag dem Kunden keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Adobe Software.
Geistige Eigentumsrechte. 13.1 Der Verkäufer überträgt hiermit das Eigentumsrecht an den Ergebnissen der Ausrüstungen, wozu das Eigentumsrecht an jeglichen und sämtlichen geistigen Eigentumsrechten, welche hierin nachstehend definiert werden, und das Know-how der Ausrüstungen gehören, an den Käufer. Der Verkäufer gewährleistet, dass er zum Zeitpunkt der Übertragung Eigentümer sämtlicher Rechte an solchen Ergebnissen ist und dass er auch berechtigt ist, solche Rechte an den Käufer zu übertragen. Jegliches von dem Verkäufer im Rahmen dieses Vertrags über Ausrüstungen entwickelte Arbeitsergebnis, einschließlich der Ausrüstungen selbst, Entwürfe, technische Daten, Berichte, Pläne, Zeichnungen sind Eigentum des Käufers und können von dem Käufer auf die von ihm als angemessen erachtete Art und Weise verwendet, offengelegt oder übertragen werden. Jegliche und sämtliche Arbeitsergebnisse werden als „Auftragsproduktion“, Auftragswerk oder ähnliches Szenario nach geltendem Recht betrachtet. Der Verkäufer stimmt zu, mit dem Käufer zusammenzuarbeiten, um jegliche und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um die Übertragung des Eigentumsrechts und jeglicher entsprechenden Unterlagen zu vollziehen. 13.2 Der Verkäufer verpflichtet sich, alle notwendigen schriftlichen Vereinbarungen mit Mitarbeitern und (gegebenenfalls) Nachunternehmern zu schließen, um den Bestimmungen dieses Abschnitts 13 nachzukommen. Jegliche Vergütung, die mit von einem Mitarbeiter in Verbindung mit den Ausrüstungen infolge einer vertraglichen oder rechtlichen Verpflichtung gemachten Erfindungen im Zusammenhang steht, trägt in vollem Umfang der Verkäufer und gilt als in der dem Verkäufer von dem Käufer gezahlten Vergütung enthalten. 13.3 Der Verkäufer gewährleistet darüber hinaus, dass die Ausrüstungen und die Software frei von jeglichen rechtmäßigen Ansprüchen und Rechten Dritter sind, die sich auf die Verletzung von Patenten, Handelsmarken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Urheberrechten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen geistigen Eigentumsrechten („Geistiges Eigentum“) beziehen. 13.4 Der Verkäufer entschädigt den Käufer und seine Tochterunternehmen oder unter seiner Kontrolle stehende verbundene Unternehmen und seine bzw. ihre Führungskräfte, Mitarbeiter und Beauftragten und hält sie schadlos in Bezug auf jegliche und sämtliche Verluste, Haftungen, Urteile, Entschädigungssummen und Kosten (einschließlich Anwaltskosten und Aufwendungen), die aus oder in Verbindung mit einem Anspruch entstehe...
Geistige Eigentumsrechte. Die Software und jegliche Kopien, zu deren Anfertigung Sie von der SoftGenetics bevollmächtigt wurden, bilden das geistige Eigentum der SoftGenetics und ihrer Lieferanten und stehen in deren Eigentum. Die Struktur, Organisation und der Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der SoftGenetics und ihrer Lieferanten. Die Software ist durch Urheberrechte geschützt, einschließlich u.a. durch das Urheberrechtsgesetz der Vereinigten Staaten, die Bestimmungen internationaler Verträge und das geltende Recht in dem Land, in dem sie verwendet wird. Sie dürfen die Software nur gemäß den Angaben in diesem Vertrag kopieren („Softwarelizenz“). Jegliche Kopien, zu deren Anfertigung Sie nach diesem Vertrag ermächtigt sind, müssen dieselben Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise enthalten, die auch auf oder an der Software erscheinen. Sie erklären sich außerdem einverstanden, Folgendes nicht zu tun (a) Modifizieren, Anpassen, Übersetzen oder Schaffen von abgeleiteten Arbeiten auf Basis der Software oder (b) Zurückentwickeln, Dekompilieren, Disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, außer in dem Maße, in dem (i) Ihnen das Dekompilieren nach dem geltenden Recht ausdrücklich gestattet wurde, (ii) dies essentiell wichtig ist, um die Funktionsfähigkeit der Software mit anderen Softwareprogrammen zu ermöglichen und (iii) Sie zunächst die SoftGenetics gebeten haben, Ihnen die zum Erreichen einer solchen Funktionsfähigkeit erforderlichen Informationen bereitzustellen, und die SoftGenetics Ihnen diese Informationen nicht gegeben hat. Die SoftGenetics kann angemessene Bedingungen auferlegen und eine angemessene Gebühr verlangen, bevor sie solche Informationen bereitstellt. Jegliche von der SoftGenetics gelieferten oder von Ihnen, wie hier zulässig, eingeholten Informationen dürfen von Ihnen nur für die hier beschriebenen Zwecke verwendet werden und dürfen keinen Dritten offengelegt werden bzw. dürfen nicht zur Schaffung jeglicher Software verwendet werden, die der vertragsgegenständlichen Software im Wesentlichen ähnlich ist oder dieselbe(n) Funktion(en) hat. Informationsanfragen sind an die SoftGenetics zu richten.
Geistige Eigentumsrechte. Jede Streitigkeite, jeder Anspruch und jede etwaige Meinungsverschiedenheit, die hauptsächlich mit Geistigen Eigentumsrechten einer Partei zusammenhängen, werden auf dem Rechtswegbeigelegt. Die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf solche Streitigkeiten, Ansprüche und Meinungsverschiedenheiten der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der irischen Gerichte.
Geistige Eigentumsrechte. 11.1 Eigentum von Nextlane. Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass Nextlane allein und ausschließlich alle geistigen Eigentumsrechte besitzt, einschließlich Titeln und Anteilen an dem Softwareprodukt, den Releases und Upgrades, der technischen Dokumentation und allem, was von Nextlane entwickelt und dem Kunden im Rahmen der Vereinbarung geliefert wurde, wie z. B. Kundenspezifische Anpassungen, einschließlich aller Abwandlungen, Änderungen und Verbesserungen sowie die Erstellung von daraus abgeleiteten Werken, auch wenn solche Änderungen, Entwicklungen oder Verbesserungen vom Kunden angefordert oder vorgeschlagen wurden. Der Kunde erwirbt durch diesen Vertrag keine geistigen Eigentumsrechte. 11.2 Nextlane sichert zu und gewährleistet, dass Nextlane das Recht hat, die in Abschnitt 4.1 genannte Lizenz zu gewähren, und dass das Softwareprodukt nach besten Wissen und Gewissen von Nextlane nicht gegen die geistigen Eigentumsrechte Dritter verstößt.