Common use of Schutz von Software und Anwendungsdokumentation Clause in Contracts

Schutz von Software und Anwendungsdokumentation. 5.1. Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und allen vom Kunden angefertigten Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich Fimans oder, soweit Fremdprodukte integriert sind, dem Rechtsinhaber zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Kunden. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt. 5.2. Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Fimans zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunden aufhalten. 5.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder –Zeichen von Fimans zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung der Vertragsgegenstände zu übernehmen. 5.4. Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopienvon Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt Fimans auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht. 5.5. Gibt der Kunde den unmittelbaren Besitz an Datenträgern, Speichern oder sonstiger Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig gelöscht werden. 5.6. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte; insbesondere darf er nicht versuchen, die Software über den in Ziffer II. 2.5. genannten Umfang hinaus zu dekompilieren. Der Kunde wird Fimans unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder sogar erfolgt ist. 5.7. Fimans ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Software zu treffen, insbesondere eine Kopier- und Nutzungssperre, z.B. durch die Notwendigkeit eines von Fimans bereit zu stellenden Programmschutzcodes. Der Einsatz der Software auf einem Ausweich- oder Nachfolgesystem darf dadurch nicht wesentlich behindert werden. Bei Software von Vorlieferanten kann insoweit auch der jeweilige Vorlieferant die Rechte von Fimans aus die- sem Vertrag geltend machen.

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Schutz von Software und Anwendungsdokumentation. 5.1. Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und allen vom Kunden angefertigten Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich Fimans AS/point oder, soweit Fremdprodukte integriert sind, dem Rechtsinhaber zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Kunden. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt. 5.2. Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Fimans AS/point zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunden aufhalten. 5.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder –Zeichen von Fimans AS/point zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung der Vertragsgegenstände zu übernehmen. 5.4. Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopienvon Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt Fimans AS/point auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.Anfrage 5.5. Gibt der Kunde den unmittelbaren Besitz an Datenträgern, Speichern oder sonstiger Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig gelöscht werden. 5.6. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte; insbesondere darf er nicht versuchen, die Software über den in Ziffer II. 2.5. genannten Umfang hinaus zu dekompilieren. Der Kunde wird Fimans AS/point unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder sogar erfolgt ist. 5.7. Fimans AS/point ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Software zu treffen, insbesondere eine Kopier- und Nutzungssperre, z.B. durch die Notwendigkeit eines von Fimans AS/point bereit zu stellenden Programmschutzcodes. Der Einsatz der Software auf einem Ausweich- oder Nachfolgesystem darf dadurch nicht wesentlich behindert werden. Bei Software von Vorlieferanten kann insoweit auch der jeweilige Vorlieferant die Rechte von Fimans AS/point aus die- sem diesem Vertrag geltend machen.

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Schutz von Software und Anwendungsdokumentation. 5.1. Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und allen vom Kunden angefertigten Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich Fimans SUMMIT oder, soweit Fremdprodukte integriert sind, dem Rechtsinhaber zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Kunden. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt. 5.2. Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Fimans SUMMIT zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunden aufhalten. 5.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder –Zeichen von Fimans -zeichen vom Hersteller oder der SUMMIT zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung der Vertragsgegenstände zu übernehmen. 5.4. Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopienvon Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt Fimans auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht. 5.5. Gibt der Kunde den unmittelbaren Besitz an Datenträgern, Speichern oder sonstiger Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig gelöscht werden. 5.65.5. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte; insbesondere darf er nicht versuchen, die Software über den in Ziffer IIIII. 2.5. AGB- LIZENZ genannten Umfang hinaus zu dekompilieren. Der Kunde wird Fimans SUMMIT unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder sogar erfolgt ist. 5.75.6. Fimans SUMMIT bzw. der Hersteller ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Software zu treffen, insbesondere eine Kopier- und Nutzungssperre, z.B. durch die Notwendigkeit eines von Fimans SUMMIT bereit zu stellenden Programmschutzcodes. Der Einsatz der Software auf einem Ausweich- oder Nachfolgesystem darf dadurch nicht wesentlich behindert werden. Bei Software von Vorlieferanten kann insoweit auch der jeweilige Vorlieferant die Rechte von Fimans SUMMIT aus die- sem diesem Vertrag geltend machen.

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Schutz von Software und Anwendungsdokumentation. 5.1. Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und allen vom Kunden angefertigten Kopien) – insbesondere insbe- sondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich Fimans SUMMIT oder, soweit Fremdprodukte integriert sind, dem Rechtsinhaber zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch den Kunden. Das Eigentum des Kunden Kun- den an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt. 5.2. Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Fimans SUMMIT zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunden aufhalten. 5.3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern Kontroll- nummern oder –Zeichen von Fimans -zeichen vom Hersteller oder der SUMMIT zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung der Vertragsgegenstände zu übernehmen. 5.4. Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopienvon Kopien von Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt Fimans SUMMIT auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht. 5.5. Gibt der Kunde den unmittelbaren Besitz an Datenträgern, Speichern oder sonstiger HardwareHard- ware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig gelöscht werden. 5.6. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte; insbesondere darf er nicht versuchen, die Software über den in Ziffer IIIII. 2.5. AGB- LIZENZ genannten Umfang hinaus zu dekompilieren. Der Kunde wird Fimans SUMMIT unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder sogar erfolgt ist. 5.7. Fimans SUMMIT bzw. der Hersteller ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Software zu treffen, insbesondere eine Kopier- und Nutzungssperre, z.B. durch die Notwendigkeit eines von Fimans SUMMIT bereit zu stellenden Programmschutzcodes. Der Einsatz der Software auf einem Ausweich- oder Nachfolgesystem darf dadurch nicht wesentlich behindert werden. Bei Software von Vorlieferanten Vorlieferan- ten kann insoweit auch der jeweilige Vorlieferant die Rechte von Fimans SUMMIT aus die- sem diesem Vertrag geltend machen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schutz von Software und Anwendungsdokumentation. 5.1. (1) Soweit nicht dem Kunden nach diesem Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt worden sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen proprietären Komponenten und der Anwendungsdokumentation (und allen aller vom Kunden angefertigten Kopienangefertigter Kopien davon) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich Fimans oder, soweit Fremdprodukte integriert sind, dem Rechtsinhaber Anbieter zu. Das gilt auch für Bearbeitungen der Vertragsgegenstände proprietären Komponenten durch den KundenAnbieter. Das Eigentum des Kunden an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt. 5.2. (2) Der Kunde wird die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) ), Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Fimans des Anbieters zugänglich zu machen, wobei Open Source- Komponenten von dieser Pflicht ausgenommen sind. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Kunden sowie sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände beim Kunden aufhalten. 5.3. (3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder –Zeichen von Fimans -zeichen des Anbieters zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Kunde die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung der Vertragsgegenstände zu übernehmen. Für Änderungen und Bearbeitungen der Open Source- Komponenten richten sich die Pflichten des Kunden alleine nach den dem Angebot/ Auftragsformular beigefügten Lizenztexten. 5.4. Der Kunde führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopienvon Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt Fimans auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht. 5.5. (4) Gibt der Kunde den unmittelbaren Besitz an DatenträgernDatenträger, Speichern Speicher oder sonstiger sonstige Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, (a) an Dritte ab, ohne dass eine Weitergabe nach Ziff. II. 6. vorliegt oder (b) gibt er den unmittelbaren Besitz hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig und dauerhaft gelöscht werden, wobei es dem Kunden frei steht, ob er auch die Open Source-Komponenten löscht. 5.6. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte; insbesondere darf er nicht versuchen, die Software über den in Ziffer II. 2.5. genannten Umfang hinaus zu dekompilieren. Der Kunde wird Fimans unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder sogar erfolgt ist. 5.7. Fimans ist berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der Software zu treffen, insbesondere eine Kopier- und Nutzungssperre, z.B. durch die Notwendigkeit eines von Fimans bereit zu stellenden Programmschutzcodes. Der Einsatz der Software auf einem Ausweich- oder Nachfolgesystem darf dadurch nicht wesentlich behindert werden. Bei Software von Vorlieferanten kann insoweit auch der jeweilige Vorlieferant die Rechte von Fimans aus die- sem Vertrag geltend machen.

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